Sattelauflieger als Szenenfläche - Erlaubt? Wie sicherheitstechnisch Umsetzten? Haftung?

  • Das ganze gibt's jedes Jahr an Fasching/Karneval zu hauf.
    Ich denke, fast jeder von uns hat sowas oder ähnliches schon mal gemacht. Allerdings war hier die Frage klar nach der Rechtslage, und da muss man schon sagen: Eine Pritsche ist für diese Nutzung nicht vom Hersteller freigegeben, damit ist es rein rechtlich erstmal kritisch.
    Wenn, dann würde ich Sound und Licht 'entkoppelt' von der Pritsche aufbauen. Und bei allen Bedenken bitte bedenken, dass kein Publikum auf der Ladefläche ist. Aber vielleicht den Fall andenken, dass das Publikum evtl. da hin will.

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    • Hilfreichste Antwort

    Schauen wir uns mal die Begriffsdefinitionen an: Szenenfläche wird in der VStättVO §2 definiert: (4) Szenenflächen sind Flächen für künstlerische und andere Darbietungen. Diese Definition benötigen wir, um weiter zu definieren, was für Szenenflächen nach der Vorschrift 17/18 gilt. Ansonsten ist das Baurecht raus.

    In der Vorschrift 17I18 wird dann klargestellt:

    Im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind

    1. Veranstaltungsstätten alle Betriebsstätten in Gebäuden oder im Freien mit Bühnen oder Szenenflächen für Darstellungen einschließlich der erforderlichen Einrichtungen und Geräte.


    Damit ist auch klar, dass es nach § 15 eine aufsichtführende Bühnenfachkraft benötigt.


    Es gilt alles weitere in der Vorschrift 17/18 festgelegte für die Sicherheit an/um diese Szenenfläche zum Schutz der Beschäftigten.


    Zum Schutz der Besucher und Dritter gelten dann die allgemeinen Verkehrssicherungspflchten. Zur Definition der Schutzmaßnahmen wewrden im Schadenfall von den Gerichten wiederum gerne alle erforderlichen technischen Regeln herbeigezogen.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Schauen wir uns mal die Begriffsdefinitionen an: Szenenfläche wird in der VStättVO §2 definiert: (4) Szenenflächen sind Flächen für künstlerische und andere Darbietungen. Diese Definition benötigen wir, um weiter zu definieren, was für Szenenflächen nach der Vorschrift 17/18 gilt. Ansonsten ist das Baurecht raus.

    An gleicher Stelle wird eine Bagatell-Grenze definiert:

    Zitat

    (4) Szenenflächen sind Flächen für künstlerische und andere Darbietungen; für Darbietungen bestimmte Flächen unter 20 m² gelten nicht als Szenenflächen.

    Wenn die Ladefläche des Anhängers also nur 7 m lang ist oder ein gewiefter Veranstalter Teile der Fläche absperrt und ungenutzt lässt, handelt es sich streng genommen um keine Szenenfläche.



    Aber ich glaube Details der rechtlichen Einstufung spielen keine zu große Rolle, solange die Veranstaltung sicher durchgeführt wird. Und das heißt zumindest, dass ein Großteil der DGUV 17/18 angewandt wird.

  • Sorry aber das ist wieder so eine sinnlose Diskussion!


    Schalte deinen Kopf ein. Mach eine grobe Gefahrenanalyse wenn dann keine

    Bedenken bestehen dann leg los! Wenn du Bedenken hast lass es! Fertig


    Frag im Zweifelsfall, wenn du dir nicht sicher bist jemanden der genug Erfahrung hat.

    - Polizeigitter oder Ähnliches Bereich für Publikum sperren.

    - Für genug Licht sorgen das keiner runter fällt.

    - Traversenviereck drauf packen mit dem Boden verschrauben und gut.

    - Bühnenkante markieren.

    - Schauen das keiner seitlich runterfallen kann.

    - Treppe organisieren


    Mehr fällt mir leider nicht ein. (Das mit B1 mal ausgeklammert)

    Dann hätte ich keine Bedenken.

    Da habe ich in einen Sattelauflieger mehr Vertrauen als in so manche

    windschiefe Bühnenkonstruktion.


    MFG HMS

  • also, so ein sattelauflieger wiegt leer über 7t. das ist so die übliche balastierung für eine 8*10 bühne. die auflieger fliegen gerne auf brücken bei 80kmh und leer weg. wenn du so viel wind hast, das sich dieses gewicht vrschiebt, dann bist du vorher selbst schon sonst wo hin geflogen.


    mach dir gedanken, wie du die leute da sicher rauf bekommst und das equipment.pa stellste auf den boden, genauso wie das licht. das große problem ist immer die lichte höhe bei solchen konstrukten. des weiteren schau dir den boden des auflieger an. gibt es da stolperfallen?

    mach dir gedanken, ob es möglich ist, das da wer durch einen schritt nach hinten, vom auflieger fällt.

    das kann man gut mit leiter truss vermeiden.

    auflieger erden?

    das mit dem wind kann man mit einem windmesser leicht lösen. die kosten nicht die welt, alternativ geht ja auch ein blick zeitnah in die wettervorhersage


    wenn du dir nicht sicher bist, wie du dsa so alles umsetzen kannst, dann lass die finger davon.

    es wird immer ein restrisiko geben, das du nicht ausschließen kannst, dessen sei dir immer bewußt.


    was du auch völlig unterschlagen hast, ist deine zuständigkeit bezüglich der din 15906. streng genommen muß das natürlich dein auftaggeber als veranstalter, aber der wird dich damit beauftragen. gibt ja nicht nur vorschriften bezüglich der standsicherheit :)


    bist du elektrofachkraft und mißt schleifenwiderstände und ableitströme?

    sind deine stromverteiler alle mit 30ma fis bestückt und die sind jährlich bezüglich auslösezeiten überprüft?

