hhm... wenn man das Urteil wörtlich nimmt, gilt das auch für die Abi-Feier, zumindest wenn geladene Eltern auch "geladen" sind. OOOch da würd ick mich glatt streiten!
Private VA - Gema FREI ?!?!
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Soweit ich das verstanden habe, kommt es darauf an, dass alle Gäste persönlich geladen werden. Und der Zugang zur Veranstaltung anhand einer Gästeliste hinreichend kontrolliert wird. zusätzlich sollte zumindest theoretisch eine persönliche Beziehung vom Veranstaltenden zu allen Gästen bestehen können. Das bloße Besuchen der selben Schule allein reicht vermutlich nicht.
Außerdem sollte das Ding dann nicht Abi-Feier o.ä. heißen. Da lassen sich Judikativende schnell allein von der Namesgebung leiten...