OWiG § 117 Unzulässiger Lärm

  • Habe das gerade im Ordnungswidrigkeitengesetz gefunden....


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    (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.


    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • "wer ohne berechtigten Anlaß "
    So etwas nennt man wohl "Gummiparagraph" :mrgreen:


    Echt absurd, wer soll denn den "berechtigten Anlaß" festsetzten und nach welchen Maßstäben??? Für mich ist ein Schützenfest auch kein Grund, morgens um sechs die Blaskappele durchs Dorf marschieren zu lassen, aber das sehen diese Herren wohl anderes :|


    Grüsse
    WW

  • Bei Paragraphen ist es immer gut, wenn man die wirklich Wort für Wort liest.


    "ohne berechtigten Anlass" = aus Jux und Tollerei, dh. Lärm um des Lärms willen


    "unzulässig" = grenzwertüberschreitend


    "nach den Umständen vermeidbar" = der o.g. "Anlass" hätte keinen Lärm erfordert


    "erheblich" = bloßes "Nichtgefallen" reicht nicht aus


    etc. ...


    Juristen verbringen Jahre des Studiums mit derartiger Wortklauberei.


    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • @ WurstWerner:
    Das ist wieder das alte Thema: Als Dorfbeschaller habe ich bei unseren VAs auch immer den Pegelmesser mit, was da beim Blasmusik-Mittag geboten ist... Dann ist man vom Disco-Abend nicht mehr weit weg. Aber wie sagtest Du bereits "...das sehen diese Herren wohl anders..."


    Gruss


    Meyerlein

  • Zitat

    "ohne berechtigten Anlass" = aus Jux und Tollerei, dh. Lärm um des Lärms willen


    Könnte man so nicht auch Unterhaltungsmusik definieren? :mrgreen:



    Ich kann gerade übrigens nicht schlafen, weil hier anscheinend (ungelogen!) 25 Leute in einem 1000-Mann-Zelt 40 Meter gegenüber von unserem Haus meinen, dass die Musik noch 68-76 db(A) laut vor meinem Fenster sein muss. :evil:


    edit:
    Gerade ist ganz plötzlich die Musik ausgegangen :) (Ich wars nicht!!)
    Gute Nacht!

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)