Unwetter...

  • Zitat von "ADMIN"

    - Wenn es eine Hauptwindrichtung gibt, dann kann man in 10km Entfernung noch mal eine Wetterbeobachtung einrichten, damit man noch mal ein wenig mehr Vorwarnzeit hat. (Bei Orkan haben wir eine Windgeschwindigkeit von rund 40m/s, 10km entsprechend also 250s, also gut 4 Minuten.)


    4 min reichen immer noch um ne durchsage zu machen und nen platz zu räumen und gleichzeitig zur räumung möglichst viel des equipments in sicherheit zu bringen vor allem sollten die leute auch in sicherheit gebracht werden einfach alle geräte ausschalten und dann weg und die stromzufuhr kappen


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • Zitat von "Krishan"

    Das Ganze gibt es jetzt zumindest in Teilen auch zum Gucken: Auf der Deluxe-Variante des neuen 30-Jahre-Albums von BAP ist auf der DVD u.a. eine Doku über das legendäre Mendig-Konzert ("Rään un Sonnesching un Hagel"). Beinhart, die Jungs. Wollten sogar noch weiterspielen, als der Strom weg war... Und die Technik-Crew muss wahre Heldentaten vollbracht haben.


    Schade, hab mir nur die normale DVD gekauft, da isset nit drop! :cry:

    We're on a mission from God. - Elwood Blues

  • ich versuche bei open airs nach möglichkeit die lkw s in der nähe zu behalten und packe mir ein paar rundschlingen zur seite, bei unwetter parke ich die lkw s einfach links und rechts neben der bühne und binde per rundschlinge die tower an das zugmaul des trucks, somit habe ich dann nochmal beidseitig je 5 tonnen zusatzballast zu den schon vorhandenen wassertanks.
    meistens stehen die trucks dort schon und dienen als stauraum für backline oder leergut.


    gruss robert lienemann
    BIG BEAT PA SERVICE

  • Ha jetzt hab ich den thread auch mal gefunden. Zu der zeit war bei uns in Bayern auch ein massives unwetter. Soweit ich mich erinnern kann sogar mit Unwetter warnung. Aber naja was willste machen bei strahlender sonnenschein ne VA aufgebaut (livekonzert mit 2 bands auf ner kleinen insel). Aber das unwetter kam so spontan das mann wirklich nichts machen konnte. Hab nur zur band gesagt sie soll sich verabschieden und 30 sec später gins schon los. Gerade noch pult abgedeckt und schon gings los mit regnen. Hatten echt glück das kein baum gestürtzt ist.
    War nur so ne kleine insel wo ringsrum bäume drauf sind.


    Aber jetzt weiß ich endlich wie saugfähig kleidung sein kann. (Foh platz bestand aus pavillion *g*) Aber es kam zum glück keiner zu schaden und nach ca. 2.5 stunden oder so war der spuck dann auch schon wieder vorbei.

    Vegetarier essen meinem essen das essen weg!

  • Hallo


    Mich würde interessieren, ab wann ich unabhängig vom Veranstalter als Techniker die Pflicht habe, eine Bühne zu räumen.
    ich selbst habe 2 x den Betrieb auf einer Open Air Bühne eingestellt, da ich es nicht mehr verantworten konnte. beide male kam Regen fast waagrecht und hat alles unter Wasser gesetzt. einmal davon war eine Band, die unbedingt weiterspielen wollte. Der Gitarrist hat es erst eingesehen, als er einen E Schlag von seinem Amp bekam und gleichzeitig den FI auslöste. In diesem Fall kam das Unwetter so schnell,
    das von >Foh bis Bühne laufen alles voll war.
    Vor vielen Jahren war in Wien auf der Donauinsel im Zuge eines Falco Open Airs ein Blitzeinschlag im Stromaggregat direkt hinter der Bühne.
    PA fiel aus, nur mehr Monitoranlage spielte weiter, und alle waren ganz stolz darauf, weitergespielt zu haben. Gibts auch live auf CD


    Ja, wann habe ich die Pflicht, abzudrehen ?

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums


    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • Die rechtliche Situation in Österreich kenne ich nicht.


    In Deutschland: Im Bereich der VStättVo ist das Betreiberpflicht, teilweise Pflicht der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (wenn von der Technik Gefahr ausgeht...)


    Der Veranstalter (ob mit oder ohne VStättVo) ist immer in der Pflicht.


    Wenn Aufbauten mit den Erleichterungen der Betriebseinstellungsklausel auf Windlasten nachgewiesen sind, dann muss der aufbauende Techniker / die aufbauende Firma das bei entsprechend Wind in einen gefahrlosen Zustand bringen.





