Zitat von "ORF.at"Die Loveparade in Duisburg, bei der vor einem Jahr 21 Menschen ums Leben kamen, hätte so nicht genehmigt werden dürfen. „Die Erteilung der Genehmigung erfolgte rechtswidrig“, heißt es in einem Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Duisburg an die vorgesetzten Behörden vom Januar dieses Jahres. Der zuständige Duisburger Staatsanwalt Rolf Haferkamp bestätigte einen entsprechenden Artikel der „Rheinischen Post“.
Zum Inhalt des „Einleitungsvermerkes Loveparade“ äußerte sich der Staatsanwalt nicht. Das insgesamt 400 Seiten starke Dokument ist vom Justizministerium als geheim eingestuft. Mit der Vertraulichkeit des Berichts sollten die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten und die Unbefangenheit der Schöffen bei einem möglichen späteren Verfahren garantiert werden, erklärte das Justizministerium.
16 Beschuldigte
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Als Beschuldigte gelten derzeit 16 Menschen, darunter elf städtische Mitarbeiter. Ihnen wird laut Bericht vorgeworfen, das Konzept des Veranstalters trotz Mängeln ohne die nötigen kritischen Prüfungen übernommen zu haben. Haferkamp sagte, zu den Beschuldigten zähle auch ein leitender Polizeibeamter wegen seines Verhaltens bei der Loveparade am 24. Juli 2010.
Genehmigung war nicht rechtmäßig!!
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/Besserwisserei an
Nach Meinung der Staatsanwaltschaft. Jetzt gibt es Beschuldigte und ein Verfahren kann eröffnet werden. In diesem werden Richter dann entscheiden, ob die Genehmigung tatsächlich rechtswidrig erteilt wurde undsoweiter... es dauert also noch eine Zeit.
/Besserwisserei aus
Bemerkenswert finde ich die Feststellung der Staatsanwaltschaft, dass das Bauordnungsamt (u.a.) sich dadurch strafbar gemacht hat (bzw. haben soll), dass es die Verweigerung der Genehmigung unterlassen hat; mit anderen Worten: das Bauordnungsamt hatte gar nicht die Möglichkeit, die Verantwortung abzulehnen, sondern hatte die Pflicht, das alles zu verhindern!
Mit "das ist nicht meine Baustelle" kann man sich also nicht mehr aus der Affäre ziehen und es hätte jede genehmigungspflichtige Veranstaltung im Falle ihres Scheiterns einen Mitschuldigen im Amt sitzen...?
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das problem ist aber und bleibt das es eine frage des geldes ist. wer da letztlich der dumme ist wird auch davon abhängen, wie teuer er seine haut zu markte tragen kann. das wird sicher nicht der kleine freelancer sein sondern das wird der schaller z. b. sein
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...oh wie ich es hasse immer recht zu behalten...
:roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:Gruß
toadie -
Zitat von "Hamster"
Mit "das ist nicht meine Baustelle" kann man sich also nicht mehr aus der Affäre ziehen und es hätte jede genehmigungspflichtige Veranstaltung im Falle ihres Scheiterns einen Mitschuldigen im Amt sitzen...?Die Aussage ist wohl nicht ganz so zu unterschreiben. Natürlich kann auch mit einem guten Sicherheitskonzept und viel Vorrausssicht etwas passieren, aber eine Schuld kommt durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz zustande und ich denke die Staatsanwaltschaft sieht das hier so. Es hätte eben klar sein müssen das die Loveparade SO ein zu großes Risiko darstellte.
Zitat von "toadie"...oh wie ich es hasse immer recht zu behalten...
:roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:Gruß
toadieGrade bei ernsten Themen finde ich persönlich es schön zu erfahren was die Leute meinen.
Gruß
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Moin,
ich hoffe, daß mein Rechtsempfinden nicht durch spätere Urteile mit Füßen getreten wird. Vor allem für die Angehörigen wünsche ich mir faire Urteile, Amtshaftung fände ich genauso angebracht wie die Haftung des Veranstalters. Menschen lassen sich leider nicht durch Urteile "lebendig sprechen", aber Gerechtigkeit lässt sich am Leben halten.
Folgt man jedoch dem Urteil zum Flughafenbrand in Düsseldorf sieht es wahnsinnig finster mit Gerechtigkeit aus, denn dann wären nur die zwei armen Aufbauhelfer Schuld, die das verhängnisvolle Gitter aufgestellt haben.
