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  2. Markus

Beiträge von Markus

  • 1x 1000W an 8 Ohm

    • Markus
    • 21. Oktober 2002 um 10:33

    Eingangssignal aufteilen, dem 1.Kanal normal zuführen, dem 2. Kanal in der Phase gedreht.
    LS-Ausgang zwischen den roten Klemmen abgreifen.

  • Cee32 kabel günstig?

    • Markus
    • 18. Oktober 2002 um 20:11

    Naja, so eine Dorfturnhalle ist ja dann auch schon ein richtiger Großbrand.

  • Neue t.amp Endstufen !!!

    • Markus
    • 9. Oktober 2002 um 13:46

    Außerdem steht niergends, ob die 1200W bei 4 Ohm tatsächlich rms-Leistung sind oder vielleicht doch maximale, für eine hundertstel Millisekunde theoretisch mögliche Peak-Music-Spitzenleistung bei 400V Netzspannung sind.

  • Verleih per Versand ???

    • Markus
    • 9. Oktober 2002 um 11:38

    Sehr verdächtig, wenn jemand nen Videobeamer 500km entfernt mieten möchte. Videobeamer wird es auch in unmittelbarer Nachbarschaft des Kunden zu mieten geben.

    Wie ist der Kontakt zustande gekommen?
    - nachvollziehbar über Mund zu Mund Propaganda, o. ä.? Dann wärs o.k., trotzdem Wirtschaftsauskünfte einholen und Kaution verlangen.
    - Anonym über Internet, Branchenbuch oder so und Kunde nicht einzuordnen: Finger weg!

  • Kleine Lastwagen

    • Markus
    • 4. Oktober 2002 um 11:32

    Sprinter macht wenn, dann nur mit dem ganz langen Radstand Sinn. Ansonsten ist die Karre für den PA-Verleiher nicht geeignet.
    - hoher Anschaffungspreis
    - hohes Eigengewicht, dadurch niedrige Nutzlast
    - hohe Ladekante durch den Heckantrieb
    - blöde Trittstufe an der Schiebetür
    - zu kleiner Laderaum

    Ich hab vor vier Jahren einen Peugeot Boxer gekauft, (Baugleich Fiat Ducato, Citroen Jumper), der ist irgendwie einfach schlauer gebaut. Nicht nur bei Lautsprecherboxen, sondern wohl auch bei Transportern scheinen die Franzosen irgendwie cleverer zu sein.

    - kostet erstmal weniger
    - niedrige Ladekante
    - 1,80 breiter Laderaum (3 Packmaß-Kisten nebeneinander)
    - höhere Zuladung
    - sehr zuverlässig, niedrige Wartungs- und Unterhaltskosten.

    Der Renault Master scheint wohl ähnlich zu sein, wollte ich schon immer mal probefahren.

    Iveco Daily vielleicht ein bißchen viel Plastik, und auch eher gut für denjenigen, der die passende Werkstatt dafür besitzt.

    Schön war früher auch der alte LT

  • Stacking

    • Markus
    • 4. Oktober 2002 um 10:49

    Zu den Logos:

    Hat wohl mit dem Marketing von HK zu tun. Hauptumsatz machen die ja mit den kleinen Serien und Musikerprodukten, Aktiv-Systemen und so.
    Und wenn dann der kleine Tanzmucker von nebenan aufs Deep Purple Konzert geht und ihn lauter HK-Logos anlachen, dann kauft er sich am Montag ne Lukas, denn die muß ja dann gut sein.

  • Stacking

    • Markus
    • 4. Oktober 2002 um 10:40

    Scheinen nur die Bässe auf dem Foto zu sein. Die Tops hängen wohl darüber.

  • Für was kann man H&K VT 110 gebrauchen?

    • Markus
    • 1. Oktober 2002 um 10:59

    Dafür brauchste aber schon ganz anderes Mat.

