Afa Tabelle für Veranstaltungstechnik ??

  • Werden DJ-CD-Player, Mixer & Co. auch mit 4 Jahren abgeschrieben?
    ...habe in der Link-Tabelle von Seite 1 nix dazu gefunden...


    Wie verhält es sich, wenn ich erst im aktuellen Jahr das Gewerbe angemeldet habe, eine PA-Anlage aber schon seit 2003 habe?
    Wie berechnet man da den privaten "Verbrauch" oder wird das net gemacht?

  • Dann wird nur der Zeitraum angerechnet, für den du die Steuerklärung machst.


    Ich rechne schon seit mehreren Jahren sämtliche Veranstaltungstechnik mit 4Jahren Abschreibezeit ab - dem Finanzamt scheints bis jetzt recht zu sein.


    Grüße
    Matze

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • Zitat von "MatzeRockt"

    Dann wird nur der Zeitraum angerechnet, für den du die Steuerklärung machst. ...


    Aber ergibt sich durch die private "Abnutzung" nicht eine andere Bemessungsgrundlage, als wenn ich die Sachen jetzt kaufen würde (wo ich nun einen Gewerbeschein habe)???

  • Das ist eigentlich nur ne Frage, wie glaubhaft du das deinem FA klarmachen kannst. Wenn es überzeugend genug, und der Sachbearbeiter gut gelaunt ist, kannst du sicherlich auch andere Abschreibungszeiträume/-staffelungen aushandeln.


    Grüße
    Matze

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • Zitat von "hasenfuß"

    diesen einkauf von großen stückzahlen finde ich interessant -
    wird da nicht der einzelpreis zugrunde gelegt ??


    und, andersherum, was genau kann man alles auch bei
    einzelpreis von >410 als verbrauchsmaterial deklarieren ?


    Kommt drauf an, was Du da kaufst.
    Es gilt der Einzelpreis, in diesem Fall für die Rolle Gaffa.


    Betriebsbedarf wird üblicherweise so definiert, das es sich um Verbrauchsmaterial handelt, das zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Abläufe benötigt wird.
    In meiner Werkstatt ist das z.B. Sprühöl oder ähnliches.


    Das hängt aber wiederum vom Gewerke ab, zumindest landen diese Kosten alle in der Klasse 4 Skr 03 "Betriebliche Aufwendungen".

  • Hallo,


    ihr habt mit diesem thred stark mein interesse geweckt...


    nu habe ich mal fragen, weil irgendwie bin ich mir noch nicht ganz sicher...


    also, nehmen wir mal an ich kaufe einen Scanner für 390€ - bedeutet das das ich ihn in voller höhe abschreiben kann? Also bekomme ich zum jahresanfang 2005 die vollen 390€ wieder????


    Also heist es wenn ich PRO leiferschein nicht über 400€ komme würde ich das Geld schon zum jahresanfang 2005 wiederbekommen????


    Was kann man denn alles abschreiben?
    PAR 64?
    Leuchtmittel?
    Farbfilterfiloien?
    Stative?
    Traversen?
    Handyrechnung?
    Faxgerät?



    Das würde ja heisen, vor jahresende noch mla kräftig einkaufen, aber nie über 400 € ????


    Weis ein Steuerberater was er abschreiben kann? oder gibt es extra Steuerberater für veranstaltungstechnik ????


    Kann man auch selber abschreiben? gibt es da irgendwelche vorlagen für?
    oder kann mir vieleicht jemand eine vorlage mit einer beispiel abschreibung zukommen lassen???



    Also ich brauche zu dem thema mal wirklich hilfe? Das Jahr ist fast vorbei :?

  • abschreiben heisst, du kannst diese Ausgaben gewinnmindernd geltend machen.


    Du bekommst die Kohle nicht von Herrn Eichel zurück, sondern musst diesen Betrag lediglich nicht versteuern.


    Gutgemeinter Rat: Nach dem Lesen deines Beitrages empfehle ich dir zu einem Steuerberater zu gehen.

  • Zitat von "F.A.Bi.A.N."

    ähm mal was etwas anderes:
    weiß jemand, wie lange die abschreibung von gebrauchtem material angesetzt wird (konkret: gebrauchte ps15)?


    Unsere Steuerkanzlei setzt gebrauchte Geräte mit 3 Jahren an (für die üblichen Geräte wie auch die PS15). Man KANN aber auch die Abschreibung für Neugeräte wählen. Hängt neben dem Zustand der Geräte sicher auch von der Gewinnsituation der Firma ab...