WM Lautstärkebegrenzung

  • Servus,


    hab grade in den Nachrichten gehört, dass Berlin eine bundesweite Regelung für die Lautstärkebegrenzung während der WM-Zeit erlassen hat.
    Darin soll stehen, dass auch nach 22 Uhr noch Lärm gemacht werden darf...also eine Art Freibrief für alle WM-VAs.
    Wer weiss mehr darüber? Wir haben selbst an der WM einige Jobs und da wäre es schon interessant zu wissen, was da rechtlich geht und was nicht.


    Grüße
    Christoph

  • naja ich geh mal davon aus, das es nicht heist Freibier für Lautstärkereglerstufe = MAX.


    aber selbst ich hab das vorhin gehört und würd mich interressieren wo man das Nachlesen kann was während der WM zeit erlaubt ist.


    Wahrscheinlich wird das Morgen, ähm heute in jeder Zeitung zum nachlesen sein .)

    Ich bin verrückt, aber was manche hier sagen ist richtig verrückt.

  • Tag!


    Denke, das hier in Berlin wie immer die 95db(A)-Grenze gilt, die gabs ja bisher bei fast allen VAs...


    Grüße aus Berlin ins Schwoabeländle ;)


    MfG
    Stephan

  • Ihr verwechselt "Pegelexzess" mit "Genehmigung, Musikdarbietungen nach 22Uhr auch noch mit Verstärkeranlage aufzuführen". In Lautstärkeemissionssensiblen Locations (Frischluftveranstaltungen / Zelte) ist selbiges in diversen Kommunen unseres Staates nämlich sonst untersagt.

  • Ja, da hast du wohl recht...
    Ansonsten: http://www.stuttgarter-nachric…n/page/detail.php/1106523

    Zitat

    "Wir wollen die WM-Begeisterung erlebbar machen", erklärt Edmund Hug, Vorsitzender des Forums Region Stuttgart, der wirtschaftsstärksten Region Europas. Dazu gehört, dass das Land für acht Wochen die Sperrstunde aufgehoben hat, so dass Lokale rund um die Uhr öffnen dürfen.


    Über die Lautsärkebegrenzung werden die einzelnen Kommunen wohl entscheiden...
    MfG
    Stephan

  • Zitat von "StephanT"

    Ja, da hast du wohl recht...
    Ansonsten: http://www.stuttgarter-nachric…n/page/detail.php/1106523


    Über die Lautsärkebegrenzung werden die einzelnen Kommunen wohl entscheiden...
    MfG
    Stephan


    Das Land kann die Sperrstunde natürlich aufheben. Wird ja auch so gemacht. Allerdings können die Kommunen die Lautstärkebegrenzung nicht aufheben. Auch das kann nur das Land. Es heißt ja auch LImSchG und nicht GImSchG...