Zitat von "00Schneider"
Aber bei konkretem Verdacht glaube ich schon dass es einen Richterbeschluss gibt.
Das ist völlig korrekt.
Allerdings muss ein "zwingender Grund" vorliegen, wie das im amtsdeutsch so schön heisst.
Und das dauert... :wink:
Dazu kommt, das vor allem bei geringwertigen Wirtschaftsgütern die Kosten für ein solches Verfahren die des Gutes weit übersteigen.