  • 4 Meter hohe Lichttraverse aus Italien

    • Markus
    • 30. September 2002 um 19:05

    Eigentlich ist es auch Sicherheitsfaktor 12 für Anschlagmittel!

    BGV C1, § 9, DA zu §9:
    ... Die Forderung nach ausreichender Bemessung ist erfüllt, wenn ... - Anschlagmittel wie Seile und Bänder, höchstens mit einem Zwölftel der rechnerischen Bruchkraft beansprucht werden. Sonstige Anschlagmittel dürfen maximal mit dem 0,5fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit belastet werden.

    Dagegen jedoch heißt es in der Erläuterung "Aufhängungen" zur BGV-C1 SP25.1/2-3 von Sept. 2000:
    Anschlagmittel: Dimensionierung: Nennbelastung mit dem 0,5fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit, höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft.

    Entscheidender Unterschied: hier geht man im Zuge europ. Harmonisierung von der Mindestbruchkraft anstelle der rechnerischen Bruchkraft aus.

  • Ist das erlaubt????

    • Markus
    • 30. September 2002 um 13:48

    Ja dann scheint ja alles im grünen Bereich zu sein, Danke für die Infos.
    Ganz besonderen Dank auch an Detto, der das ganze entdeckt hat und die, wie ich finde, wichtige Diskussion ins Rolle gebracht hat.

    Möge der hier (mit)Verantwortliche daraus gelernt haben, und in Zukunft sensibler handeln, mögen andere aus dem schlechten Beispiel gelernt haben, dann hat dieser Beitrag eine ganze Menge gebracht.

  • 4 Meter hohe Lichttraverse aus Italien

    • Markus
    • 30. September 2002 um 13:28

    Halt, 900 kg brauch es noch nicht gleich abkönnen, Sicherheitsfaktor 10 gilt für verschleißbehaftete Anschlagmittel, wie z.B. Stahlseile (unbemerkter Riß einzelner Litzen).
    Für Stative, Traversen etc. gilt im Rahmen der Zulassung ein Faktor 3 als ausreichend.

    Trotzdem würde ich für das pimpelige Teil keinen müden Cent anlegen. Ein Bekannter hatte mal sowas, um ein wenig Backdrop hinter die Bühne zu zaubern. Das war wohl immer ein Drama, das Möbel zusammenzubauen.

  • Live beschallung karnevals sitzung

    • Markus
    • 25. September 2002 um 17:50

    Die Aufgabe könnte man auch gut mit GEO lösen,
    dann kannste Dir die Delaylines ganz sparen.
    Also:
    01V, Handkoffer voll Mikros, die paar Geo-Döschen mit Fluggerödel und ein kleines Endstufenrack, passt dann alles in nen Passat Kombi rein.

    Ne, im Ernst:
    01V würd ich auch dafür nehmen und dann mindestens sechs bis acht vernünftige Fullrangedosen mit guter Sprachverständlichkeit (2"-Treiber) aufhängen.
    Und warum nicht mieten? Lieber den Job mit gemietetem Mat richtig ordentlich machen, dann gibts den auch im nächsten Jahr wieder, als auf die Schnelle möglichst billig irgendwas kaufen, was die Aufgabe dann nicht erfüllen kann.

  • Nexo GEO

    • Markus
    • 25. September 2002 um 11:39

    Ich hab mir das Geo als Demo angehört, da wir durchaus Überlegungen hegen, uns das Zeug in absehbarer Zeit auf Lager zu legen.
    Von dem kristallklaren Höreindruck war ich tatsächlich überwältigt, ebensowie von der enormen Tragweite des Systems.
    Den Höreindruck hatte ich irgendwie den ganzen darauffolgenden Tag noch im Ohr, da hätte ich keine noch so gute konventionelle Box anschließen können, ohne festzustellen, daß die "irgendwie Scheiße" klingt.
    Handling,Personalbedarf, Tranportvolumen etc. sind top, bliebe noch offen wie sich das Mat im längeren Praxiseinsatz bewährt. (Verschleiß, etc.). Was mir noch zu denken gibt, ist der Punkt, wie gut man mit dem Geo in unbekannten Venues arbeiten kann, oder in Räumen, die sich mit der Software nicht so gut erfassen und berechnen lassen.
    Na ja, wir werdens wohl demnächst mal ausprobieren.