    Die Entscheidungswege sollten bereits im Vorfeld geklärt werden.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Wie alles was Open Air Bühnen betrifft, ist auch das in Österreich a) Bundeslandabhängig, und b) Grauzone
    Letztendlich werden ( und das aus gutem Grund) teilweise nichtmal Zivilingenieurgutachten anerkannt, ( oder nur nach sehr grossen Diskussionen) die nur bis zb 70 km/h ausgelegt sind.
    Es empfiehlt sich auf jeden Fall in den AGBs beim Bühnenverleih sehr genau zu definieren, wann runtergefahren (meist eh nicht möglich wenn plötzlich Gewitter aufkommt) bzw die Gazen geöffnet werden.


    Was Regen betrifft ist die Situation schon viel eindeutiger: in dem Moment wo auch nur ein tropfen Spritzwasser auf die Bühne kommt, ist einzustellen, da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit irgendeines ( bzw meistens fast alle) Geräte NICHT die geseztlich vorgeschriebene IP Klasse besitzt....


    Hier ist die Argumentation ggüber dem Veranstalter auch deutlich einfacher, da Strom-Fragen einfach besser gesetzlich geschützt sind, als fliegende Bauten....


    Die Frage die bleibt, und die keiner hier im Forum je beantwortet hat:
    Viele Gutachten und Baubücher werden nur bis 28,3 m/s gerechnet, auch die Staudrücke werden bei 50% Luftdurchlässigkeit der Gazen gerechnet, ( unlängst lag die Aussage vor, kein Hersteller garantiert dies), aber KEIN einziger Gutachter scheint sich Gedanken gemacht zu haben, WIE das herunterfahren oder Abplanen möglich sein könnte....


    Rigger bei Bitzgefahr ins Rigg?
    Die gerade in so einer Situation ABSOLUT wichtigen Diagonalsteels rausnehmen?
    Im Strömenden Regen die nassen ( nicht IP konformen) Motoren bedienen?


    Fragen über Fragen, und die unabhängig von der gesetzlichen Lage in Deutschland oder Österreich, in unserem Fall erübrigt sich zwar ein Teil durch die AGBS und die gesetzliche Lage, durch einen DI in der Firma, dessen Meinung vom Kunden doch leichter anerkannt wird....


    Wir bauen jedes Jahr ca 100 Open Air Bühnen von 24-200qm und verleihen auch Freestage Bühnen, und sind erst einmal in die Situation gekommen, dass ich ein Konzert gegen den Willen des Veranstalters abegbrochen habe, und unter tosenden Buhrufen der Zuschauer ein MPT Roof niederfahren liess, eine halbe Stunde später wurde in der Region Katastrophenalarm ausgerufen, und mehrere Hallen wurden zerstört, bzw abgedeckt---- Der Veranstalter hat mir noch mehrmals gedankt, nicht auszudenken wäre aber die Situation gewesen, wenn sich das Gewitter verzogen hätte, und der Abbruch grundlos gewesen wäre.


    getec

  • Zitat von "GETEC"

    Was Regen betrifft ist die Situation schon viel eindeutiger: in dem Moment wo auch nur ein tropfen Spritzwasser auf die Bühne kommt, ist einzustellen, da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit irgendeines ( bzw meistens fast alle) Geräte NICHT die geseztlich vorgeschriebene IP Klasse besitzt....


    Wobei hier die tatsächliche Gefährdung deutlich geringer ist, da zu einer triefnassen Bühne noch mal zwei Umstände dazukommen müssen, damit wirklich etwas passiert: Es muss jemand irgendwo ungünstig hinlangen, und der RCD darf dabei nicht auslösen (vorschriftswidrig kein RCD, oder dieser defekt).


    Zu entsprechend starkem Wind muss nichts mehr dazukommen, meist ist es sogar halbwegs egal, aus welcher Richtung er kommt.


    Zitat von "GETEC"

    Die Frage die bleibt, und die keiner hier im Forum je beantwortet hat:
    Viele Gutachten und Baubücher werden nur bis 28,3 m/s gerechnet, auch die Staudrücke werden bei 50% Luftdurchlässigkeit der Gazen gerechnet, ( unlängst lag die Aussage vor, kein Hersteller garantiert dies), aber KEIN einziger Gutachter scheint sich Gedanken gemacht zu haben, WIE das herunterfahren oder Abplanen möglich sein könnte....


    Rigger bei Bitzgefahr ins Rigg?
    Die gerade in so einer Situation ABSOLUT wichtigen Diagonalsteels rausnehmen?
    Im Strömenden Regen die nassen ( nicht IP konformen) Motoren bedienen?


