Rechtssichere Lautstärkemessung

  • Hey,

    bei uns in der Halle soll demnächst ein Pegelmesssystem installiert werden.

    Dabei geht es darum Rechtssicher die gefahrene Lautstärke zu dokumentieren.

    Welche Systeme könnt ihr dafür empfehlen?

    Bisher habe ich nur DBMess auf dem Schirm.


    Da es aber ein Öffentliches Haus ist muss ich verschiedene Angebote einholen was aber bei einem System im Direktvetrieb schwieirg ist :)


    Liebe grüße

  • Wichtig ist das Dokumentieren, Eingreifen wäre ein Feature das Nett ist aber nicht notwendig, man hat ja am FOH die Anzeige und kann ja den Pegel entsprechend selber regeln :)

    Danke schonmal für die Tipps :)

    Ich werde mir die Sachen mal ansehen und dann entsprechend Angebote einholen :)

  • ggf. auch mal dort nachfragen: https://www.dateq.nl/en/spl-limiters/


    Weiß ehrlich gesagt nicht, wie es dort mit Mitschrieben aussieht, "früher" waren das aber die State-Of-the-Art-Systeme für Pegellimitierung.


    (soll nur dokumentiert werden oder auch aktiv automatisch eingegriffen?)


    Dateq scheint die fast perfekte lösung zu haben :)

    ich muss morgen mal mit SEA telefonieren :)

    Perfekt wäre theoretisch der SPL6 das einzige problem ist das er mit 2 Wegen nur arbeitet, wir haben aber einen mono weg für den bassbereich extra weil das von vielen externen technikern so gefordert wird.

  • Nun ja, man kann ja mal fragen ...

    Spontan fällt mir noch 10EaZy, smaart SPL oder LevelCheck ein.

    Hallo Thomas. Kann mann man Softwarelösungen wie Levelcheck oder SmaartSPL überhaupt rechtssicher verwenden?

    Da müsste man doch eigentlich mindestens VOR und NACH jedem Messvorgang den Kalibrator ansetzen um Gain-Manipulationen auszuschliessen, was je nach Positionierung des Messmikros eher umständlich sein dürfte. Oder geht das, indem man Rechner und Interface in eine amtlich verplombte Kiste steckt?

    Freelancer für Audio Beschallung/Recording seit 2003 - Alle Beiträge spiegeln meine persönliche Meinung/Erfahrung als von Herstellern & Vertrieben unabhängiger Tonmensch wieder

  • Hallo Thomas. Kann mann man Softwarelösungen wie Levelcheck oder SmaartSPL überhaupt rechtssicher verwenden?

    Da müsste man doch eigentlich mindestens VOR und NACH jedem Messvorgang den Kalibrator ansetzen um Gain-Manipulationen auszuschliessen, was je nach Positionierung des Messmikros eher umständlich sein dürfte. Oder geht das, indem man Rechner und Interface in eine amtlich verplombte Kiste steckt?


    Da müsste es im zweifelsfall ja reichen wenn der Gain wert mit dokumentiert wird.

    Dann kann man über kontrollmessungen ja nachvollziehen ob alles seine richtigkeit hat.

    Also aktuell habe ich Dateq und DBMess in der Auswahl.

    NTI als Mobiles gerät passt da nicht so recht mit rein, wird aber trotzdem interessant für die Stadtfeste etc. die uns von der Stadt mit aufgebügelt wurden :)


    Das ganze wird fest installiert und entsprechend wird es auch keinerlei änderungen an dem System geben.

    Das wird einmal eingerichtet, kalibriert und dann sollte es laufen :)

  • Also die neue Version der Norm unterschiedet zwischen Funktionskontrolle und Kalibrierung. Kalibrierung = Ich sage dem Rechner, dass er jetzt XY dB bekommt und er justiert sich entsprechend.
    Funktionskontrolle = Ich sage dem Rechner, dass er XY dB bekommt und er stellt fest (und schreibt auf) wie sehr seine Justierung abweicht, misst aber mit seiner Justierung.


    Die neue DIN15905-5 fordert beim mobilen Einsatz eine Funktionsprüfüng vor und nach der Messung (die vorherige Version eine Kalibrierung vor und nach der Messung), bei Festinstallation dürfen/müssen für die Funktionsprüfung Intervalle festgelegt bzw. vom Hersteller vorgegeben werden.

