Martin Richter hatte sich bei uns im Juli 2004 d&b Wedges und PA gemietet. Zudem buchte er einen Techniker für einen FOH Mix mit Transporter. Bei diesem Job ging einiges kaputt, was ja durchaus vorkommen kann.
Anschließend mietete Martin Richter sich ein Mikroset für Drums, einige SM58 er und entsprechende hochwertige Stative zu, die er bis heute (nach 14 Monaten) nicht zurückgab.
Versuche der Kontaktaufnahme verliefen erfolglos. Daraufhin bekam er eine Rechnung mit Mahnung in Höhe von über 3500,00 € (mit Kopie der Einkaufs- bzw. Reparaturbelege) per Einschreiben mit Rückbrief zugestellt.
Martin Richter war uns menschlich sehr symphatisch. Er machte zuvor bei einem Open Air in München Daglfing einen super Job als Lichtmann und bekam, wie es sich gehört, postwendend seine Gage und alle Überstunden.
Durch Zufall trafen Ihn zwei Mitarbeiter in einer Münchener Kneipe, in der er mit Veranstaltern eines Open Airs verhandelte. Die Tonkollegen stellten Ihn nicht bloss, sondern forderten Martin Richter eindringlich auf die Sache mit der Geschäftsleitung sofort zu begleichen, da sonst die Sache an die Staatsanwaltschaft ginge (Betrug o.ä.) und er sich so seine Karriere gründlich versauen würde. Er beteuerte er würde gleich morgen vormittag die geliehene Ware in unser Lager auf dem ZDF Gelände München bringen, weil er dort sowieso einen Job hätte. - Es passierte nichts.
Zuvor bot man Ihm in Mails mehrmals an, miteinander das Problem gemeinsam aus der Welt zu schaffen, falls er in irgendeiner Form in einer Lebenskrise stecke. Nur solle er sich doch bitte wenigstens melden.
Nun müssen wir davon ausgehen, dass Martin Richter zahlungsunfähig ist, nicht gewillt ist zu bezahlen und das Material verhökert hat. In den Mikrofonen sind in den Kapseln mit weissem Lackstift Inventurnummern eingetragen und das Zeichen sl/dx.
Leider müssen wir nun vor Martin Richter warnen !
Wer Ihn kennt , der möge trotzdem positiv auf Ihn einwirken sich der Situation zu stellen.
Wird die Strafverfolgung staatsanwaltlich aufgenommen, so gibt es kein zurück. Nach Auskunft unseres Anwaltes gilt er nach vorliegender Rechtslage dann als "vorbestraft".