  • Eure Subgruppenbelegung?

    • Markus
    • 25. September 2002 um 11:21

    Ich leg mir gerne alle Gesänge noch zusammen auf ne Subgruppe, um diese schnell ins Verhältnis zum Rest zu setzen. Wenn ich den Monitor von vorne mitfahre gibts dann auf die Gruppe den Gesangskompressor.
    Ansonsten Schlagzeug -logo-, häufiger alle Effekte zusammen zum schnellen Muten und was sonst noch Sinn macht, zusammenzufassen, z.B. Keyboards oder Bläsersatz oder so.

  • Live beschallung

    • Markus
    • 25. September 2002 um 11:11

    Möchte mich im Großen und Ganzen meinen Vorrednern anschließen.
    - Das Eli-Besteck wird wohl eher zu klein bemessen sein.
    - Bei sitzenden Gästen ist ne Delayline ab einer gewissen Raumtiefe angezeigt, damit die Schallverteilung homogener wird.
    - Wie ist der Raum zugeschnitten? Eher schmal und lang
    > dann z.B. pro Seite 2 PA-Stacks 60-90° horizontal (K&F T9, Concert Audio Evo, Nexo Alpha-E, Seeburg K2, d&b 702 oder ähnlich) Tops nach Möglichkeit fliegen (eventuell schon durch Raumakustik erforderlich) eventuell je nach Directivity des verwendeten Topteils und Saalbreite Infills (12/2-Größenordnung). Nach 25 m Delayline (2-4x PS 15, CA 1515 oder ähnlich, wenn möglich, Delayline fliegen.
    Bei kleinerem schmalem Saal und niedriger geforderter Lautstärke kann die Front auch 1 Nummer kleiner gewählt werden (aber nicht zu klein!) 1.Delayline dann nach 15 m, evtl. 2. nach 28 m
    oder kurz und breit?
    >pro Seite mindestens 2x Nexo PS 15 oder ähnlich bis hin zu 2x d&b 702, Alpha-E, K2 oder ähnlich. Möglichst fliegen, Abstrahlwinkel beachten. Centercluster über der Bühne (2x 12/2, oder 15/2) Delayline eventuell entbehrlich.
    Viel Spaß.
    Laß eventuell mal mehr Infos rüberkommen zum Saal und Art des Programms.

  • Ist das erlaubt????

    • Markus
    • 24. September 2002 um 19:58

    Eine Frage bliebe noch offen, Achim, die Du noch nicht beantwortet hast, bevor hier wieder Ruhe und Frieden einkehrt:
    WIE SAH DIE TÜV-ABNAHME EURER ANDEREN BÜHNENDÄCHER DENN NUN AUS?

  • Ist das erlaubt????

    • Markus
    • 23. September 2002 um 18:32

    1.) Auch wenn der Kunde König ist, hat Sicherheit immer Vorrang. Traversenlifte im Außeneinsatz (Werbeplanen > Windlasten > horizontale Kräfte) auch bitte abspannen!

    2.) Wenn die bösen Musiker "zufällig" ihre Plane über Deine Traversen werfen, die Du aufgebaut hast, hat Dich das eine ganze Menge zu interessieren. Schließlich wirst nachher auch Du zur Verantwortung gezogen. Und Du bist schließlich auch der Fachmann vor Ort, der es besser wissen müßte, von dem man erwartet, daß er den unwissenden Musikern solchen Unfug austreibt.

    3.)Warum habt Ihr dann nicht einfach Eure angeblich amtlichen Bühnendächer im Netz abgebildet? Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Und zum Thema TÜV-geprüft: Wie sah denn diese Tüv-Prüfung aus, würd mich mal brennend interessieren.

