Wenn man wissentlich mit dem Coronavirus infiziert ist und weiter durch die Weltöffentlichkeit läuft, ist auf jeden Fall der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt. Da hilft dann auch die App nicht mehr.
Sehe ich zwar auch so, nur dürfte es schwierig werden, einen Vorsatz nachzuweisen, bzw. überhaupt etwas strafrechtlich relevantes zu beweisen.
Lässt jetzt eigentlich jedes Land eine individuelle, schweineteure app entwickeln? Das finde ich jetzt nur so mässig schlau.