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  2. Markus Verza

Beiträge von Markus Verza

  • Gewerbe

    • Markus Verza
    • 5. August 2003 um 00:38

    @ ADIMIN super Tip.
    Das aber bei einem Schaden ggf. auch ein 16 Jähriger Querschnitts Gelähmt ist weil ein kleiner DJ seine Boxen nicht richtig aufgehangen hat daran denkst du nicht. Das dieser 16jährige dann sein Leben vor sich hat und keine Schadenersatzansprüche mehr stellen kann weil der Opa ja schon Tot ist findest du schlau. Bei solchen Tips kommt mir die Galle hoch, wenn die dann noch vom ADMIN eines Forums für „Professionelle Audio Technik“ kommen dann weis ich nicht wo das noch hin führen soll.

    Meine Aufforderung and die Moderatoren den ADMIN und in folge dann meinen Beitrag löschen.

    Eine Betriebshaftpflicht ist die ERSTE und WICHTIGSTE Versicherung für JEDEN in unserer Branche. Danach kann ich jedem nur dringend raten sich bei der BG (VBG) freiwillig zu versichern. Zusammen kostet das ca. 600-1000 Euro / Jahr wenn das nicht drin ist braucht ihr auch gar kein Geld für eure Tätigkeit zu nehmen, dann ist es ein Hobby und das ist über die Private Haftpflicht mitversichert.

  • Beamer fliegen

    • Markus Verza
    • 24. Juli 2003 um 22:08

    Schau mal bei:

    http://www.audipack.com/nl/

    Selbstbau lohnt bei 1. Stück nicht wirklich.

  • Diploingenieur (BA).......

    • Markus Verza
    • 19. Juli 2003 um 17:46

    Wenn ich überlege was du schon alles hier zum besten gegeben hast zeigen die Fragen doch wie grün du noch bist. Aber im ernst:

    zu1:
    Verdienst hängt zum großen Teil von dir ab und welche Stelle du erhältst. Die Spanne dürfte da von 24.000-100.000 euro per anno liegen.

    zu2.
    Kabelputzen wirst du als Ing. wohl kaum noch. Die Aufgaben leigen ja mehr in der Planung und Produktionsleitung. Ich bin auch schon mal 3 Monate mit der Planung einer 1 Tagesproduktion beschäftigt. Die Zwichenzeit nutzt ich dann um den Schreibtisch leer zu machen und auch mal nicht zu Arbeiten

    zu3.
    natürlich nicht. Fast alle Industrie VA sind unter der Woche. Es ist also stark davon abhängig wo du deinen Arbeitplatzt finden wirst. Auch beim Fernsehen wird ja 7 Tage gearbeitet. Eine Kleine klitsche die Ihr Dasein auf Statfesten und mit Mobildico fristet wird wohl kaum einen Dipl. Ing. einstellen.

  • Muster- Versammlungsstätten- Verordnung (MVStättV)

    • Markus Verza
    • 18. Juli 2003 um 22:17

    Wollen wir es mal ganz genau nehmen:

    Es bestand eine Meisterpflicht Zitat aus der ALTEN Vorschrift

    >Zitat Anfang<

    Verordnung über den Bau und Betrieb von
    Versammlungsstätten
    Versammlungsstättenverordnung - VStättVO - vom
    1. Juli 19691)
    Zuletzt geändert am 20. Februar 2000


    §115 Technische Fachkräfte
    (1) Bei Vollbühnen müssen während der Vorstellungen und des
    sonstigen technischen Betriebes ein Bühnenmeister und ein
    Bühnenbeleuchtungsmeister anwesend sein. Sie müssen auch
    anwesend sein, wenn bei Instandsetzungsarbeiten mit wesentlichen
    Eingriffen in die technischen Einrichtungen der Bühne oder in die
    Beleuchtungsanlagen zu rechnen ist. Bei Vollbühnen mit einer
    Bühnenfläche bis 200 m2 brauchen nur ein Bühnenmeister und ein
    erfahrener Beleuchter oder ein Bühnenbeleuchtungsmeister und ein
    erfahrener Bühnenhandwerker anwesend zu sein. Bei Vollbühnen mit einer Bühnenfläche bis zu 350 m2 darf bei vorübergehender
    Verhinderung einer der beiden Meister durch einen erfahrenen
    Bühnenhandwerker oder Beleuchter vertreten werden; dies gilt nicht
    bei der Einrichtung, bei Generalproben und bei der ersten Aufführung
    von Stücken.

