Gewerbeanmeldung...

  • ...weil man unter 18 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig ist (§106 BGB) und eine Gewerbeanmeldung ohne Zustimmung der Eltern "schwebend" unwirksam wäre - schwebend bis zur evtl. Zustimmung...


    hier greift auch der s.g. "Taschengeldparagraph" nicht und eine Gewerbeanmeldung ist auch kein "Vorteilsgeschäft"...


    ...aber mit Genehmigung der Eltern und Vormundschaftsgericht usw. ist es möglich auch als Minderjähriger ein Gewerbe anzumelden - grundsätzlich und ohne weiteres jedoch nicht...


    => auch hier hilft ein Steuerberater mit Rat und Tat...


  • Also behautet hier doch nicht das es nicht möglich ist!
    Es ist möglich, zwar mit einigen Hürden, aber es ist möglich und das ist FAKT!


    Für Kleinunternehmen oder als Privatmann benötigt man nicht unbedingt einen Steuerberater. Man sollte, wenn man Geld verdienen möchte, schon plus und minus rechnen können und bei Fragen hilft einem das Finanzamt weiter. Dafür gibt es die allgemeine Auskunfts- und Beratungspflicht.


    Das grössere Problem sehe ich in arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.

  • Zitat von "Hoppeditz"


    Also behautet hier doch nicht das es nicht möglich ist!
    Es ist möglich, zwar mit einigen Hürden, aber es ist möglich und das ist FAKT!


    Wenn die Eltern oder das Vormundschaftsgericht nicht zustimmen ist es einem Minderjährigen nicht möglich ein Gewerbeanzumelden - und das ist auch FAKT!


    ...mit einigen Hürden ist so ziemlich alles Möglich... :lol:


    Zur Auskunftpflicht des Finanzamtes: Die gibt es, das ist sicherlich richtig - allerdings darf die nicht mit der Beratungsleistung eines Steuerberaters verwechselt werden. Mal abgesehen davon, dass die meisten Beamten dafür gar keine Zeit haben und so etwas einfach als nervig empfinden. Ob einem das dann so hilft lasse ich mal dahingestellt...


    Verbindliche Auskünfte mit Rechtssicherheit sind beim Finanzamt übrigens seit dem 01.01.2007 kostenpflichtig... 8)

  • Zitat von "koenigstiger25"

    Zur Auskunftpflicht des Finanzamtes: Die gibt es, das ist sicherlich richtig - allerdings darf die nicht mit der Beratungsleistung eines Steuerberaters verwechselt werden.


    Da stimme ich natürlich zu. Was ich meinte sind allgemeine Fragen. Aber nach meiner Meinung sollte jeder der ein Unternehmen gründen will zumindest die Anforderungen erbringen um eine Erklärung für Kleinunternehmer ohne Vorsteuer hinzubekommen.


    Das Kleinunternehmen ist halt für "Hobbyzwecke" gedacht und mehr ist es bei einigen hier im Forum auch nicht. (sonst würde hier auch nicht von HKS gesprochen). Da verdient man nicht wirklich viel Geld sodas man ohne Probleme den Steuerberater bezahlen kann.

  • Zitat von "Hoppeditz"


    Das Kleinunternehmen ist halt für "Hobbyzwecke" gedacht und mehr ist es bei einigen hier im Forum auch nicht. (sonst würde hier auch nicht von HKS gesprochen). Da verdient man nicht wirklich viel Geld sodas man ohne Probleme den Steuerberater bezahlen kann.


    Das Problem ist, dass das Finanzamt kein "Hobby" kennt. Unternehmer ist Unternehmer - egal ob Kleinunternehmer oder sonst was. Als Kleinunternehmer ist man lediglich aus der Umsatzsteuer raus, wenn man unter gewissen Umsatzgrößen bleibt...


    Und aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es leider nicht so ist, dass jeder der sich Unternehmer nennt, eine Erklärung ausfüllen kann. Es sollte so sein, aber es kann noch lange nicht jeder, leider - aus diesem Grund bin ich auch dafür, dass jeder der ein Gewerbe anmeldet eine Art Unternehmerführerschein machen muss; aber sowas wirds wohl nicht geben...


    Viele stehen halt auf Kriegsfuß mit Behörden und Papierkram und schaffen es noch nicht mal die Kontoauszüge oder Belege einfach nur abzuheften...


