Wir hatten früher die TMS4 bzw TSE118 und 111 immer mit Amcrown 2400 und 1200 beampt
Gong mit den FDS3?? super
Beiträge von tufkaklto
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Zitat von "Jens Drössler"
Ja nun, ein Bus im Digitalpult hat ja auch noicht unendlichen Dynamikheadroom, aber nach "voll" kommt "zerr" und nicht "gepresst", oder? Zudem blinkt dann üblicherweise irgendein Lämpchen auf, da muss man eben etwas zurückrudern und umstrukturieren. Wem das ein, zweimal passiert ist, der bereitet sich das nächste Mal besser vor...
Das kommt nicht von mir, sondern das hört man oft gerne von Kollegen, die anderen etwas nachplappern.........
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naja, wer zu blöd ist, den richtigen Weg zu benutzen....
Und dann trotz Trittschwelle und Blumendeko ins Publikum geht.... :roll: :roll: :roll: :roll:
Klingt jetzt hart, ab da kann vermutlich niemand sonst was dafür.
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Zitat von "smitty"
Das zweifel ich an. Die Summenbegrenzung auf 3,5t macht beim BE Führerschein keinen Sinn mehr. Dafür gibts den ja.
Falsch, und Achtung, gefährliches halbwissen.
E zu B ist dazu da, um Schwere Anhänger ( über 750 kg ) fahren zu könnenZitat von "smitty"Selbstverständlich gibt es diese Kombinationen und zwar täglich auf deutschen Straßen zu sehen: Sprinter mit Anhänger. Dafür reicht dann die KLasse BE aus, dies betrifft aber nur die Fahrerlaubnis. Immer zu beachten: Die Anhängelast des Zugfahrzeuges.
Beim gewerblichen Verkehr ist hier dann auch ein Fahrtenschreiber zwingend zu bnenutzen.Grüße,
SmittyWenn der Sprinter zB 3,5 Tonnen hat, und dieser einen SCHWEREN Anhänger zieht, reicht auch B & E nicht aus.
Dazu braucht es dann schon C & EUnd Fahrtenschreiber sowieso.
Und wegen Gewerblich:
Aber Herr Inspektor, das hinten drin ist doch alles privat, da brauch ich doch keinen Fahrtenschreiber

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: -
Do wie Du beschrieben hast, hatte ich es eigentlich gemeint.
Oder hab ich da irgendwo was irrtümlich unklar ausgedrückt? -
Zitat von "tobias kammerer"
und genau diese Einstellung finde ich furchtbar.
Der Staat bin Ich und Du. Wenn Du was vom Staat holst, holst Du es von Deinen Mitbürgern, Freunden und Verwandten.Guten Rutsch
Tut doch nicht so.
Auch wenn es nicht richtig ist, aber niemand sagt nein zu etwas Geld für die Hosentasche.Das ist nur ein Produkt dieser immer schlimmer werdenden Steuerschraube.
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ich wollte zeigen, das da was vermischt wird.
Für den Fahrtenschreiber gilt ja das Höchst zul. Ges Gew beider Fahrzeuge.
wenn Du nur B Führerschein gehabt hättest, dann hätte das auch noch mal Ärger geben können
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Ich hab mir nochmal das Österreichische gesetz dazu runtergeladen, weil es mich gerade Interessiert.
Das Deutsche ist nach meinem Wissen ident, weil EU harmonisiertIch denke, man muß da bei 2 Dingen Unterscheiden:
Ob man Fürerschein B oder B mit E hat
ZitatBerechtigungsumfang:
Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg (exkl. leichte Anhänger) zur Beförderung von bis zu 8 Personen zusätzlich zum Lenker
Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
Leichtmotorräder bis 125ccm, nach entsprechender Ausbildung und Vermerk im Führerschein (siehe Kapitel Motorrad)
Leichte (ungebremste) Anhänger bis 750 kg
Schwere Anhänger, wenn das höchst zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt. Außerdem dürfen das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zufahrzeuges und das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers zusammengerechnet 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Wer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, sollte gleich mit geringem Mehraufwand den B + E - Führerschein machen. Mit dieser Lenkberechtigung darf mit einem herkömmlichen PKW jeder (schwere) Anhänger, z.B. Wohnwagen, Bootsanhänger usw., gezogen werden. Bei schweren, auflaufgebremsten Anhänger ist zu beachten, dass das tatsächliche Gewicht des Anhängers (= Eigengewicht + Zuladung) das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (bzw. das 1,5-fache bei Geländefahrzeugen) nicht übersteigt.Soll heißen, mit B Führerschein darf man 3,5 Tonnen plus einen leichtem Anhänger von max 750 KG zul. GesGew ziehen
Mit B&E kann man einen schweren Anhänger ziehen, wenn das zul. Ges Gew beider Fahrzeuge 3,5 Tonnen nicht übersteigt.
Das mit der Beladung ist wieder etwas Anderes, da geht es um die Gewichte Zugfahrzeug -> Anhänger.
Also entweder man hat einen leichten Anhänger mit max 750 kg gesGew oder man hat B&E und es gilt die 3,5 Tonnen Grenze.
Auf jeden Fall war es bei Dir falsch
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Ich gehe davon aus, das dies ein Schweizer Gesetz ist??
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Der klassische Fall:
Freelancer wird von einer Firma gebucht, um Ton oder Licht aufzubauen und zu betreuen.
Das Material und der LKW ist von der Firma.
Jetzt können aber die 2 Techniker ( Ton/Licht ) die ja Freelancer sind, wie sehr viel andere auch, nicht mehr mit dem LKW auf den Job fahren, weil sie auf einmal illegale Tätigkeiten durchführen.In der Praxis funktioniert das nun so:
Entweder es fährt ein 3. Mann mit, der extra kostet.
Dieser muß aber angestellt sein.Oder die Firma sucht sich günstige Angestellte, bzw Azubis über 18, die dann das ausführen,.
So oder so, der Freelancer hat nun schlechtere karten am Arbeitsmarkt.
Mich persönlich trifft das kaum, aber viele andere Techniker die ich kenne, die für kleiner und mittlere Firmen zB mit einem 7,5 Tonner sowas gemacht haben.
Und das kotzt mich an.
Man erwartet heute von Personen immer mehr, für die Arbeit immer flexibler zu werden, was Arbeitsplatz und Tätigkeiten angeht, aber dann legt man Steine in den Weg, was nur geht.
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Zitat von "kurzschluss_meister"
Hmm das hört sich nicht gut an.
Aber:Ich darf doch gar keine 3,7 Tonnen mit diesem Gespann bewegen, das ist gesetzlich Verboten!
Ich darf doch lediglich das bewegen, was das Auto ziehen darf! Das sind doch nur 3 Tonnen.Hmm sehr komisch, mal abwarten was da kommt...
Völlig unerheblich, was Du mit dem Gespann bewegen darfst.
Es gibt Fahrzeugpapiere, da steht das höchst zulässige Gesamtgewicht drin.
Das ist für die Berechnung heranzuziehen.Und in Deinem Fall: 1700 + 2000 = 3700
Ich weiß gar nicht, ob Du dann den Anhänger überhaupt fahren hättest dürfen, wenn das Zugfahrzeug nur 1700 KG hat.
Unabhängig von Deinem FS -
Was mir bei diesen ganzen Sachen etwas sauer aufstößt:
Wir als Techniker, die definitiv nicht hauptberuflich LKW fahren ( mag jetzt Ausnahmen geben ) werden mit sinnlosen Regelungen gequält.
Wenn ich mir jedoch eine große Spedition ansehe, die in der Nähe von Wien neben einer Firma ist, wo ich oft arbeite, dann sehe ich nur ungarische PKW, und die Fahrer sind selbstständig.
Die haben alles, um legal zu fahren und wissen genau, was man benötigt um keinen Stress zu haben.In meinen Augen ist dies nur eine dieser sinnlosen EU Quälereien, die sich völlig überbezahlte Sesselpupser ausgedacht haben und wir wieder ausbaden können.