    >Zitat Ende.<

    Hier ist eindeutlich von einem "Meister" die Rede. Was dieser Meister nun ist wurde in der "Verordnung über technische Fachkräfte - TFaVO" geregelt. Die BG hat mit den Prüfungen oder der Ernennung nicht zu tun. Bei uns in NRW hat das der RP gemacht. Wobei nicht jedes Regierungpräsidium Prüfungen abgenommen hat.

    Richtig ist das der alte Beleuchtungsmeister mit einem Meister im Sinne eines Handwerksmeister oder Industriemeister nicht vereinbar war. Es wurde nur Fachspezifiches wissen vermittelt und geprüft. Kaufmännisches Wissen und die Ausbildereignungsprüfung waren KEIN Bestandteil der Prüfung.

    Zu deiner Anmerkung wer stellt den Meister habe ich vollgende Meinung:
    Die VStättVO fordert nicht nur die Befähigung (den Meistertitel) sonder auch das die Person sich mit den Unfeld "Auskennt". Will heißen wenn ein Meister einer PA/Licht Firma in eine Halle kommt kann er die Aufsicht über die Halle betreffende Dinge nicht wahrnehmen da Ihm die Detailkenntnisse fehlt. Auf der Anderen Seite kann ein Hallenmeister nicht die Verantwortung für das Tun einer PA/Lichtfirma in seiner Halle übernehmen. Das bezieht sich natürlich nicht auf Kleinkram sonder auf ausgewachsen VA.

    Zu dem Thema der Kontrollen muss ich dir Recht geben. Eigentlich bin ich ja ganz froh darüber das wir im Rahmen der Regeln machen können was wir wollen und nicht dauernd kontrolliert werden. Wenn ich aber sehe was so alle für ein Unsinn gemacht wird sollte die zuständigen Stellen doch das eine oder andere mal genauer hinsehen.

  • Körperverletzungsanzeige wegen zu hoher Lautstärke?!?

    • Markus Verza
    • 14. Juli 2003 um 23:14

    Nach dem ich das gelesem habe stell ich mir folgende Frage:
    Was sag der Staatanwalt wohl wenn ein Autovermieter einen Porsche ohne Tacho an einen 17 Jährigen ohne Führeschein vermietet ?

    Ich sehe hier schon eine Analogie zu einem PA Vermieter.
    Eine modere PA ist sicher ein "Porsche" (Ich meine ausgewachsene PA keine 15"+2" Kisten)
    Tacho gibt es keinen. Oder gebt Ihr euren Kunden ein Pegelmessgerät mit ? (Ich habe das gemacht als ich noch Partyanlagen vermietet habe)
    Ja uns Führerschein also Ausbildung ist auch nicht selbstverständlich.

    Juristich sehe ich das Ganze auch durchaus sehr problematisch. Es gibt hier die Würdigung des "Dolus Eventualis" heist den "Bedingten Vorsatz".
    Das liegt zwichen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und trifft dann zu wenn Ihr einen Schaden billigend in kauf nehmt. Ihr wisst das die PA Gehörgefährdende Pegel erzeugt und habt keine Massnahmen zum Schutz des Publikuns getroffen.

    Auch wenn das Publikum "LAUTER" schreit ist das kein Freibrief. Als Vergleich: Wenn jemand zu mir sagt "Dann schlag mich doch" und ich verbiege dem Typ daraufhin die Nase ist und bleibt es Körperverletzung. Wir können keinen rechtgültigen Vertrag schließen der eine Schädigung des einen Vertragsparner zu Folge hat. Solche Vertrage sind sittenwiedrig.

    Ich bin kein Jurist und habe lediglich im Rahmen des Studiums Zivilrecht als kleines Nebenfach gehabt. Also dieses nur als Denkanstoss aus meiner Sicht sehen.

  • Muster- Versammlungsstätten- Verordnung (MVStättV)

    • Markus Verza
    • 14. Juli 2003 um 22:49

    Warum die Aufregung ?

    Die grundsätzliche Meisterpflicht bestand auch schon nach der alten VstättVo. In der neuen Vo sind auch eine Altlasten entsorgt worden wie z.B. der Dimmerraum. Wir dürfen jetzt Dimmer im VA Raum aufbauen was eigentlich immer verboten war.