    1.) 28,3 m/s wäre Windstärke 10 und ein Staudruck von 0,5 kN/m². Nach DIN 4112 ("fliegende Bauten") darf mit deutlich geringeren Werten (bis 5m 0,15m darüber 0,25 kN/m²) gerechnet werden, wenn ab Windstärke 8 (20 m/s) der Betrieb eingestellt wird.


    Nach meiner Beobachtung werden viele Bühnen nur mit diesen Staudruckwerten gerechnet.




    2.) Windstärke 8 ist "stürmischer Wind", die Beschreibung lautet "bricht Zweige von den Bäumen". So schrecklich viel ist das nicht.


    Wenn mit dieser Erleichterung der DIN 4112 gerechnet wird, dann müsste eigentlich neben der Windmessung auch eine Vorfeldbeobachtung durchgeführt werden, also eine weiteres Meßgerät in rund 5 km in Hauptwindrichtung, das gibt rund 4 Minuten Vorwarnzeit.




    3.) Wenn sich plötzlich ein Unwetter zusammenbraut, dann sind schnelle Entscheidungen gefragt. Von daher sollte vorher geklärt werden, wer welche Entscheidung trifft.




    4.) Wenn das Dach schnell nach unten gefahren werden kann, dann ist das Abplanen nicht mehr ganz so wichtig. (Durch das Herunterfahren reduziert man Fläche und Schwerpunktshöhe, da reduziert man sehr schnell die Gefährdung)


    Ob die Motoren die richtige IP-Klasse haben, würde mich in solch einer Situation nur am Rande interessieren, vorausgesetzt, die fahren noch.


    Mit einer C1-Anlage ist man für diese Situation recht gut gerüstet, weil man gleich mit dem Herabfahren beginnen kann. Bei einer D8-Anlage müsste ich Leute in's Rigg schicken, um die Sekundärsicherungen zu lösen. Wie mache ich das in der Praxis? Stehen vier Leute in PSA an den Towern, um auf Kommando da hoch zu eilen? Die Realität wäre doch eher, dass nach dem Beschluss des Abbrechens einer seine PSA rauskramt und dann der Reihe nach vier Tower abarbeitet. Wie schnell geht das, wenn's ordentlich weht?


    Wobei bei dieser Betrachtung unterstellt wird, dass keine festen Eckenaussteifungen vor dem Herunterfahren demontiert werden müsssen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess


  • auch bei C1 Motoren müsste einer ins Rigg, nicht nur Gazen sind meist mit Kabelbinder an die Tower gesetzt, auch wie Du schon erwähnt hast Querversteifungen, Kabel, etc die entlang der Tower runterführen, Verspannungen für Ballast (sofern diese nicht am Sleeve oder darüber befestigt wurden)....


    Wenn wir 18/12 aufbauen, dann schätz ich diese Arbeiten auf mind 30 min, wenns wirklich hart auf hart kommt vielleicht 15 min bei 2 Riggern,
    und das setz ich voraus, dass Motorsteuerung und so weiter fix angeschlossen ist, und auch sonst beim Aufbau penibel auf diesen Fall hingearbeitet wurde.... bei integrierten PA Wings liegt dann eben alles im Dreck, wenn die Tonfirma nicht verständnisvoll ist, gibt das gleich mal die nächsten Probleme......


    Wir haben hier in den Alpen sehr oft die Situation dass Gewitter unangekündigt rasch kommen,dem Rigger kommt dann meistens schon die Ehre zuteil, die halbe Veranstaltung in der PSA zu verharren, aber wenns wirklich brenzlig sollte man wohl die Bühne aufgeben ( und wir reden da von weit über 100000 Euro , als Leben zu gefährden, auch das ist keine leichte Entscheidung?


    Wie schon erwähnt, wenn ich (das selbe gilt wohl für Dich) eine Veranstaltung abbreche, und sich danach herausstellt dass es unberechtigt war, auf Schadenersatz geklagt werde,
    mach ich mir keine echten Sorgen, dass ein Richter an der Kompetenz der Entscheidung zweifelt, zumal sie im Sinne der Sicherheit getroffen wurde.
    Ob das bei einem FOH Techniker ( soll jetzt NICHT abwertend sein :) ) der keinerlei Fachwissen zum Thema Wind/Statik nachweisen kann genauso gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen...


