Hi!
Ich hab mich jetzt mal um meine AGB's gekümmert und wollte mal wissen, ob die in der vorliegenden Form in Ordnung sind. Mein Anwalt ist leider gestern in Urlaub gefahren, also kann er sie nicht durchsehen und ich will vor meiner Berlinfahrt nächste Woche noch meine neue Homepage uppen.
Diese AGB's gelten ab dem 01.01.2003. Der Geltungsbereich umfasst alle von
Veranstaltungstechnik Tobias Przybilla erbrachten Leistungen.
Vom Auftraggeber geforderte Bedingungen, die von diesen AGB's abweichen, sind nicht zulässig.
1. Die Abgabe von Material erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen
Personalausweises oder - bei Ausländern -
gegen Vorlage einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sowie dem
Nachweis eines festen Wohnsitzes.
2. Ist der Mieter noch nicht volljährig, ist eine Einwilligung der
Erziehungsberechtigten zur Materialübergabe
unbedingt erforderlich.
3. Der Mieter hat eine Kaution von mindestens 200 Euro zu zahlen, bei
höheren Mietbeträgen richtet sich
die Kaution nach dem Materialwert.
4. Die Begleichung der Rechnung hat innerhalb des vom Verleiher
festgesetzten Zeitraums zu erfolgen.
5. Bei verspäteter Rückgabe wird pro Tag das doppelte der normalen
Tagesmiete berechnet.
6. Der Mieter hat bei der Materialübergabe das ihm überlassene Material
auf Schäden zu überprüfen,
spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
7. Alle bei Rückgabe auffallenden Schäden werden dem Mieter in
Rechnung gestellt, sofern sie bei der
Prüfung bei Erstübergabe nicht dem Verleiher gegenüber kenntlich
gemacht wurden.
8. Bei Rückgabe von nicht aufgerollten Kabeln oder verschmutzten
Geräten oder Kabeln wird ein Zuschlag
berechnet, der sich nach dem Grat der Verschmutzung richtet bzw. bei
nicht aufgerollten Kabeln 10 Euro
beträgt.
9. Der Mieter hat dem Verleiher gegenüber Angaben in Bezug auf die zur
Verfügung stehende Stromversorgung
zu machen, da aufgrund dieser Daten die Dimensionierung der Anlage
erfolgt.
10. Der Verleiher übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch
den unsachgemässen
Gebrauch der verliehenen Anlage entstanden (dies bezieht sich sowohl
auf Sach - wie auch auf Personenschäden).
Punkt 9 soll unbedingt rein, ein Kunde hat sich mal geweigert, die Rechnung zu zahlen, weil seine vorhandene Stromveersorgung nicht ausreichte (ich hab ihn vorher deswegen gefragt, er wollte keine Angaben machen).
Sagt mal, was ihr davon haltet bzw. ob euch noch was einfällt, was unbedingt rein sollte.
CU, Tobias