    Ist leider so....

  • Zitat von "Hoppeditz"

    Wenn die Eltern oder das Vormundschaftsgericht nicht zustimmen ist es einem Minderjährigen nicht möglich ein Gewerbeanzumelden - und das ist auch FAKT!


    Was meinst du mit der Zustimmung eines "Vormundschaftsgerichts"? Und was muss man dafür tun um eine solche zustimmung zu erhalten?


    Gruß,
    Nils

    Account selten genutzt -> Party PA

  • Die vormundschafter, ist z.B. das jugendamt oder die personen die das erziehungsrecht haben, wenn die eltern verstorben sind oder ihnen das erziehungsrecht entnommen wurde.


    und ich denke mal das ist ein gericht dafür ^^


    mfg maikel

    Danke für eure Antworten :)

  • Also ich geh heute nochmal zum amt und dann werd ich mal posten was der so gesacht hat, betrifft sicher auch noch andere.


    Gruß,


    Nils.

    Account selten genutzt -> Party PA

  • hi


    also habe mir mal fast alles durchgelesen und naja irgendwann kam dann das comment es stimmen sogut wie keine aussagen... heißt ja eig. ich habe bis zu diesem thread alles umsonst gelesen, nun gut danach wurde viel diskutiert aber wirklich fakten kamen kaum und größtenteils nur über gewerbe ab 16 Jahren.


    Jetzt hab ich mal ne Frage !


    Also ich mache gerade eine Ausbildung zum Bürokaufmann bin im 2. Lehrjahr ab 1, August 07 dann im 3. Jahr.
    Ich habe das 1. Jahr übersprungen bzw. es wurde mir angerechnet da ich die 1 jährige höhere handelsschule besucht habe. Ich habe in diesen Jahren HH und Berufschule immer Rechnungswesen also Belge buchen etc. als Unterrichtsfach gehabt.
    Reicht das wissen um eine Tätigkeit als DJ bzw. später auhc Verleiher ordentlich und richtig zu buchen ?
    Vielleicht könnte man ja mal Beispiele in den Raum werfen was für Buchungen unter anderem vorkommen, am liebsten von denjenigen die bereits ein Kleingewerbe besitzen und auhc richtig und alleine buchen !


    Gruß Stefan

  • also ich bin selber gerade die HöHa, und da lernt man ja nur wie es alles in der theorie abläuft.


    aber wenn man ein kleingewerbe aufmacht (sprich bis 17500€/jahr) muss man keine großartige buchhaltung führen. da macht man eigentlich nur das nötigste. (soltest du eigentlich wissen) ;)


    daher denke ich mal das das wissen an sich ausreicht.
    du kannst dir aber auch einfach ein steuerberater holen der das dann alles für dich erledigt.


    ich hoffe ich hab mich jetzt nicht geirrt, sonst wird es peinlich ^^

    Danke für eure Antworten :)

  • ja gut das da erstmal keine buchungen mit zeitlichen perioden gerechten Abgrenzungen vorkommen ist klar wobei ich die auch buchen könnte aber einfach so interessenhalber und was z.b. passieren könnte wenn man fehler macht also ich meine eher ob es vielleciht dann auhc mit meinem wissen überhaupt ratsam wäre selber buchführung zu übernhemen.


    Denn imomment mach ich mit nem Kumpel immer so zum hobby nen dj team und dann gibts abends halt immer ein paar moneten und bevor man erwischt wird könnte man besser einmalig nen zwanni bezahlen (so wie es hier steht "anmeldengebühren") und den aufwand für buchungen betreiben der ja im monat bestimmt auch nicht mehr als 5 stunden mit sihc bringt bei unsere minimalen tätigkeit als dj team.


    vorsteuerabzug ist da noch gar kein thema ! das würde das buchen ja auch einfacher machen ??


    greetz stefan

  • mal was Grundsätzliches, auch zum Thema Buchhaltung:


    Nach HGB ist jemand nur zur Buchhaltung verpflichtet, wenn er Kaufmann ist, ein Handelsgewerbe betreibt und dafür einen geschäftsmäßig eingerichteten Gewerbebetrieb braucht - diese Voraussetzungen liegen aber eine ein bissel DJ-ing und Vermietung nicht vor.