    Wenn ich sehe was teilweise von VA Technik Laien gemacht wird dann ist die Forderung nach einem Fachmann auch nicht übertrieben. Ich denke da nicht nur an die Technik sonder an Dinge wie Fluchtwege (da steht halt schon mal ein Bierbrunnen im Fluchtweg), Deko (ist regelmäßig aus PVC Folie oder Papier) oder Pyro ohne Sinn und Verstand. Wir sind in Deutschlang zum Glück bis jetzt von schwereren Unfällen verschont geblieben. Ich möchte euch aber noch mal die Unfälle in den USA vor einigen Monaten ins Gedächtnis rufen oder in den Niederlanden vor einigen Jahren wo der Betreiber den Boden mit Styropor Kugel als Schaumersatz geflutet hat. Hier hat es VIELE Tote gegeben. Ich habe vor einigen Monaten durch Zufall einen Bericht über die Frau gesehen der in Offenbach die Spiegelkugel in den Rücken gefallen ist. Wer da vor Augen geführt bekommt was es für eine Familie bedeutet, wenn die Mutter nur noch die Arme bewegen kann und sonst auf Hilfe angewiesen ist, der sollte über Kritik an Sicherheitsrelevanten Vorschriften noch mal nachdenken.

    Es wird im übrigen nicht der Meister gefordert, sondern die Bühnentechnische Fachkraft. Diese erwirbt man sich auch wenn man nur den Fachlichen Teil der Meisterprüfung + Abschlussarbeit macht. Der allgemeine Teil + die AEVO sind aus Sicht der VstättVo nicht erforderlich. Diese Ausbildung dauert 10 Wochen + die Abschlussarbeit.

    Es wird ja auch nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Wenn auf einer kleinen Veranstaltung kein Meister ist, kommt wohl kaum das Amt für Arbeitsschutz und schwingt die große Keule. Wenn aber auf einer Vereinsveranstaltung mit 1000 Zuschauern die Fluchtwege zugestellt, die Traversen ohne Safty und die Pyro ohne Sicherheitsabstand knallt ist das Maß deutlich überschritten und ein Meister sicher sinnvoll. Hier wünsche ich mir auch deutlich mehr Kontrollen. Wenn ein Hobby-Handwerker sein Badezimmer kachelt ist das doch OK. Wenn aber eine Autobahnbrücke gebaut wird bin ich froh das hier ein Bau-Ing. am Werk ist.

  • Regenschutz K&F

    • Markus Verza
    • 3. Juli 2003 um 00:10

    Ich habe bei einem Planenverarbeiter Hauben mit Agroflor in der Front Schweißen lassen. Die Hauben stehen ca 10cm an der Front über so das der Regen an dem Agro abtropfen kann. Zu diesem Zweck sind in Deckel Aluflachprofile eingebaut. Nicht ganz preiswert sicht aber sauber aus (alles schwarz) und hält auch sehr lange.

  • Bühnenkonstruktion 7 x 4 Meter

    • Markus Verza
    • 19. Mai 2003 um 21:08

    Ich bin der Meinung das man so eine Wissen aus Hörensagen aber nicht als Antwort geben sollte. Man kann es zur Diskusion stellen. Ok haben wir ja jetzt geklärt.

  • Bühnenkonstruktion 7 x 4 Meter

    • Markus Verza
    • 18. Mai 2003 um 21:58

    Der Sichtbare Unterschied zwichen Statik und Baubuch ist wirklich nicht groß. Der Preis sehr wohl. Die erforderliche Prüfstatik kostet min. noch mal so viel wie die Statik. Dann kommen noch die Kosten beim Bauamt. Da sind wir schnell beim dreifachen. Das Bezieht sich natürlich auf ein und das selbe Projekt. Eine Statik für einen 30x20m Messestand kann natürlich leicht den Preis erreichen wie ein Baubuch für eine 8x6m Bühne.

    Nach wie vor würde mich aber sehr Interesieren wieso ich eine Dachkonstruktion nicht mit den Podesten verschrauben darf und wo du das her hast. Das sind die Behauptungen die mich so Ärgerlich machen.

  • Bühnenmollton

    • Markus Verza
    • 16. Mai 2003 um 22:26

    http://www.bergertext.de/

  • Bühnenkonstruktion 7 x 4 Meter

    • Markus Verza
    • 16. Mai 2003 um 22:19

    Oh dieses Halbwissen macht mich schon ein wenig Ärgerlich:

    Lieber Steffen:

    Baurecht ist Ländersache ab wann du ein Baubuch benötigst ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Da mir dazu die genauen Zahlen fehlen sag ich nicht mehr dazu

    das ein Statischer Nachweis vom Umfang her einem Baubuch gleichkommt ist völlig falsch. Du hast wohl noch nie ein Baubuch bezahlt. Statischer Nachweis heist Statik von Ing. Büro fertig. Ein Baubuch besteht aus der Statik, der Prüfstatik und dem Probeaufbau beim Bauamt. Es ist wirklich ein Buch und jede Seite wird beim Bauamt gestempelt. Das ist schon aufwendig und nicht billig.

