Limiter zum Schutz von Anwohnern etc. müssen fest einstell- und verplombbar (!) sein, so dass sie vom Betreiber nicht mehr manipuliert werden können. Sie werden dann (vom Ordnungsamt? TÜV? irgend so was) eingestellt und verplombt.
Adam
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Adam Selene am 2002-12-04 20:34 ]</font>