Und so wird es unseren Firmen hier echt schwer gemacht, während aus dem Osten ( Polen, Tschechien , Slowakei ) PA Verleiher mit billigen Angestellten um Schleuderpreise zu uns reinfahren.
Die haben ja mit ihren billigen Angestellten den Stress nicht.
Dann schaut man sich aber mal an, was bei uns Angestellte kosten und was man dafür an Abgaben abdrücken kann.....Ohne Worte.
Ich würde nicht noch einmal für die EU stimmen ( wir hatten im Ösiland 1995 eine Volksabstimmung dazu ) -
Zitat
Als Veranstaltungsdienstleister beförderst du Güter für eigene Zwecke, d.h. dein oder zugemietetes Material von und zur Baustelle. Das ist Werksverkehr.
Gewerblicher Güterverkehr ist der Transport fremder Güter gegen Endgelt. Beispiel: Der Freelancer fährt deinen LKW >2,8t.Das mit dem Freelancer ist laut Ansage eines Polizisten solange nicht richtig, als das der Transport von den Materialien nicht seine Hauptbeschäftigung ist sondern eben diese Materialien im Zuge seiner eigentlichen Tätigkeit als Techniker befördert werden.
Soll heißen, solange der freiberufliche Ton/ Lichttechniker ebendas als Hauptbeschäftigung hat, ist es kein gewerblicher Güterverkehr.
Erst ab dem Moment, wo das fahren des LKW seine Hauptbeschäftigung darstelltSo wurde mir das mal erklärt.
Aber anscheinend ist das so komplex, das sich da wirklich niemand auskennt.
ich für meinen Teil habe beschlossen, auf der sicheren Seite zu sein, indem ich einfach nicht mehr fahre.
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Zitat
Als Veranstaltungsdienstleister beförderst du Güter für eigene Zwecke, d.h. dein oder zugemietetes Material von und zur Baustelle. Das ist Werksverkehr.
Gewerblicher Güterverkehr ist der Transport fremder Güter gegen Endgelt. Beispiel: Der Freelancer fährt deinen LKW >2,8t.Das mit dem Freelancer ist laut Ansage eines Polizisten solange nicht richtig, als das der Transport von den Materialien nicht seine Hauptbeschäftigung ist sondern eben diese Materialien im Zuge seiner eigentlichen Tätigkeit als Techniker befördert werden.
Soll heißen, solange der freiberufliche Ton/ Lichttechniker ebendas als Hauptbeschäftigung hat, ist es kein gewerblicher Güterverkehr.
Erst ab dem Moment, wo das fahren des LKW seine Hauptbeschäftigung darstelltSo wurde mir das mal erklärt.
Aber anscheinend ist das so komplex, das sich da wirklich niemand auskennt.
ich für meinen Teil habe beschlossen, auf der sicheren Seite zu sein, indem ich einfach nicht mehr fahre.
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Ich hab viele Mikros, die ich gerne nutze ( privat ) aber dabei ist kein SM57 mehr.
Ich brauche das nicht mehr.
Den von Dir beschriebenen eigentümlichen Druck bekomme ich überall auch mti anderen Mikros hin, und nach meinem Empfinden immer besser.
Von daher, ich brauche es nicht.
Am ehesten noch mal für einen Sänger -
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Unsere Vorfahren waren nicht so blöd.
In schneereichen Gegenden hat man früher immer sehr steile Dächer gebaut.
Warum wohl??? -
Ich auch.
Aussagen über Pulte, das die bei Vollauslastung "gepresst" oder " eben anders" oder " komisch" klingen, haben meist mit Bussummierung was zu tun und nicht mit DSP oder sonst was......
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Das wär ja ein anderer Schritt der bearbeitung.
Hier geht es mal rein um die Umsetzung an der Signalquelle.
Eben dem Mikro.Was da nicht ordentlich ankommt, kann man später auch nicht ordentlich bearbeiten.
Aber das ist der nächste Schritt
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Stimmt, solange es nicht Rosa ist, ist alles gut