    Wieso darf man eine Dachkonstruktion nicht mit den Podesten verschrauben ??? In welchem Regelwerk willst du das denn gelesen haben. Ob es Sinn macht oder die Podestfläche als Auflast gilt ist ein anderes Problem. Es kann und darf sein.

  • Selbstbauboxen fliegen

    • Markus Verza
    • 15. Mai 2003 um 21:38

    Vorsicht. Stative sind auch nicht ohne Probleme. Hier hat es schan schwere Unfälle gegeben. Es hilft nicht, für diesen Job ist nun mal wissen und Erfahrung erforderlich. Es kommt ja auch kein 16 jähriger auf die Idee ein Haus zu bauen.

  • FOH Turm

    • Markus Verza
    • 7. Mai 2003 um 23:21

    Also ich habe solch einen Turm + PA Wings bei mir in der Vermietung. Richtig fertig zu kaufen gibt es den nicht. Das System mit der größten Verbreitung ist Layer Allround. Hier gibt es aber 2 Maße Standart Gerüst Maß 207/257cm oder das Metric System mit 2m Raster. Wir verwenden das Metric System damit wir auch die normalen Podeste benutzen können. Für das Dach habe ich Aluträger mit Kedar Schiene beim Zelthersteller gekauft. Dann den "Rohbau" beim Planen Mensch auf dem Hof aufgebaut und entsprechende Planen anfertigen lassen. Weiter Info gerne per PM

  • Camco vs. KME

    • Markus Verza
    • 6. Mai 2003 um 00:28

    Mal eine Frage in die Runde: Warum kenne ich viele Vermieter (von mittel bis sehr groß) die Vortex Amps in Mengen einsetzen. Die Digam ist mir recht selten begegnet. Ich habe hier verstärkt den Eindruck das viele Meinungen nicht auf eigner Erfahrung beruhen sondern Abgeschrieben sind. Ich selber habe auch einige Vortex in der Vermietung und bin sehr zufrieden mit diesem Amp.

  • MuFus GAE oder EAW

    • Markus Verza
    • 6. Mai 2003 um 00:18

    Die JFX560 habe ich schon getestet. Nicht gerade die kleinste Box. Mit einen großen Amp kommt da aber richtig was raus. Auch als Monitor überzeugend. Ich finde das Ding gut und werde auch welche in meinen Mietpark übernehmen. Wie gesagt nur zu klein darf der Amp nicht sein dann stellt sich der AHA Effekt nicht ein. Der Test fand mit einer Vortex 6 statt.

  • Selbstbauboxen fliegen

    • Markus Verza
    • 30. April 2003 um 00:31

    Das es nicht damit getan ist 2 Ösen in eine Apfelsinenkiste zu schrauben hat wohl jeder mittlerweile mitbekommen. Die Begründungen warum das so ist werden aber zunehmend Abenteuerlich . Wenn ich doch keine wirkliche Ahnung habe muss ich dieses Halb bis Garnichtwissen doch nicht auch noch Breitreten. Einige Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

    @ Benny

    Zitat "mich sonst als sachverständiger strafbar mache wenn was passiert
    "
    Bennys Profil : "Beruf: Schüler/ Rental/Techi "

    Sachverständig bist du wenn du ein abgeschlossenes Ing. Studium hast. Für den Sachverstand im Bereich Studio / Bühne musst du weiter durch die BG ermächtigt sein. Du bist wahrscheinlich noch nicht ein mal Sachkundig weil dir die entsprechenden Nachweise fehlen. Damit bist du ja in guter Gesellschaft aber du must ja nicht so auf den Putz hauen. Es ist sicher gut auf Mängel und Probleme hinzuweisen aber das sollte mit Sachverstand und vor allem nicht mit weiteren Sachmängeln behaftet sein. Dein Beitrag driftet für meinen Geschmack zu sehr auf Theken Niveau herab. Der Seitenhieb auf DJ Rider hat mir gefallen J

