Hallo zusammen,
habe eine Frage zu selbst konfektionierten Verlängerungen.
Ich selbst bin gelernter Elektriker, aber seit 10 Jahren aus dem Job.
Darf ich ruhigen Gewissens eine Schuko Verlängerung selbst konfektionieren und diese verkaufen?
Bin ich damit in irgend einer Weise haftbar. Kann ich beim Verkauf sagen, dass die Verlängerung vom Verkäufer selbst nach BGVA3 zu prüfen ist?
Oder muss ich mit der Leitung zum Elektromeister und diese abnehmen lassen? Das würde voraussetzten, dass die Leitung eindeutig identifizierbar ist.
Was passiert, wenn diese beim Transport zum Kunden beschädigt wird?
Gruß
Sebastian