gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

  • Wenn dieser eine GbR hat, dann finde doch möglichst rasch den oder die anderen Mitglieder heraus und stelle Deine Forderung an diese(n)!


    Und wenn es keine GbR war, dann schicke den Mahnbescheid doch einfach an die noch offizielle Adresse (Einwohnermeldeamt), dieser gilt als zugestellt, auch wenn er nicht angenommen wird, gleiches gilt für den dann folgenden Vollstreckungsbescheid.
    Du hast also dann einen vollstreckbaren Titel gegen ihn. Irgendwann wird der dann schon wieder auftauchen. Nachdem er sich ja scheinbar auch noch strafbar gemacht hat ("Sachen geklaut" etc. und Deine Anzeige wird ja auch einen anderen Grund haben ausser daß er nicht zahlen kann), wird er wohl auch keinen Antrag auf Privatinsolvenzverfahren stellen können, wo er nach 7 Jahren wieder schuldenfrei ist, also wird Dein Titel wohl 30 Jahre gelten, da kann viel passieren...


    Eine Insolvenzverwaltung wird es bei GbRs oder Privatpersonen nicht geben (und selbst wenn es eine GmbH gewesen wäre, kommt es oft genug vor, daß mangels Masse nicht verwaltet wird...) und wieviel Geld er am Anfang seines Schaffens gehabt hat oder nicht, spielt hinterher auch keine Rolle. Der eine Gastronom gibt 100.000,- EUR für neue Einrichtungen, Küche (oder Ablösung derselben vom Vorgänger) etc. aus, der andere grad mal 1.000,- EUR für ein neues Firmenschild, wenn er nach ein paar Jahren pleite ist, kommts eigentlich fast schon auf das selbe raus...

  • ich weiß nicht, was sich hier alle so ereifern.
    wenn er geld hat, lohnt sich der oben beschriebene aufriss. wenn er kein geld hat, ausbuchen ale uneinbringbar. da lohnt auch kein mahnbescheid.
    alles ist besser als gericht. es macht am meisten sinn, das mat wieder zu bekommen. der rest ist dann lehrgeld

  • Du kannst nur ausbuchen, wenn die Vollstreckung des rechtskräftigen Titels erfolglos ist. :!:
    Ist das nicht der Fall bleibt die Forderung zweifelhaft (mit allen Konsequenzen).
    Wer jedoch Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist oder nur eine EÜ-Rechnung macht führt nur vereinnahmte USt an das Fi-Amt ab. Da kann man dann wirklich überlegen, ob man die Rechnung einfach verbrennt.

  • Zitat von "mringhoff"

    ...wird er wohl auch keinen Antrag auf Privatinsolvenzverfahren stellen können, wo er nach 7 Jahren wieder schuldenfrei ist, ...


    Den Antrag kann er schon stellen, aber alle Schulden aus sogenannter deliktischer Handlund bleiben davon ausgenommen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ukw"

    Wer jedoch Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist oder nur eine EÜ-Rechnung macht führt nur vereinnahmte USt an das Fi-Amt ab. Da kann man dann wirklich überlegen, ob man die Rechnung einfach verbrennt.


    Dem Ist-Versteuerer kann es komplett egal sein, ob die Rechnung in der Buchhaltung bleibt oder als uneinbringlich abgeschrieben wird: Die MWSt führt er nur dann ab, wenn Zahlungseingänge vorhanden sind.




    Der Soll-Versteuerer - die Steuerexperten mögen mich berichtigen, sollte ich mich irren - müsste nach dem Grundsatz der Bilanzwahrheit doch in solchen Fällen zumindest eine kräftige Wertberichtigung vornehmen, oder?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "test"

    wenn er geld hat, lohnt sich der oben beschriebene aufriss. wenn er kein geld hat, ausbuchen ale uneinbringbar. da lohnt auch kein mahnbescheid.


    Das weiß man nie, vor allem wenn der Titel 30 Jahre läuft. Die Kosten bei einem selbst veranlassten Mahnbescheid sind gar nicht so hoch wie man meint. Bei 1.000 EUR sind das beispielsweise 27,50 EUR, bei 5.000 EUR z.B. rund 60,- plus die Gebühr für das Formular selbst (2-3 EUR bei jedem Schreibwarenhandel) und etwas Porto.
    Das kann man doch meiner Meinung nach noch investieren, um vielleicht in ein paar Jahren eventuell doch erfolgreich zu sein.
    Bei einer juristischen Person (GmbH etc.) macht das natürllich keinen Sinn mehr.

  • selbst wenn nicht alle Lieferscheine korrekt sind, wenn er keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid einlegt, dann zählt ab der Vollstreckbarkeit des Titels auch nur noch diese Summe.


    Nachdem er ja selbst nicht mehr auftaucht, sicher aber noch irgendwo unter einer klagefähigen Anschrift gemeldet ist, dann hat man doch gute Chancen, daß da kein Einspruch erfolgt...

  • Zitat von "ADMIN"


    Der Soll-Versteuerer - die Steuerexperten mögen mich berichtigen, sollte ich mich irren - müsste nach dem Grundsatz der Bilanzwahrheit doch in solchen Fällen zumindest eine kräftige Wertberichtigung vornehmen, oder?


    Bei den Firmen, die nicht nach den vereinnahmten, sondern nach den vereinbarten Entgelten versteuert werden, wird bereits ab Rechnungsstellung dieser Posten als Umsatz gerechnet. Folglich muss dieser natürlich wieder ausgebucht werden, sollte diese Forderung als gänzlich uneinbringlich gelten. Eine Wertberichtigung gibt es bei zweifelhaften Forderungen (z.B. wg. Streitigkeiten, Zahlungsunwilligkeit als Einzelwertberichtigung oder prozentuales Ausfallrisiko im Forderungsbestand als Pauschalwertberichtigung), also Forderungen, deren Wert gesunken sind, aber noch vorhanden sind (zumindest in der Hoffnung des Unternehmers oder des Bilanzgestalters)



    Bei der vereinfachten Buchhaltung nach vereinnahmten Entgelten wird ein Umsatz erst dann generiert, wenn da der entsprechende Betrag auf dem Konto erscheint. Wenn dies nicht passiert, dann passiert auch nichts in der Buchhaltung, ergo braucht auch nichts "ausgebucht" werden.



    Viele verstehen aber unter einer "Forderung ausbuchen" eher den Kommentar: "kannst vergessen - streich Deine Hoffnung auf Zahlung" :)

  • Ich bin kein Jurist, habe aber etwas erlebt, was so manchen Kommentar hier relativieren könnte. In der Theorie sieht es ja so aus: Mahnbescheid ---> wenn kein Einspruch, dann Vollstreckungsbescheid ---> wenn kein Einspruch, dann Titel für 30 Jahre.
    Diesen Weg bin ich wegen eines lächerlichen Betrags von 33 Euro auch gegangen (aber nur, weil der Schuldner mir gegenüber unverschämt wurde). Der Schuldner hat erst reagiert, als der Obergerichtsvollzieher vor seiner Tür stand. Allerdings hat er nicht bezahlt, sondern Einspruch gegen den Mahnbescheid (!) eingelegt, der schon ein halbes Jahr alt war. Dieser Einspruch wurde nicht etwa abgewiesen, wie ein normal denkender Mensch meinen würde, sondern er wurde als Widerspruch (nicht Einspruch!) angenommen. So kam es zur Zivilklage. Mein Glück war, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung auf meinen Titel hatte und ich gleichzeitig die Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung beantragt hatte (bzw wenn er die nicht ablegt habe ich Zwangshaft beantragt. :D ). So musste er entweder bezahlen oder EV ablegen oder in den Knast gehen. Er hat die erste Option gewählt, sodass die Klage sofort eingestellt werden konnte.
    Und das alles wegen 33 Euro. :shock:


    Was lernen wir daraus? Es ist nicht immer alles logisch im juristischen Umfeld (jedenfalls für mich nicht).

    Bis dann... Arno!

  • Hallo Arno,


    wir haben im Moment auch ein laufendes gerichtl. Mahnverfahren gegen ein Mitglied aus dem Forum, wegen 18€.
    Rechnungsbetrag waren 35€ brutto die er nicht zahlen wollte, da kamen dann noch drei Mahnungen dazu (zwei für je 9,60€, eine umsonst), zwei Briefe vom Anwalt für je 41€ und jetzt die Einleitung des gerichtl. Mahnverfahrens (die kostet auch Geld...) und bald bekommt er dann Besuch.
    Gemacht hab ich das nur aus Prinzip. Dieser "Junge Kollege" hat mir nach der Rechnungsstellung eine lustige PN geschickt mit einem Inhalt dieser Art:
    "Ich überweis dir 20€, dann is die Sache doch geschwätzt. Warte auf Gutschrift." Hab ihm dann geantwortet, dass ich bei Erstkunden (die dazu noch so unfreundlich und arrogant sind *hab ich mir gedacht*) keine 47% Rabatt vergebe, er zu bezahlen hat und wir nicht auf dem türkischen Basar sind.


    Die Zahlung ging dann nach der dritten Mahnung ein, allerdings ohne Mahngebühr (von der 6,xx€ für das Einschreiben draufgingen...). Diese haben wir dann nochmal angemahnt und als dann nix kam gings aus Prinzip zum Anwalt.
    Normalerweise mache ich sowas nicht, aber der Kollege hat meinen Kollegen ewig warten lassen, war sau unfreundlich und Rückgabe erfolgte NICHT zum vereinbarten Tag, er war einfach nicht erreichbar.
    Dann wollte er per Post zurückgeben, obwohl er in der Nähe wohnt. Naja, selbst Schuld.



    Meinst Du, es geht jemand freiwillig wegen 33€ in Knast? :D
    Aber diese Zwangshaft finde ich gut *hehe*

  • Zitat von "Criz"


    Meinst Du, es geht jemand freiwillig wegen 33€ in Knast? :D
    Aber diese Zwangshaft finde ich gut


    Um das nochmal klarzustellen:
    Die Haft ist nur als Mittel zu Erzwingung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung gedacht (wenn er das nicht freiwillig machen will) und selbst wenn er sich dann immer noch weigert, ist diese Haft befristet auf maximal 6 Monate.
    Und: der Gläubiger hat einen Haftkosten-Vorschuss zu bezahlen. :(


    Aber ich denke mal, daß auch keiner wegen 33 Euro eine Eidesstattliche Versicherung abgeben will...

  • Ok, und wie ist das nun, wenn mein Kollege keinen Cent hat, also weder immobilien noch andere Wertsachen und ca. 200 000€ Schulden hat, mit teilbeträgen von 70 000, 30 000, 10 000 und kleineren sachen.


    Es gibt keine Insolvenz, weil ja aus der "Firma" nichts finanzielles übrig geblieben ist.


    Da stehen meine chancen mit 3500€ eher schlecht,oder?


    Das einzige was ich bisher unternommen habe ist, Anzeige zu erstatten!

    Viel Hilft Viel

  • Meine Vermutung: da wird wohl von ihm nichts zu holen sein, die 3500,- EUR sind weg. (der Threadtitel sollte daher eher vom zahlungsunfähigen Kunden handeln als vom zahlungsunwilligen)


    Aber:


    - hast Du noch Eigentum darin hängen (als Dauerleihgabe etc.) oder etwas mit Eigentumsvorbehalt (verkaufte, noch nicht bezahlte Ware), dann kannst Du ja nochmal aktiv werden und Deine Sachen rausholen (lassen).


    - und wenn Du vermutest, daß der Knabe innerhalb der nächsten 30 Jahre wieder zu Geld kommen könnte (Erbschaft etc.), dann hole Dir für rund 50,- EUR plus Porto einen vollstreckbaren Titel.
    Damit kannst Du ihm ja (sofern er auffindbar ist) regelmässig einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken (Kosten rund 20,- EUR, falls er nichts zum vollstrecken findet)


    - und Du hattest erwähnt, daß die Gaststätte durch eine GbR geführt wurde, dazu gehören ja mindestens zwei Personen. Mach die zweite Person ausfindig und vollstrecke auch gegen diese, denn in einer GbR sind alle Teilhaber komplett für alle Schulden solidarisch verantwortlich, auch wenn Du mit dieser Person nie direkt in Kontakt gestanden bist. Je schneller Du das machst, desto eher ist dort noch etwas zu holen.


    Wenn Dir der Aufwand zu nervig ist, dann kannst Du Dir das sparen und Dich wieder auf Deine zukünftigen Geschäfte konzentrieren und wirst dabei wohl häufiger Vorkassenzahlung verlangen als bisher :)

  • Hallo


    Also, wenn da noch was " zu holen " sein soll; ist erstmal das FA dran, dann die Bank(en) und dann (mal das böse Wort "Peanuts" zu benutzen) die danach kommen (Sprich; je nach Datum des Titels) Ich schätze, daß die Brauerei gaaaaaaaanz fix war/ist mit dem Titel!


    Dieser Typ, hat mit Sicherheit auch das FA "beschissen", von der Brauerei gar nicht erst zu sprechen, aber das sagtest Du ja schon!


    Mal eine Frage; Hast Du deine Anlage schon zurückgefordert?(Schriftlich !mit Mietvertragskopie?) Das könnte sich auch noch hinziehen bis Anno Dazumal(dadurch Weitervermietsausfälle - OT Hab ich jetzt eine neues Wort erfunden? :D )


    Der Typ wird irgendwann auftauchen, mit seiner neue (nichtsahnende ?) Freundin die nächste Kneipe/Disse aufmachen(auf Ihren Namen), irgendwann vor Gericht kommen, wenn der nicht vorbestraft wird, max. 1-1,5 Jahre auf Bewährung bekommen, mittlerweile 2 Finger in der Luft gestreckt haben und dann seine "Ruhe" haben :cry:


    Ich kenne sowas aus der Speditionsbranche; Typ hat über Jahre!!!! hinaus, mehrere kleine und größere Transportunternehmer um einige 100T € geprellt. Den haben die über mehrere Jahre gesucht, obwohl der offiziell gemeldet war und sogar in Warnungsforen gesucht wurde, hat die Polizei erst nach 5 Jahre "zugeschlagen"


    Einige kleine Transportunternehmer (4 -5 LKW)sind durch seine Machenschaften zu Hartz IV Empfänger geworden :cry:


    Der bekam 1,5 Jahre (ohne Bewährung, wäre ja noch doller)und wird wohl, nach der hälfte der Haftzeit Freigang/Haftverschonung bekommen :twisted:


    Ich wünsche Dir, daß Du es verkraften kannst und daß Dir sowas nie mehr passiert!


    (kein Kunde ist besser als ein schlechter Kunde!!)

    Gruß


    Mucker


    Ich kaufe und verkaufe nur "amtliches"

  • Zitat von "Mucker"


    Also, wenn da noch was " zu holen " sein soll; ist erstmal das FA dran, dann die Bank(en) und dann (mal das böse Wort "Peanuts" zu benutzen) die danach kommen (Sprich; je nach Datum des Titels) Ich schätze, daß die Brauerei gaaaaaaaanz fix war/ist mit dem Titel!


    Das wird sicher stimmen und im Moment sehe ich die Chancen auch sehr gering. Aber die großen Firmen / Banken etc. verfolgen ihre Forderung so lange, bis offiziell nichts mehr zu holen gibt (sprich wenn die EV geleistet wurde), bucht dann die Forderung aus und legt den Fall ad acta.
    Ganz selten wird im Laufe der Jahre der Titel wieder herausgeholt und es nochmal probiert. Darin besteht die eigentliche Chance als "kleiner Fisch" im System. Wenn man also so alle 3-5 Jahre seinen Schuldner mit dem Gerichtsvollzieher beglückt - was eben die großen Firmen so gut wie nicht machen - dann stehen die Chancen gar nicht so verkehrt, eventuell wieder etwas zu bekommen. 30 Jahre sind eine lange Zeit und wenn der Schuldner nicht "Profi" in seinem Fach ist, sondern auch irgendwann wieder einmal arbeitet und etwas Gras über die Vergangenheit gewachsen ist, dann kann das gut sein, daß hier und da mal ein paar Tausend EUR abfallen...
    Gut, das ist eine lange Zeit, aber schliesslich wird die Forderung ja auch marktgerecht verzinst. Und wenn der Schuldner merkt, daß ihn da einer lange Jahre mit dem Gerichtsvollzieher pisaken will, überlegt er, vielleicht nicht doch die 3.500 EUR + Gebühren zu zahlen damit er seine Ruhe haben wird...


    Aber das ist alles eine Spekulation in die ferne Zukunft, die man sich für die Kosten eines Mahnbescheids (in diesem Fall von rund 50,- EUR) erkaufen kann...


    PS: eine mir bekannte Bank hat das mal gemacht: alle noch gültigen, aber lange Jahre nicht verfolgte Titel aus dem Keller geholt und Gerichtsvollzieher vorbei geschickt. Es müssen da wohl erstaunlich viele Schuldner wieder zu Geld gekommen sein, die Aufarbeitung der Altfälle hat sich wohl für die Bank damals gelohnt...

  • Zitat von "mringhoff"


    Aber das ist alles eine Spekulation in die ferne Zukunft, die man sich für die Kosten eines Mahnbescheids (in diesem Fall von rund 50,- EUR) erkaufen kann...


    aber eine spekulation, die ich nicht abwegig finde! Der Kerl lebt gern auf großem Fuss, oder vielmehr versucht es, also wird er auf alle Fälle wieder versuchen Geld zu verdienen!
    Er muss auch Kinder ernähren.
    ICh bin noch relativ Jung und kann ein paar Jahre warten. Wichtig ist nur, dass er nicht ungestraft davon kommt und ich mein Geld bekomme! Irgendwann!
    Was genau muss ich also tun, um mir so einen Titel zu holen?


    Grüße!
    Sebastian

    Viel Hilft Viel

  • Hol Dir ein Mahnbescheid-Formular vom nächsten Schreibwarenhandel, fülle das entsprechend aus (Hilfe dazu gibt es entweder auf dem Formular selbst, in verschiedener Form auch im Internet sowie beim zuständigen Amtsgericht). Hier kannst Du alle Deine Hauptforderungen sowie Nebenforderungen (Mahngebühren, Auslagen etc.) und Zinsen zusammenfassen. Hier nichts falsch machen, denn Korrekturen sind später nicht mehr möglich und unrichtige Angaben können dem Schuldner einen Einspruchsgrund bieten.


    Dieses schickst Du dann an Dein zuständiges Amtgericht. In manchen Bundesländern gibt es zentrale Mahngerichte. Hier musst Du Dich auch mal kurz erkundigen, wohin das in Deinem Fall geschickt werden müsste.


    Dann kommt ein Gebührenbescheid, wenn dieser dann bezahlt wird, schickt das Amtsgericht den Mahnbescheid an den Schuldner an die offizielle Wohnadresse.


    Der Schuldner hat die Möglichkeit innerhalb 2 Wochen Einspruch dagegen zu erheben. Tut er dies nicht, ist kommt der Mahnbescheid mit entsprechendem Zustellvermerk an Dich wieder zurück.
    Hier spielt es übrigens keine Rolle, ob der Schuldner anwesend ist oder nicht, auch wenn dieser das Einschreiben nicht annimmt oder nicht abholt, gilt das als zugestellt. Für Dich ist das also eher vorteilhaft, weil er dann auch keinen Einspruch erheben kann :)


    Den wieder erhaltenen Mahnbescheid (incl. Zustellvermerk) schickst Du dann wieder an das zuständige Amtsgericht und beantragst mit dem entsprechendem Formular den Vollstreckungsbescheid. Im Prinzip dasselbe Procedere, nur daß es nichts mehr kostet. Hier wird das wieder zugestellt, zwei Wochen gewartet und wenn dann kein Einspruch eingelegt wird, dann kannst Du mit dem wieder erhaltenen Vollstreckungsbescheid (mit Zustellvermerk) vollstrecken lassen. Dieser Zettel ist dann Deinen "Titel"


    Wenn Du dann weiter vorgehen willst:


    Dann musst Du Dich an das zuständige Amtsgericht des Schuldners (!) wenden und Dir dort den zuständigen Gerichtsvollzieher geben lassen (bzw. sie geben Dir dessen Kontaktdaten). Dort schickst Du dann den Vollstreckungsbescheid hin und beantragst die Zwangsvollstreckung.
    Der Gerichtsvollzieher ist aber kein Detektiv. Wenn er also wirklich was holen soll, dann musst Du ihm entsprechende Hinweise geben, vor allem wo er anzutreffen ist.
    Sollte er sowieso nichts haben, dann reicht es, wenn der Gerichtsvollzieher das so feststellt (Erfolglose Zwangsvollstreckung), dann bekommst Du Deinen Bescheid wieder mitsamt einem Schreiben des Gerichtsvollziehers (und dessen Rechnung).
    Damit kannst Du dann wiederum beim Amtsgericht des Schuldner den Antrag auf die Ablegung der Eidesstattliche Versicherung Deines Schuldners beantragen.
    Das Gericht setzt einen Termin an, kommt der Schuldner, dann wird er wohl bestätigen, daß er nichts hat und wieder gehen.
    Nun ist das also öffentlich bekannt und er kommt in die Schuldnerliste. Fertig.
    Kommt der Schuldner nicht zum Gerichtstermin, hast Du die Möglichkeit ihn per Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zu zwingen.


    Mit Deinem "Titel" kannst Du übrigens immer mal wieder den Gerichtsvollzieher beauftragen, vorbeizusehen. Wer weiß, vielleicht gibts ja irgendwann mal was zu holen.


    Soweit mal das ganze Procedere. Wenn man sich etwas einliest in die Materie, dann kann man das auch gut ohne Anwalt. Das war eigentlich auch vom Gesetzgeber so gedacht.
    Wenns aber komplizierter wird und der Schuldner Einspruch erhebt, dann würde ich mir auf alle Fälle anwaltlichen Rat suchen.