    Es ist also durchaus möglich, mit der Kombi Rechner / Audio-Interface / Messmikrofon / Kalibrator (alles relevante Klasse II, also bezahlbar) ein Messung entsprechend der DIN15905-5 durchzuführen, was ich als 'rechtssicher' bezeichnen würde (da ich aber kein Jurist bin, ist das solange meine rechtlich unrelevante Privatmeinung, bis sie ein Gericht bestätigt oder abgelehnt hat. Was in D aber immer noch nicht bedeutet, dass auch ein anderes Gericht die Sache genauso sieht).


    In meinen Workshops sage ich immer; Die DIN15905-5 ist eine Vertrauensnorm und wir sollten das Vertrauen nicht verspielen, ansonsten wird sie irgendwann Klasse - I und vereidigte Sachverständige für die Messdurchführung fordern (und damit bei viele kleinere Veranstaltungen kostenmässig explodieren lassen). Dazu muss in meinen Augen jeder entscheiden, was ihm (s)eine Unterschrift wert ist.

    Auch andere Systeme lassen sich durchaus manipulieren, z.B. bei der Kalibrierung oder der Bestimmung der Korrekturfaktoren oder mit einem -20dB Abschwächer im XLR Kabel zum Mikrofon etc.

    Natürlich sollte man die einfachen Manipulationsmöglichkeiten erschweren, so kalibriere und messe ich, wenn das Interface es hergibt, immer bei minimaler Gain, so dass ein Drehen am Gainregler in die 'sichere Richtung' gehen würde. Dann habe ich ein modifiziertes Interface, bei dem ich das Poti durch einen widerstand ersetzt habe, so dass der Dynamikbereich bis ca. 145 dB geht. Oder ich verwende eine DVS + einer I/O Einheit (z.B. TIO1608)...

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  • Ergänzung: Bei der Festinstallation müssen natürlich auch für die Kalibrierung Intervalle festgelegt werden, diese muss nach der DIN der Hersteller tun. Dagegen muss das Intervall für die Funktionsprüfung vom Verwender festgelegt, dokumentiert und ggf. überwacht werden. Hier beträgt die maximale Länge 6 Monate, d.h. die Funktionsprüfung ist mindestens halbjährlich durchzuführen.
    Für die Kalibrierung hier beispielhaft die Festlegung aus der LevelCheck Anleitung:
    Im stationären Betrieb, d.h. wenn keine Komponente auf- oder abgebaut oder verändert wird und entsprechend gegen unzulässige Eingriffe gesichert ist, kann das Kalibrierungsintervall maximal 12 Monate betragen.

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  • Auch andere Systeme lassen sich durchaus manipulieren, z.B. bei der Kalibrierung oder der Bestimmung der Korrekturfaktoren oder mit einem -20dB Abschwächer im XLR Kabel zum Mikrofon etc.

    NTI hat m.W.n. eine Mikrofon-/Dämpfungsgliederkennung eingebaut und der Korrekturfaktor sollte doch im Protokoll festgehalten werden (habe mir das nie im nachhinein angeschaut, da die Geräte immer vom Auftraggeber gestellt wurden).

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  • Klar, aber wenn Du bei der Bestimmung des Korrekturfaktors die Lautstärke änderst, dann kannst Du den Korrekturfaktor nach Wunsch 'justieren' , dann wird der Faktor verwendet, der im Protokoll steht, aber der ist halt 'optimiert'. Und das beste und sicherste System hilft nix, wenn man z.B. den Standort des Mikrofons nach der Bestimmung der Korrekturfaktoren verändert oder das Mikro abdämpft (Decke, akustische 'Abschirmung' o.ä.) oder zum Beispiel bei der Kalibrierung den Kalibrator auf 110dB stellt, dem Gerät aber sagt, dass wären jetzt 105 dB etc..
    Mit genug 'Manipulationsenergie' lässt sich immer was machen. Den Eingriff durch Dritte kann man einigermaßen verhindern, eine Manipulation durch den Verwender ist aber in meinen Augen nicht zu verhindern, nur der Aufwand ist unterschiedlich.
    Ich muss bei Angaben wie max LAeq von 95dB am FoH immer grinsen und frage, was ist, wenn ich den FoH in einem Container hinter der Bühne habe :)

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  • Richtig, aber das alles wäre, vor allem bei einer Festinstallation, ja „vorauseilender Vorsatz“ und bedingt schon ein gewisses Mass an krimineller Energie.


    Hingegen „mal eben 2-3dB“ am Gain korrigieren (am Ende sind es dann aber natürlich wieder mehr) damit‘s noch eben passt dürfte in der Praxis eher mal passieren.

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