  • also, so ein sattelauflieger wiegt leer über 7t. das ist so die übliche balastierung für eine 8*0 bühne. die auflieger fliegen gerne auf brücken bei 80kmh und leer weg. wenn du so viel wind hast, das sich dieses gewicht vrschiebt, dann bist du vorher selbst schon sonst wo hin geflogen.

    Ich frage jetzt ganz frech: Bis zu welcher Windgeschwindigkeit steht denn so ein Trailer sicher?


    Es gibt bei so einem Anhänger leider einige Unbekannte, die man bei "richtigen" fliegenden Bauten durch Aussteifungen und Abstützungen vermeidet. Wenn man nicht in jede Ecke des Trailers noch einen Spindelfuß packt (das reicht wahrscheinlich nicht), gibt es mit dem Fahrwerk und der breitenreduzierten Aufliegerstütze keine definierte Kippachse.

    Nicht zu vergessen, dass bei einer Fahrt über eine Brücke auch immer noch eine 8 t schwere Zugmaschine als Ballast dran hängt.



    Ohne zumindest eine grobe Ahnung zu haben, bis zu welcher Windgeschwindigkeit die Aufbauten sicher stehen (und dazu gehört eben auch der Trailer), kann man meiner Meinung nach keine informierten Entscheidungen treffen und damit keine sichere Veranstaltung durchführen.

  • Da die Zugmaschine aber nur durch den königszapfen mit dem gefederten auflieger während der fahrt verbunden ist, kann der auflieger sich sehr wohl aufschaukeln.

    Der auflieger lässt sich sicherlich als Bühne rechnen.

    Gibt ja hier ein paar Statiker die das beantworten können.

    Wenn sich so ein stehender! Auflieger verschiebt, ist mit Sicherheit vorher der fragende hier mit seinem foh Zelt schon lange vorher im nächsten umgestürzten Baum hängen geblieben.

    Der fragende kann einfach mal bei einem Statiker voranfragen, was sowas kostet oder wie er das ganze einschätzt.

    ich würde da im bereich strom, absturz und umfallen seines licht konstrukts wesentlich höhere gefahren potentiale sehen als in umstürzenden 7t lkw aufliegern.

    sonst müßten ja auch auf den höfen von speditionen die auflieger verzurrt werden oder sonstwie gegen wegfliegen gesichert werden :)

    es gilt wie immer: ein kaum vermeidbares restrisiko wird immer bleiben.

    ziel solte es sein, das eben möglichst klein zu halten. gibt ja auch nicht umsonst die vom ersteller schon erstellte gefahren analyse.

    ich empfehle hier als lektüre: der schwaze schwan von taleb

  • Da die Zugmaschine aber nur durch den königszapfen mit dem gefederten auflieger während der fahrt verbunden ist, kann der auflieger sich sehr wohl aufschaukeln.

    Der auflieger lässt sich sicherlich als Bühne rechnen.

    Gibt ja hier ein paar Statiker die das beantworten können.

    Ich hoffe du siehst selbst die Ironie zwischen "Wir nehmen aus Kostengründen anstatt einer Bühne einen Trailer" und "ein Statiker kann einen Standsicherheitsnachweis für einen Trailer erstellen". ;)

  • Jetzt mal ohne Witz: ich würde mir wenn es mir wichtig wäre, rechnen lassen. Standsicherheitsnachweise liegen ja so im mittleren 3 stelligen Bereich. Das ist bezahlbar.

    Ich habe aber das Gefühl das hier das abschätzen von gefahrenpotetialen und deren Wertung nicht gemacht wird. Das da wer runterfällt oder ein Stromschlag bekommt, halte ich für viel wahrscheinlicher, als das der auflieger irgendwie sich vom Wind beeindrucken lässt!

  • Es geht gar nicht so sehr darum, dass der Trailer fliegt, sondern vielmehr dessen nicht mehr standfester Aufbau wenn wie ich schon geschrieben habe, die Spriegel, Rungen und die fest verspannte Plane auf einer langen Seite nicht mehr vorhanden sind. Eine verspannte, ausgesteifte Kiste regaliert anders auf Wind als ein offener Sack.

  • wenn der wind es schafft, den aufbau kaputt z blasen, dann findet die va schon nicht mehr statt. ich habe noch keinen auflieger gesehen, bei dm bei 10kmh die plane weg fliegt.

    wäre beihöheren windstärken ein mögliches problem.

    meine vermutung mit ihrem weg geflogenen foh zelt steht aber weiter.