    Ansonsten bliebe noch zu sagen:
    Jungens, macht Euch selber und vor allem Andere nicht unnötig unglücklich!

  • Verkauf ins EU-Ausland! USt-ID...

    • Markus
    • 19. September 2002 um 13:54

    Vorsteuerabzugberechtigt ist derjenige, der auch dazu verpflichtet ist, auf die Rechnungsbeträge seiner Lieferungen und Leistungen 16% MwSt. zu erheben.
    Also jeder Gewerbetreibende, der nicht Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG ist.
    (Ich glaub, bei 20000 € Jahresumsatz liegt da die Grenze).

    Nochwas zum Thema Vorsteuerabzug: Wer davon Gebrauch macht, ist natürlich auch verpflichtet, Umsätze zu tätigen. Geschieht dies nicht, kann sich das Finanzamt die erstatteten Beträge wieder zurückholen.

  • Verkauf ins EU-Ausland! USt-ID...

    • Markus
    • 19. September 2002 um 10:46

    Halt Vorsicht!
    Ich glaube, daß Du da etwas durcheinander schmeißt.
    Die Nummer, die Du seit 01.07. auf jeder Rechnung angeben mußt (ob mans muß sei mal dahingestellt), und die für Deinen Steuerberater von Bedeutung ist, ist die ganz normale Steuernummer, die jedem steuerpflichtigen Bürger zugeteilt wird. z.B. 123/4567/8901.
    Hier geht es jedoch um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Nummer mußt Du extra beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis beantragen, und benötigst sie auch nur dann, wenn Du Waren aus dem EU-Ausland importierst, oder an Vorsteuerabzugsberechtigte im EU-Ausland liefern willst. Diese Nummer könnte dann so aussehen: DE 123 456 789
    Dieses System wurde eingeführt, um den innergemeinschaftlichen Handel mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen der Mitgliedsländer und deren autonomer Finanzhoheit zu vereinfachen.

    In der Praxis sieht das so aus:
    Du kaufst Ware von eiem Hersteller aus Italien.
    Sofern Du Gewerbetreibender und vorsteuerabzugsberechtigt bist, beantragst Du Deine USt.-Id-Nummer.
    Diese teilst Du dem Lieferanten in Italien mit, der wiederum liefert die Ware zu Dir und berechnet Dir den Nettopreis ohne irgendwelche italienische oder deutsche Umsatzsteuer.
    Diesen innergemeinschaftlichen Erwerb gibts Du bei Deiner nächsten USt.-Voranmeldung mit an, zusätzlich führst Du regelmäßige Instratmeldungen über die Beträge unter Angabe der USt.-Id.-Nr. deines italienischen Geschäftspartners an das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis.
    Solltest Du keine USt.-Id-Nr. besitzen, liefert Dir der Italiener mit zusätzlicher Berechnung der italienischen Umsatzsteuer. Diese kannst Du dann später von Deinem Finanzamt wiederbekommen.

    Du lieferst Ware nach Frankreich.
    -Dein Kunde ist Gewerbetreibender und vorsteuerabzugsberechtigt:
    Er teilt Dir seine USt.-Ident.-Nr. mit. Du belieferst ihn, stellst ihm nur den Nettobtrag in Rechnung und gibst gleich Deine Ust.-Ident-Nr. mit an.
    Weiterhin trägst Du den Betrag in der nächsten USt.-Voranmeldung ein, und meldest ihn dem Bundesamt für Finanzen.
    - Dein Kunde ist Privatperson oder Kleingewerbetreibender.
    Du lieferst, und stellst den Nettobtrag zuzüglich der deutschen Umsatzsteuer (16%) in Rechnung.

    Alles Logo?

  • Gewonnen :-)

    • Markus
    • 18. September 2002 um 15:38

    Der wäre dann beim ersten Waschen schon hinüber.

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