Rechtsformen engl. Ltd vs GmbH

  • is doch wunderbar...
    die dürfen sogar bar-vorkasse leisten und nicht wie die deutschen gmbhs vorkasse per überweisung :wink:

  • Wer sich mal richtig amüsieren will, sachkundige Infos in:
    "Die englische Ltd in der Beratungspraxis" über DATEV eG, Art.Nr. 36 482


    U.a. gibt's im englischen Gesellschaftsrecht eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter...
    Oder bei Mängeln in der Offenlegungspflicht wird die Ltd einfach aus dem Handelregister gelöscht, das Vermögen fällt dann an die englische Krone... :D


    Abgesehend davon möcht ich mal erleben, wie eine Ltd mit Sitz in D über einen Lieferantenkredit verhandelt... :D:D

  • Gibt es hier jemand der bereits eine Ltd. gegründet hat und Erfahrungen sammeln könnte bezüglich Formalitäten, Handhabarkeit, Steuerabrechnungen...da es doch einige interessant Firmenkonstelationen mit Ltd´s bzw GmbH´s gibt.


    Bei denen spielen auch die Lieferantenkredite keine Rolle mehr z.B. man hat 2 Firmen z.B. eine GbR und ein GmbH /Ltd. Die GbR hält das Material und vermietet dieses an die GmbH oder Ltd. Die Auftragsabwicklung erfolgt in der GmbH genauso wie Anstellung der Mitarbeiter. Sollte was passieren geht die GmbH in die Brüche, allerdings gehört Dir immer noch das Material -> Zumindest soweit die Theorie....

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik


    Tel:07531/3622380

  • Da war nicht ein Unfall oder dergleichen gemeint, sondern das wirtschaftlich was passiert. z.B.


    -Du wickelst ein großes Projekt ab, finanzierst Material und Löhne vor und dein Auftraggeber ist Pleite und Du siehst keinen müden Euro.


    oder


    -Du hast eine gewisse Anzahl an Festangestellten die jeden Monat Betrag x Kosten. Dumm ist nur, daß Du den ganzen Winter nicht einen Auftrag bekommst oder einfach zu wenig und die Mitarbeiter auch nicht so schnell los wirst.


    Erklär daß mal Deiner Berufshaftpflicht, ..... :-). In so einem Fall geht evtl. die GmbH /Ltd. Pleite. Dein Material sollte aber außerhalb des Zugriffs der Gläubiger liegen (ähnliches Spiel wie der Mann hat in der Ehe die Firma und seine Frau das Vermögen, passiert der Firma was, lebt der "arme Mann" von den Ersparnissen seiner Frau)


    Gruß


    Jürgen

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
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  • Hallo Jürgen,


    die Geschichte ist recht einfach:
    >> Wenn Du kein Geld hast, um eine GmbH zu gründen, und deswegen auf eine Ltd ausweichst, weiss das der Lieferant genauso. :D


    Die Folgekosten der Ltd. sind nicht unerheblich, Du brauchst u.a. eine Postanschrift in England, die behördliche Schreiben an Dich weiterleitet.
    Die Board-Manager sind da infolge der Ltd-Schwemme mittlerweile auch recht rigoros geworden, wenn die meinen, Du erzielst nicht genug Gewinn, bist Du ruck-zuck wieder draussen.


    In's rollen gekommen ist die ganze Geschichte durch ein Urteil aus Brüssel, wonach auch deutsche Behörden Firmen als rechtlich existent zu betrachten haben, die ihren Sitz lediglich innerhalb der EU haben.

  • die sache mit der gbr und gmbh ist etwas difizil: du mußt als gbr nämlich weiter ein außengeschäft haben. es darf also nicht die gmbh der einzige kunde sein. des weiteren mußt du halt ne menge papier krieg führen. am besten ist es sich einen juri kalaschnikow suchen und der wird geschäftsführer der gmbh. so kann dir nichts passieren. kommt dann ne nette klage auf dich zu so kannst du die leute weiter in den ural schicken. :oops:
    sollte es aber um einen unfall gehen, bist du trotzdem selber drann.
    sinn macht es also um regress forderungen ins leere laufen zu lassen.

  • Wenn Juri am AdW sitzt hilft das schon, denn der Sitz der Geschäftsleitung kann ja durchaus hier im Inland sein.
    Manche versuchen es auch mit Konstrukten unter Einbindung eines Büroservices zur Erreichung einer inländischen Anschrift. Naja. Jeder so wie er meint.


    Bei der BesitzGbR mit der GmbH fürs operative Geschäft greift steuerlich die sog. Betriebsaufspaltung, soll heissen bei gleichen Anteilseignern werden die Gewinne für die Gewerbesteuer zusammengerechnet.
    Auch als GmbH Geschäftsführer ist man übrigens für Fehlverhalten haftbar. Ggfs. wird dann in das Privatvermögen und damit auch in die GbR vollstreckt.


