Beispiel: Ein Besucher einer Veranstaltung stolpert über ein unsachgemäß verlegtes Kabel und bricht sich den Knöchel…
Wer bezahlt den Personenschaden, eventueller "Arbeitsausfall" wird seitens der Krankenkasse des Geschädigten geltend gemacht. Wer übernimmt die damit verbundenen Kosten?
Fragen auf die wir Antworten haben - für alle aus der Branche:
Unser Konzept „SafeStage“ will den vielfältigen Tätigkeiten und unterschiedlichen Risiken Rechnung tragen. Daher haben wir unseren Haftpflichttarif in acht Positionen unterteilt:
1. PA- & Lichtverleiher
2. Bühnen- & Messebauer
3. Event- & Künstleragenturen
4. Sänger / Tänzer / Moderatoren
5. DJ
6. Bands
7. Helfer der Veranstaltungstechnik / Hands
8. Veranstaltungs- & Theatertechniker