    Also gilt hier nur das Steuergesetz: Da das Steuergesetz grundsätzlich erst mal an die Buchführungspflicht des HGB (oder anderen Gesetzen)anknüpft, besteht auch für das Steuerrecht keine Buchführungspflicht, wenn man unter bestimmten Grenzen (§ 141 AO) bleibt - derjenige der das so betreibt ermittelt seinen Gewinn nach §4 Abs. 3 ESTG - Gewinnermittler...


    Grenzen des §141 AO:


    1. Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes, von mehr als 350 000 Euro im Kalenderjahr oder


    2. (weggefallen)


    3. selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert (§ 46 des Bewertungsgesetzes) von mehr als 25 000 Euro oder


    4. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30 000 Euro im Wirtschaftsjahr oder


    5. einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 30 000 Euro im Kalenderjahr





    Der Gewinn bei Gewinnermittlern ermittelt sich hierbei also recht einfach: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn, und dieser unterliegt der Einkommensteuer...


    Tip für die Praxis: Man nehme einfach 2 leere Schuhkartons, in den einen wirft man alle bezahlten Belege, Rechnungen, Quittungen über Ausgaben bis zum 31.12. und in den anderen wirft man nach jeder Veranstaltung eine Kopie der bezahlten Rechnung oder Quittung die man geschrieben hat. Es reicht auch ein Zettel mit dem Betrag drauf...


    Alles was noch nicht im Karton ist, ist noch nicht bezahlt...


    Zum Jahresende rechnet man alles Beträge der einzelnen Kartons zusammen und saldiert diese - schon hat man seinen Gewinn... (jetzt ganz stark vereinfacht aber es reicht...)


    Auf Abschreibungen (AFA), Gestaltungsmöglichkeiten, steuerliche Sondervorschriften usw. gehe ich jezt nicht weiter ein, das würde evtl. auch an verbotene Beratung grenzen - dafür gibts schlaue Bücher, gefährliches Halbwissen oder aber den Steuerberater...


    Allerdings möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass eine Pflicht zur Aufzeichnung des Anlagevermögens besteht - Anlagevermögen sind die Wirtschaftsgüter, die langfristig dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen und nicht zum Verkauf bestimmt sind...


    Das ganze war jetzt kurz umrissen die einkommensteuerliche Seite...



    Nun zur Umsatzsteuer:


    Grundsätzlich wird man bei einem Umsatz bis zu 17.500,00 Euro als Kleinunternehmer behandelt und nicht zur Umsatzsteuer herangezogen §19 USTG - man darf keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen. Auf der anderen Seite darf man dann aber aus den Eingangsrechnungen keine Vorsteuer ziehen - man bekommt also "keine Umsatzsteuer zurück" wie es der Volksmund so schön sagt...


    Es besteht die Möglichkeit auf diese Regelung zu verzichten.


    Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich als eigenständige Steuer steuer zu sehen und nicht mit der Einkommensteuer in einen Topf zu werfen. Ebenso sind die unterschiedlichen Wertgrenzen zu beachten...



    Kurz noch zur Gewerbesteuer -> Freibetrag in Höhe von 24.500,00 Euro...


    Und noch mal der Hinweis: Ich habe das ganze nur kurz umrissen, es gibt noch einige Besonderheiten, die zu beachten sind und die zum Teil auch ganz individuell - je nach Person - behandelt werden müssen; PKW Kosten, Privatnutzung, Abschreibungen, Einlagen, Entnahmen, Ust ja oder nein.... Deshalb empfehle ich grundsätzlich den Gang zum Steuerberater - es reicht ja auch ein einmaliges Beratungsgespräch, aber dann weiß man, wo man dran ist...


    Seriöse Steuerberater raten einem - je nach Fall - auch dazu seine Buchhaltung (die ja keine ist, wie wir gelernt haben :D ) selber zu machen oder die Belege in meiner geschilderten Art und Weise zu sammeln und dann einmal im Jahr beim Steuerberater vorbei zu schauen...



    Hoffe ich konnte ein weiters (Tee)Licht ins Dunkle bringen... :idea:

  • da Du kein eingetragener Kaufmann bist, kannst Du eh nur unter Deinem eigenen Namen firmieren/auftreten - als Zusatz kannst Du beifügen was Du willst -solange Du keine anderen Rechte verletzt...