Zitat von "Tobias Niedenthal"(also quasi Hersteller) des gesamten Gerätes (weil neuer Bautyp) und DU trägst die volle Verantwortung für alle Schäden (Stichwort Produkthaftung).
Haften muß man sowieso = Verkehrssicherungspflicht.
Produkthaftung m.E. nicht - weil kein wesentlicher Eingriff oder Veränderung des Produktes.
Anders wäre es, wenn ich z.B. das Gehäuse aufschrauben, und eine Öse im Inneren verankern würde.
(Garantie + Gewährleistung futsch / nicht fachmännischer, und nicht authorisierter Eingriff/ usw.)
Das Gerät wird eingesetzt, wie vom Hersteller vorgesehen. Zusätzlich die Umreifung mit Lochband etc. zur Sicherung.
Der einzige Knackpunkt könnte sein, daß diese Umreifung nicht amtlich / fachlich geprüft ist ?
Aber ein Belastungstest könnte (nachträglich) die ausreichende Festigkeit + Belastung feststellen.
Ist ja ein Metallband, und die Effekte wiegen relativ wenig.
Ich glaube, daß die Hersteller sich nicht trauen, eine geeignete Sicherung herzustellen. Weil sie Angst vor zuviel Bruch - Reklamationen - Umtausch haben ?
Meine Haftpflicht ist relativ großzügig. Selbst Hunderte Teelichter = Kerzen = offene Flammen - haben sie mir schriftlich genehmigt.
Aber bei Pyrotechnik (Feuerwerk etc.) müßte ich extra beantragen + genehmigen lassen.
Früher war offenes Feuer u.ä. m.W. auf deutschen Bühnen verboten. Heute ist selbst das "Inferno" wie z.B. bei "Rammstein" möglich.
Gruß nach Würzburg