Frage zu Haftung bei Gebrauchtgeräten

  • Hallo zusammen,


    folgende Frage/Situation:


    Ein Gewerbetreibender verkauft ein ungenutztes Altgerät (Herstellergarantie bereits abgelaufen) an einen (a) gewerbetreibenden; b) privaten) Kunden.
    Beim Betrieb des Gerätes durch den Kunden tritt ein Defekt auf, welcher Folgeschäden verursacht (z. B. Kurzschluß oder Brand).


    Wer haftet in so einem Fall?


    Hersteller?
    Inverkehrbringer?
    Gewerbetreibender?
    Kunde?


    Würde mich mal interessieren, wie da denn die Rechtslage ist.

    mfg


    andreas

  • Folgendes entspricht nur meinem Rechtsverständnis durch Erfahrung und "Anlesen" sowie einer sehr kurzen Google-Suche, aber mehr hast du in einem Party-PA Forum doch auch bestimmt nicht erwartet? :lol: Falls doch, wende dich an Leute die mit Rechtsberatung Geld verdienen.


    Der Hersteller haftet laut Produkthaftungsgesetz für Schäden die durch sein Produkt entstanden sind. Diverse Ausnahmen sind möglich, steht alles im Gesetz. Ob oder ob nicht das auch für gewerbliche Kunden gilt ist denke ich, wie immer, von den individuellen Vertragsverhältnissen abhängig.


    Herstellergarantie und/oder Gewährleistung hat damit gar nix zu tun, dabei geht es um Mängel, nicht um Folgeschäden. Mängel kann der Händler und letztendlich auch der Hersteller ausbessern, nachliefern oder im letzten Fall Schadensersatz zahlen.