    Ich schlage vor den geraden Weg zu gehen, alles richtig und offiziell zu machen und man hat zwar ne Menge Papierkram, aber keinen weiteren Ärger. Mit einer Limited kommen auch Probleme, die man vorher garnicht bedacht hat. Es gibt noch deutlich abgefahrenere Konstrukte und Steuersparmodelle als solch eine englische Ltd. Aber darüber werde ich mich hier ausschweigen.
    Es kann nicht Ziel eines PA-Forums sein Anleitung zu geben wie man sich am besten jeglicher Verantwortung entzieht. Auch Anfragen per PM sind übrigens zwecklos !


    Viele Grüße,
    Volker

  • Also ich denke gerade in der VA Branche werden Stück für Stück mehr Ltd´s kommen...
    Einen Vorteil gibt es, man kann sein privates Kapital finanziell etwas aus der Schußlinie bringen. Bei einer Personenfirma kann im Schadensersatzfall ganz schnell die komplette Zukunftsplanung auf Eis gelegt werden und im worst Case sogar eine EV nötig werden.


    Steuern sparen kann man mit der Ltd nicht wirklich, da man mit einem Sitz in Deutschland auch dem deutschen Steuerrecht unterliegt. Im Gegensatz zur GmbH braucht man aber keine 25000€ Kaptialeinlage, sondern kann mit viel weniger arbeiten.
    Da viele Kleingewerbetreibende wohl keine 25k€ aufbringen werden wäre die Ltd eine Alternative.
    Wichtig ist aber das man seine Bilanz jährlich auch in England abgeben muss, sonst drohen sehr hohe Strafen!


    Allen die sowas vorhaben würde ich aber raten abzuwarten, ob sich wegen der hohen Nachfrage hier in D die 1-Euro-GmbHs durchsetzen werden...dann muss sich niemand mit englischem Recht auseinandersetzen...

  • ist nur die frage, wie du dann bei lieferanten/kreditgebern dastehst, wenn du sagst "sicherheiten? na klar! 1 €uro"


    bei ner gmbh weiß ich, dass ich (rein theoretisch) 25T€ holen kann im fall der fälle...
    bei nem privaten wird er den rest seines lebens für mich schuften dürfen...
    aber wenn mir einer mit nem 1€-konstrukt daherkommen würde, dann nur noch vorkasse...


    sorry, aber zahlungsausfall sieht man oft genug, hatten leider schon öfter den fall und einmal kommt sogar ne sms vom kunden (sinngemäß) "bin pleite, kann nichts mehr zahlen, grüße von den bahamas"


    außerdem nehm ich mal an, dass bei den meisten eh über 25T€ im lager rumstehen, das heißt ja nicht, dass das geld irgendwo auf der hohen kante liegen muss...

  • Klar sind die 1-EURO GmbHs noch mehr mit Vorsicht zu genießen. Denke auch das die Sachbearbeiter vieler Banken bereits eindeutige Handbewegungen zur Ausgangstüre einstudieren...


    Interessant ist auch das viele "Geschäftsleute" diese Form der Gesellschaft wählen, nachdem sie bereits die ein oder andere Firma gegen die Wand gefahren haben.


    Das mit den 25k€ ist auch so eine Sache, wenn es mal den Bach runter geht stehen meist so viele Gläubiger an, dass es egal ist ob es mal 25k€ oder nur 1€ waren...

  • Gegenfrage: wie wäre es denn sich selbst mit einer solchen Firma zu schützen?


    Die Technik bleibt sicher in der heimischen GmbH/GbR o.ä. und eure Verträge mit Angestellten/Kunden ect. macht Ihr über die Ltd. Die Ltd. mietet sich dann bei der GmbH die Technik. Die Ltd. kann fast den ganzen Gewinn als Technikmiete "durchreichen" womit die GmbH bestens vor der Bank da steht. Sozusagen die GmbH für die Bonität der Bank gegenüber und die Ltd. als Schutzschild.


    Geht mal irgendetwas gewaltig gegen den Baum und es kommen größere Schadenersatzforderungen aus einem dumm gelaufenen Geschäft oder schlechter Auftragslage (Lohnkosten) auf euch zu geht die Ltd. Konkurs. Pech halt, ist aber schnell ne neue gegründet *g*.


    Ich persönlich nehme für jedes Geschäft welches Risiken in sich birgt erstmal eine Ltd. dazwischen. Sicher ist sicher....

  • Du meinst die Durchgriffshaftung. Greift nur wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Außerdem gibt es angestellte Geschäftsführer (einfach einen der Mitarbeiter aussuchen), aber nicht vergessen das sie nicht uneingeschränkt Entscheidungsberechtigt sein dürfen.

  • Auch hier gibt's wieder was neues...
    Aus "Summa Summarum" 2/05, ein Info-Blatt der Rentenversicherer:


    Betrifft von allem die free-lancer, soweit die Tätigkeit nicht programmgestaltender Natur ist, wird grundsätzlich von einer abhängigen Beschäftigung ausgegangen.
    Da ein Arbeitnehmer aber nie eine juristische Person sein kann, geht die Gründung einer 1-Personen Ltd. hier sozialversicherungsrechtlich in's Leere, die gezahlte Gage ist sozialversicherungspflichtig.