Darüber lässt sich herzlich Streiten und das werden sie auch tun. http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 2 Anwendungsbereich
(8)den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Wie Gesagt die Partei ist nicht verboten, Rechtlich wäre diese Formulierung nach meiner Auffassung in den AGBs sehr problematisch. Man wäre erst recht Angreifbar. Um so mehr wenn er dies so auf seine HP stellt. "Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit"
Er bietet seine Dienstleitungen öffentlich an, da reicht schon ein Eintrag ins Branchenbuch oder Google. Abmahnanwälte reiben sich die Hände bei allen was rechtlich Unsicher ist.