So, habe in diesem Brett alles gelesen und keine Antwort auf meine folgende Frage(n) gesehen. Falls ich was übersehen habe, weist mich bitte auf den entsprechenden Beitrag hin.
Es geht um die NOTWENDIGKEIT einer Gewerbeanmeldung.
Wenn ich als Tontechniker nur „Kofferjobs“ mache, niemals auf – und abbaue und außerdem kein Material vermiete und verkaufe, keinen Fuhrpark (also Auto) habe und auch kein Büro (und trotzdem ganz gut davon leben kann
Muß ich dann als selbstständig arbeitender und Rechnungen ausstellender Mensch notwendig ein Gewerbe anmelden?
Das Ordnungsamt meint natürlich „JA“ und will mich bestrafen (die haben bei einer fiesen Betriebsprüfung rausgekriegt, daß ich selbstständig erwerbstätig bin). Natürlich hatte ich auch Steuererklärungen abgegeben, von daher war alles korrekt. Ich hatte aber vorher von diversen Steuerberatern und musikrechtlich erfahrenen Menschen gehört, daß ich eben nicht notwendig ein Gewerbe anmelden müsste. Diese Menschen haben so argumentiert, daß ich in meiner Tätigkeit als „klangdesignender Knöpfchendreher“ steuer- und gewerberechtlich nicht anders zu behandeln sei als die Musiker, die eben auch kein Gewerbe anmelden müssen. Das Argument geht also in die Richtung, daß ich quasi auch wie ein Künstler ein Instrument spiele: mein Mischpult.
In eine andere Richtung geht das folgende Argument: in meinem Fall sei davon auszugehen, daß ich schlicht kein „stehendes Gewerbe“ habe, (siehe die obigen Ausführungen bezüglich der fehlenden Büroräume/Fuhrpark, keine Vermietung usw.).
Wer kennt sich da aus? Bitte bitte keine halbwissenden Antworten, davon hatte ich leider vorher zu viele...
Jetzt überlege ich natürlich, das Bußgeld zu bezahlen und sofort ein Gewerbe anzumelden, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen. Da ich aber in den letzten Jahren zu einem großen Prozentsatz für den gleichen Auftraggeber (feste Band halt) gearbeitet habe, ergibt sich die nächste Frage: Kriege ich dann Stress wegen Scheinselbstständigkeit? Wenn ja, wer macht dann den Stress? Der Sozialversicherungsträger? Kriegt die Band Ärger, weil sie mich eigentlich anstellen müsste?
Zu welchem Teil müssten meine Verdienste von anderen Auftraggebern kommen, so dass dieses eventuelle Scheinselbstständigkeitsproblem gelöst ist?
Desweiteren: könnte dann RÜCKWIRKEND für die letzten Jahre eine zwangsweise Zahlung von Sozialabgaben verfügt werden??
Wäre sehr dankbar für kompetente und schnelle Antworten, es „brennt“ gerade ein bisschen...
Gruß vom Toff