Grüße, Bernd
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Was nicht im zitierten Beitrag steht: Warum war die Genehmigung rechtswidrig erteilt.
Der maßgebliche Punkt ist hier das Einvernehmen mit der Polizei, entsprechend § 43 (2) VStättVO. Und Einvernehmen heisst nicht, dass die Polizei informiert ist und keine Einwände formuliert, sondern Einvernehmen heisst, dass die Zustimung der entsprechenden Behörde (hier der Polizei) nachvollziehbar dokumentiert werden muss.
Das wurde in der Vergangenheit wiederholt falsch gemacht, aber solange nichts passiert, interessiert auch keinen eine nicht rechtmäßig erteilte Genehmigung.
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Zitat
RP online vom 11.07.2011 - 15:16 Uhr
Die Ermittler bei der Kölner Kriminalpolizei fanden an dem Papier dann doch Dresslers handschriftlichen Vermerk viel interessanter. Laut dem Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Duisburg bedeutet sein Vermerk schlicht, dass Dressler als Beschuldigter zu gelten hat und gegen ihn ein entsprechender Anfangsverdacht besteht. „Die Ablehnung der Zuständigkeit ist evident unzutreffend“, heißt es kühl im Juristen-Deutsch der Ermittler. Dressler habe keine „Weisungen oder dergleichen“ ausgesprochen, um die Erteilung einer Genehmigung zu verhindern.
Gegen Dressler bestehe der Verdacht, in „sorgfaltswidriger Verkennung der Sach- und Rechtslage“ gebilligt zu haben, „dass keiner der Mitarbeiter des Bauaufsichtsamts vor Ort sein würde, um den ihnen obliegenden Pflichten nachzukommen.“ Das Kürzel „V/62“ in Dresslers handschriftlichem Vermerk steht für das Bauordnungsamt in seinem Dezernat. Abschieben wollte Dressler demnach die Verantwortung auf „II“, also das Dezernat von Wolfgang Rabe, der von den Staatsanwälten ebenfalls als Beschuldigter geführt wird.
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Das Ergebnis des Versuchs, die eigene Verantwortung auf ein anderes Amt abzuschieben und die Auflagen der ohnehin nach staatsanwaltlicher Auffassung rechtswidrig erteilten Genehmigung nicht zu kontrollieren, fasst die Staatsanwaltschaft unter der Überschrift „Untätigkeit“ so zusammen: „Keiner der involvierten vorgenannten Mitarbeiter des Bauordnungsamtes war am Tage der Veranstaltung vor Ort. Es haben demnach keinerlei Kontrollen dahingehend stattgefunden, ob Genehmigungsinhalte oder erteilte Auflagen tatsächlich durch den insoweit pflichtigen Veranstalter eingehalten wurden. Das insofern in Rede stehende Unterlassen führte dazu, dass weder die fehlende Lautsprecheranlage noch die unzureichende Ordnerlage so wie die fehlende Hindernisfreiheit der Rettungswege erkannt wurden.“Ich verstehe das so, dass die Rechtswidrigkeit darin besteht, dass Bauordnungsamt und Ordnungsamt trotz offensichtlich verletzter Vorschriften weggeschaut haben...?
Die Polizei will ja angeblich im Vorfeld jede Menge Einwände formuliert haben, kann also wohl kaum eine schriftliche Genehmigung für das alles erteilt haben. Die Polizei betreffend hat man sich auf Seiten der Stadt wohl drauf verlassen, dass sie (die Polizei) am Ende ja sowieso schon irgendwie nach dem Rechten sehen wird. Die Polizei aber aufgrund von Fehlern am Veranstaltungstag zu den Schuldigen (im Sinne von Verursachern) zu zählen halte ich persönlich immer noch für falsch.
Da könnte man der Feuerwehr ja auch vorwerfen, dass das Haus brennt, welches sie gerade zu löschen versucht.
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weiß jemand, wie das rechtlich bisher ausgegangen ist?
gab es für irgendjemanden *konkret* Konsequenzen?
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http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,762578,00.html
dass ist wohl im Moment das Aktuellste
und wie in den Forumsregeln unter 2.) geschrieben;
denke ich, das wird vorher nichts rausgelassen