Das mit Meßmicros nah an Speaker wird schwierig bei klassik.
Meines Wissens ist auch die 15905-5 so gedacht, das sie für das Puplikumals Schutz ist und auch vorrangig auf die Elektroakustische Verstärkung abzielt- Admin, korrigiere bitte, fallsich da was mißverstanden hab.
In dem Fall gehts ja um den Arbeitsschutz,da ist unerheblich, ob der
! Lärm !
elektroakustisch oder sonstwie produziert wird.
PS:
Heute in einer österr. Zeitung:
Empört reagiert der Chef der Wiener Philharmoniker, " das käme der Beschneidung eines sehr bedeutenden Kunstzweiges gleich " :shock:
Jetzt stellt sich mir die Frage, wer maßt sich an, Klassik als bedeutenden Kunstzweig darzustellen und Pop/Rock ev. nicht ??????????? :?
Zitatich bin jedenfalls ebenso gespannt, wie sich die rechtsprechung hier mit den orchestermusikern arranggiert.
Könnte interessant werden, ev kann man dann auch andere Beschränkungen im Sinner der " Gleichheitsgesetze" ( oder wie die auch genau heißen ) auch kippen ??