Hallo,
ich wälze mich gerade durch die verschiedensten Vorschriften für Berlin und ebend auch durch die Sonderbautenverordnung, die ja momentan als Ersatz für die VStättVo in Kraft ist.
Nun ist eigendlich meine Frage, was ich machen darf, wenn ich keine Ausbildung zur Fachkraft für VT habe geschweige denn Meister bin und auch nicht Diplom Ing. für VT studiert habe.
Nach §21 Sonderbautenverordnung muss der Betreiber (Eigentümer von dem Veranstaltungsort?) ja den Pflichten aus §21 nachkommen oder diese schriftlich dem Veranstalter abtreten, der dann aber einen Veranstaltungsleiter bennenen muss.
Diese Veranstaltungsleiter muss ja mindestens die von mir oben genannten Qualifikationen besitzen (besser eine davon ;-)).
Was darf ich denn nun? Darf ich ohne Aufsicht einer Fachkraft für VT oder höher Lichttechnisch die Veranstaltung fahren?
Ich finde diesen Text ein wenig :confusing:....
Aber da sich hier ausgesprochen viele Experten rumtreiben, dachte ich, ich frag doch mal nach.
danke für die Antworten
Johannes, der bestimmt alles falsch verstanden hat...