    Zum Thema Wind und dessen Messung: IMMER Laptop mit Internet , aktuelle Werten ( für Österreich gibts da teilweise sehr gute Seiten, die im 10 min Takt aktualisiert werden), und in JEDEM Fall oben auf einem Tower Windmessung durchführen und dokumentieren. Gibt beim Conrad günstige Wetterstationen mit Funkübertragung und RS 232 Schnittstelle, auf diese Art hat man immer aktuelle Infos, diese auch dokumentiert, und muss seine Entscheidung nicht aus dem Bauch heraus Treffen sondern geht einfach mit dem Gerät zum Veranstalter und kann diesem genaue Werte und Begründungen vorlegen.



    getec

  • Zitat von "GETEC"

    auch bei C1 Motoren müsste einer ins Rigg, nicht nur Gazen sind meist mit Kabelbinder an die Tower gesetzt, auch wie Du schon erwähnt hast Querversteifungen, Kabel, etc die entlang der Tower runterführen, Verspannungen für Ballast (sofern diese nicht am Sleeve oder darüber befestigt wurden)....


    Die Kabelbinder halten kein Dach auf.


    Verspannungen kann ich vermutlich nicht gegen das Dach führen, weil das die Last in den Motoren deutlich erhöhen würde - man könnte dann aber einfach nach unten fahren.


    Eigentlich sollte man die Bühne so bauen, dass man mal schnell die Höhe auf 75% reduzieren kann - auf diese Weise kann man erst mal Zeit gewinnen.


    Zitat

    Wenn wir 18/12 aufbauen, dann schätz ich diese Arbeiten auf mind 30 min, wenns wirklich hart auf hart kommt vielleicht 15 min bei 2 Riggern,


    Was deutlich zu lang sein kann.


    Im Falle eines Falles müsste man da Kollateralschäden einkalkulieren und nur das entfernen, was das Dach am Runterfahren hindern könnte.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • die kabelbinder halten das dach nicht auf, aber wenn sich die gaze im sleeve verfängt, dann hakts gewaltig, und ich denke auch wenn das dach tonnen wiegt, man bekommts dann erst recht nicht runter.


    die sicherste art ist wohl, die gazen mit reissleinen zu befestigen, wenn die gazen erstmal weg sind ist das grösste problem der Riggingfirma beseitigt (dafür beginnt gleichzeitig das grösste Problem der PA und Backline- Firma....)


    das mit den kollateralschäden ist klar, aber die frage wer die dann bezahlt bleibt bestehen.


    Nochmal, wenn fir Firma mit WIRKLICH qualifizierten Leuten arbeitet, so ist die Entscheidung deutlich leichter zu treffen und zu begründen. ( ich hab Dir da vor 2 Wochen ein Foto gemailt, in dem GENAU gezeigt wird, wie SICHER manche renommierte Firmen in Österreich Bühnen bauen)


    lg getec

  • Zitat von "GETEC"

    aber wenns wirklich brenzlig sollte man wohl die Bühne aufgeben ( und wir reden da von weit über 100000 Euro , als Leben zu gefährden, auch das ist keine leichte Entscheidung?


    Es wäre ja nicht damit getan, die Bühne "aufzugeben", man müsste auch zumindest das nähere Umfeld räumen. Wenn's dumm läuft, dann haben ein paar Dutzend Besucher und sonst noch ein paar Beteiligte Schutz im Windschatten der Bühne gesucht und lassen sich da mit guten Worten auch nicht mehr wegbewegen.


    Zitat

    Wie schon erwähnt, wenn ich (das selbe gilt wohl für Dich) eine Veranstaltung abbreche, und sich danach herausstellt dass es unberechtigt war, auf Schadenersatz geklagt werde,
    mach ich mir keine echten Sorgen, dass ein Richter an der Kompetenz der Entscheidung zweifelt, zumal sie im Sinne der Sicherheit getroffen wurde.
    Ob das bei einem FOH Techniker ( soll jetzt NICHT abwertend sein :) ) der keinerlei Fachwissen zum Thema Wind/Statik nachweisen kann genauso gehandhabt wird kann ich nicht beurteilen...


    An eine Klage auf Schadensersatz glaube ich nicht. Der Klagende müsste den Schaden beziffern und beweisen (!), darüber hinaus müsste er beweisen, dass der Abbruch nicht gerechtfertigt gewesen ist. Das wird nicht leicht, vielleicht ist ja nur deswegen nix passiert, weil abgebrochen wurde, vielleicht durfte der Techniker nach bestem Wissen und Gewissen vermuten, dass es noch schlimmer kommt. Alles das müsste der Klagende ja gerichtsfest widerlegen.


    Die wahrscheinlichere Variante ist die, dass der Veranstalter halt die Veranstaltung nicht bezahlt (sofern nicht Vorkasse), manche Firma würde auch das schon in Schwierigkeiten bringen (insbesondere kleinere Firmen, die sich für eine größere Veranstaltung 80% des Materials dry zugemietet haben).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess