Wenn dieser eine GbR hat, dann finde doch möglichst rasch den oder die anderen Mitglieder heraus und stelle Deine Forderung an diese(n)!
Und wenn es keine GbR war, dann schicke den Mahnbescheid doch einfach an die noch offizielle Adresse (Einwohnermeldeamt), dieser gilt als zugestellt, auch wenn er nicht angenommen wird, gleiches gilt für den dann folgenden Vollstreckungsbescheid.
Du hast also dann einen vollstreckbaren Titel gegen ihn. Irgendwann wird der dann schon wieder auftauchen. Nachdem er sich ja scheinbar auch noch strafbar gemacht hat ("Sachen geklaut" etc. und Deine Anzeige wird ja auch einen anderen Grund haben ausser daß er nicht zahlen kann), wird er wohl auch keinen Antrag auf Privatinsolvenzverfahren stellen können, wo er nach 7 Jahren wieder schuldenfrei ist, also wird Dein Titel wohl 30 Jahre gelten, da kann viel passieren...
Eine Insolvenzverwaltung wird es bei GbRs oder Privatpersonen nicht geben (und selbst wenn es eine GmbH gewesen wäre, kommt es oft genug vor, daß mangels Masse nicht verwaltet wird...) und wieviel Geld er am Anfang seines Schaffens gehabt hat oder nicht, spielt hinterher auch keine Rolle. Der eine Gastronom gibt 100.000,- EUR für neue Einrichtungen, Küche (oder Ablösung derselben vom Vorgänger) etc. aus, der andere grad mal 1.000,- EUR für ein neues Firmenschild, wenn er nach ein paar Jahren pleite ist, kommts eigentlich fast schon auf das selbe raus...