    @ trockenbassfetischist

    1. die Verwendung einer Rechtschreibprüfung macht Texte leserlich.
    2. wo bitte steht das die Verwendung von Schnellbauschrauben im Konstruktiven Holzbau unzulässig ist ? Das hast du behauptet.
    3.Schrauben müssen doch nicht 8.8 oder besser sein. Sie müssen die passenden Belastungswerte haben.
    4. "Schweißen nein" sagst du. oder einzeln Ultraschallprüfung. Wo steht denn das schon wieder. Ich möchte hier mal Beispiele aus dem Konstruktiven Aluminium Bau geben, da ich mit Stahl weniger zu tun habe. Eine Scheißkonstruktion Bedarf eines Plan und einer entsprechenden Berechnung durch einen Sachverständigen (Ing.) Die Konstruktionsregel sind in der DIN 412 und 4113 festgelegt. Der Herstellungsbetrieb und die Schweißer müssen nach DIN EN287-2 geprüft sein. In den angesprochenen DIN sind z.B. die Wärmeeinflusszohnen des Schweißen und die damit verbundenen Schwächungen im Material genau festgelegt

    Auch ich würde Klang Terrorist Lautsprecher lieber nicht geflogen sehen

  • 18x1,5mm² LaKa neuerdings unzulässig?

    • Markus Verza
    • 6. April 2003 um 22:28

    Sicher ? nein
    Meine DIN ist schon einige Wochen alt. :)

    Wenn es wichtig ist muß du dir eine bestellen oder mal schauen ob du Online das Datum der gültigen Version bekommst.

  • Zulassung folgender Muttern??

    • Markus Verza
    • 6. April 2003 um 22:06

    -> Muttern

    meine Würth Katalog sagt dazu:
    Sperrzahnmuttern ähnlich DIN 6923
    die DIN liegt mir leider nicht vor. So kann ich zu den Eigenschaften der Muttern nicht sagen.

    -> Halfcoupler

    Ich denke hier ist es Wichtig zwichen einer lösbaren Verbindung und einer nicht lösbaren zu unterscheiden. Im 1. Fall ist eine Sicherung erforderlich (vgl. BGV C1). Im 2. Fall ist keine weitere Sicherung erforderlich. Soll die Verbindung nicht lösbar sein reicht es nicht aus eine Flügelmutter auch eine Mutter zu drehen. Hier ist Kontern erforderlich. Dabei werden aber 2 Muttern GEGENEINANDER gedreht. Das Anzumoment spielt hier natürlich auch eine Rolle. Dieses Moment läst sich mit einer Flügelmutter auch nicht aufbringen. Wichtig ist nicht nur die Schrauben der Klappe zu betrachten sondern auch die Verbindung des Couplers mit dem folgenden Bauteil.
    So weit ich mich erinnere ist die Verwendung von Stop-Muttern mit Kunststoff "Bremse" nicht unumstritten. Ich habe leider auch hier keine aktuelle Auskünfte.

  • 18x1,5mm² LaKa neuerdings unzulässig?

    • Markus Verza
    • 6. April 2003 um 21:46

    Die Antwort findet sich in der DIN 15565-8 " Elektrisches Energieverteilungssystem für Film- und Fernsehproduktionsstätten" Teil 8: Multicore-Systeme

    In dieser Norm sind Systme bis zu 12 Kanäle genormt. Die benötigen natürlich min 25 Adern. Auch die 8 Kreis Variante mit 17 Adern wird ausdrücklich erwähnt. Die 18. unbenutzte Ader mach natürlich nichts :)

    zu den Längen sagt die Norm:

    10/13A Sicherung -> 1,5mm² -> max 50m
    16A Sicherung -> 2,5mm² -> max 75m
    25A Sicherung -> 4mm² -> max 30m

    Bei Automaten mit Auslösecharakteristik B 20% größere Leitungslänge.
    Erstaunlicherweise wird zu Kabelbündelung nichts gesagt.
    Die Verwendung von PVC Leitungen ist nur Innen zulässig.

  • Hilfe! Brauche dringend Rat!

    • Markus Verza
    • 6. April 2003 um 12:10

    So was ist denn deiner Meinung nach Schrott ?
    Mit einer solchen allgemeinen diffamierenden Aussage kann ich nicht anfangen. Ich habe zu Glück das Thema Selbstbauboxen seit 20 Jahren hinter mir gelassen. Für mich ist es einfach selbstverständlich das es einen Hersteller gibt. In deiner Frage hast du auch mit keinem Wort erwähnt das es sich ggf. um Selbstbauboxen handelt.
    Mit solchen Antworten machst du mir und anderen Kollegen natürlich auch viel Mut sich noch mit jungen Kollegen zu beschäftigen. Ich werde mir jedenfalls überlegen ob ich so einen Scheiß noch mal brauch. An der Menge der anderen Antworten kannst du erkennen das andere scheinbar schon vor mir zu dieser Erkenntniss gekommen sind.

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