• auch sollten sie sich auf dem boden rekeln können und die verchromte stange sollte auch ncit fehlen.



    udn 50cm finde ich etwas zu niedrig.



    da der Tänzer dann auch angreifbar wird.



    eher so 80cm bis 1m.


    da gibts dann vorschriften zwecks geländer und so.

  • Meiner Meinung nach ist die einzige Vorschrift, die da greift, daß der Bodenbelag nicht leicht entflammbar sein darf.


    Das größere Problem, was Du hast:


    stehen die Podeste zwischen den Zuschauern, brauchst Du ein Geländer. Und zwar komplett rum, es sei denn, Du hast auf einer Seite eine Treppe. Da würd ich mir mal eher Gedanken drüber machen. 4qm sind nämlich keine Szenenfläche, das heisst, Richtung Publikum muss Geländer sein. Wenn in den Pausen Leute drauf dürfen, sollte das auch halten, wenn Leute drauf sitzen oder gar stehen. Hast Du keinst und da stürzt jemand ab, ist es Dein!! Problem.


    Wegen des Bodenbelages würde ich mir von der Agentur der Gogos ein Fax schicken lassen. Führst Du den Boden dann so aus, wie gewünscht, dürftest Du aus dem Schneider sein, wenn sich die Grazien den Steiß prellen.


    Aber wie immer bei rechtlichen Fragen: ohne Gewähr

  • Mit einer Verordnung oder einem Paragraphen kann ich dir auch nicht dienen, aber bei "uns" im Theater kommt da einfach Tanzboden"zeug" drauf. Die genaue Bezeichnung kenne ich nicht, sind ca. 5mm starke Gummimatten, von beiden Seiten glatt.


    Der Boden ist absoluter Standard, dh die TänzerInnen haben überall gleiche Bedingungen und kennen bereits die "Rutschigkeit" und das Zeug ist !schwarz!

    Die Wahrscheinlichkeit des Geschehens steht im umgekehrten Verhältnis zum Wunsch. (Murphy)

  • Bei Modenschauen machen wir immer auf Veranstalterwunsch weiße Folie drauf (Nicht pro Element: Sondern über den ganzen Laufsteg ohne Ansatz). Da wir die Folie auch seitlich bis zum Boden herunterziehen, sparen wir und bei Modenschauen die Seitenverkleidungen.

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala