Ich hab folgende Frage:
Ist eine Musik-VA ein Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr ?
Konkret: Müssen Securitys die als Ordner und Bewacher der Interpreten eingesetzt werden eine Prüfbescheinigung gem 34a GewO vorweisen können oder ist das nur für Türsteher und Kaufhausdetektive gedacht?
danke