So, ich habe mir jetzt die Sourround-Sound Broschüre mal durchgesehen.
Ein Satz ist mir besonders aufgefallen:
"Die Angabe gemäß ITU [13] von einem Bündelungsmaß von > 6 dB bei stetigem langsamen Anstieg zu höheren Frequenzen hin wird bei hohen Anforderungen als nicht mehr ausreichend angesehen."
Diese ITU ist dann vermutlich die Wurzel der Behauptung, die ich da aufgeschnappt hatte.
Aber das zielt mir jetzt eigentlich in eine sehr professionelle und High-Endige Richtun, denn als ich ich die Ausgangsfrage gestellt habe, ging es mir eigentlich darum, evtl. einen netten kleinen Abhörmontior zu konstruieren und die Pläne zu veröffentlichen.
Die Klasse, an die ich da dachte, ist mit 5" bis 8" TMT und einer Hochtonklotte ausgestattet.
Den Empfehlungen hier folgend könnte natürlich auch eine 8" / MT / HT Kombination entstehen. Das würde aber natürlich ins Geld gehen.
Ausser den Standartforderungen (glatter Axial-Amplitudengang etc.) lese ich jetzt heraus:
- Ein geschlossenes Geh. mit softem Bass-Roll-Off ist günstig.
- Es wird ein "Schall-Bündelungsmaß" von 6dB bis 10dB (250Hz bis 10kHz) gefordert. Ist das identisch mit dem "Directivity-Index"?
Die erste Forderung beißt sich natürlich mit kleinen TMT, und der Forderung nach Wiedergabe bis hinunter zu 45Hz.
Die zweite Forderung ist m.E. kaum einzuhalten, da ich nicht weiß, wie man in vertretbarer Größe bei 250Hz einen DI von 6dB erzeugen soll. Am oberen Ende beißt sich das mit Kalotten größer/gleich 25mm.
Eigentlich sollte man nach diesen Forderungen denken, ein Studiomonitior muß mindestens die Ausmaße eines Wandschranks haben, und/oder im MT horngeladen sein.
Oder umgekehrt formuliert: Die "netten kleinen Studiomonitore", die man bei den Thomännern dieser Welt findet sind tatsächlich eine Fiktion und eigentlich kaum was anderes als eine Annäherung an eine Wunschvorstellung.
Hm.
Adam