Hallo zusammen,
folgende Frage/Situation:
Ein Gewerbetreibender verkauft ein ungenutztes Altgerät (Herstellergarantie bereits abgelaufen) an einen (a) gewerbetreibenden; b) privaten) Kunden.
Beim Betrieb des Gerätes durch den Kunden tritt ein Defekt auf, welcher Folgeschäden verursacht (z. B. Kurzschluß oder Brand).
Wer haftet in so einem Fall?
Hersteller?
Inverkehrbringer?
Gewerbetreibender?
Kunde?
Würde mich mal interessieren, wie da denn die Rechtslage ist.