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An die Elektriker-selbst konfektionierte Schuko Verlängerung

  • SebastianJaeger
  • 15. April 2015 um 21:32
  • SebastianJaeger
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    1.194
    • 15. April 2015 um 21:32
    • #1

    Hallo zusammen,

    habe eine Frage zu selbst konfektionierten Verlängerungen.
    Ich selbst bin gelernter Elektriker, aber seit 10 Jahren aus dem Job.
    Darf ich ruhigen Gewissens eine Schuko Verlängerung selbst konfektionieren und diese verkaufen?
    Bin ich damit in irgend einer Weise haftbar. Kann ich beim Verkauf sagen, dass die Verlängerung vom Verkäufer selbst nach BGVA3 zu prüfen ist?
    Oder muss ich mit der Leitung zum Elektromeister und diese abnehmen lassen? Das würde voraussetzten, dass die Leitung eindeutig identifizierbar ist.
    Was passiert, wenn diese beim Transport zum Kunden beschädigt wird?

    Gruß

    Sebastian

    Jäger-Audiosolutions - Tools vom Tontechniker für Tontechniker
    http://www.jaeger-audiosolutions.de Cat Multicores, Speakon Multicores, Rednerpultmulticores etc., CNC Bearbeitung

  • Sebastian Giese
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    • 21. April 2015 um 10:47
    • #2

    Nach 10 Jahren ohne Tätigkeit bist du kein Elektriker bzw. Elektrofachkraft mehr, zumindest nicht ohne nachgewiesene Weiterbildung zu aktuellen Änderungen etc. Natürlich wird sich beim Konfektionieren von Schukoleitungen nicht viel geändert haben, trotzdem ist das formal so. Stichwort "zeitnahe berufliche Tätigkeit".

    Natürlich bist du haftbar, wer denn sonst?

    Du kannst deinen Kunden natürlich sagen bzw. schreiben, mach die BGVA3 Prüfung selbst, falls dein Kunde das akzeptiert. Falls er es nicht macht und es passiert was, ist die Frage wem der Richter dann als erstes blöde Fragen stellt... Dir als Hersteller (= fachkundig) oder deinem Kunden (= prinzipiell eher nicht fachkundig)?

  • djobi
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    • 21. April 2015 um 13:41
    • #3

    Du musst als Hersteller die Verlängerung nicht nach BGV A3 (inzwischen heisst das "DGUV Vorschrift 3") prüfen.
    Die Verlängerungen im Handel sind ja auch nicht entsprechend geprüft.
    Das ist Sache des Unternehmers.

    Natürlich kannst du das als (zusätzlichen) Service anbieten.

    Du bist Hersteller der Verlängerung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes.

    Verlust oder Beschädigungen beim Transport? Zu Privat ist das dein Problem, zu gewerblichen Abnehmern ist das das Risiko des Empfängers.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • julian-k
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    • 2. Mai 2015 um 13:34
    • #4

    Natürlich muss er als Inverkehrbringer dafür sorge tragen, dass die Sache in einem Einwandfreien Zustand ist.
    Und die volle Produkthaftung trägt er als Hersteller / Inverkehrbringer ebenso.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • MRspeaker
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    • 7. Mai 2015 um 22:02
    • #5

    Du bist Hersteller der Schukoleitung.-

    Also kurz klären wo dein Kunde sitzt, vermutlich Europa.
    Also gelten Europäische Normen und Richtlinien.

    Diese musst du alle einhalten, eine Dokumentation, Prüfbericht (Oder auf Referenz verweisen) erstellen, eg-Konforme Materialien verwenden (macht die Sache einfacher für dich weil du diese selber nicht prüfen musst)....

    Und wenn du hunderte Seiten Papier durchgeblätter hast, Malst du deinen CE-Stempel auf dein Kabel, packst die Externe Dokumentation (Bedienungsanleitung, techn. Datenblatt, eg Konformitätserklärung) dazu, eventuelle elektrische Messungen und dann endlich darfst du das Kabel für 12,99€ verkaufen und dich Hersteller nennen. :D

    Du musst auch kein Elektriker sein um dein Kabel herzustellen. Es gibt auch akreditierte Labore und Einrichtungen die dir dein Kabel prüfen. g* Du bist Hersteller, da bist du Weisungsbefugt. :D

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

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