Ausbildungsplatz in Verbindung mit BA Studium

  • Hallo,


    ich bin auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz zum Veranstaltungstechniker und würde gerne parallel dazu den Studiengang Veranstaltungs- und Produktionstechnik an der BA Karlsruhe besuchen.
    Hab mich schon ein bischen durch telefoniert um bei einigen großen Companys mal grob anzufragen aber sobald das Stichwort BA fällt, wollen die meißten nix mehr davon wissen.
    Meine Hoffnung is das irgendjemand von euch einen heißen Tipp hat!
    Würde mich auf jeden Fall sehr freuen...


    Viele Grüße


    Roman

  • Dann solltest du vielleicht gleich mit anmerken, dass du keine Entlohnung haben willst. Oder du willst natürlich eine Entlohnung. Dann wird dir aber vermtulich hier auch keiner einen Tip geben können.

  • Leider is es so, dass eine Entlohnung seitens des ausbildenden Betriebes scheinbar Pflicht ist.
    Wieso verstehe ich nicht ganz, aber so hat es mir Herr Richter, der diesen Studiengang leitet erklärt.
    Große Hoffnungen hab ich selber nicht, aber ich will es auch nicht unversucht lassen :oops:

  • Du studierst 3 Monate und bist dann 3 Monate im Betrieb. Und das ohne Entlohnung? Na gerne... :) Grundsätzlich kann man das Ausbildungsentgelt doch in weiten Bereichen frei festlegen. Wenn Du kein Entgelt bekommst, wer bezahlt dann Deine Krankenkasse? Oder entfällt das bei der BA, da Studium....?

  • Krankenkasse läuft weiterhin auf die Eltern wenn man als Student unter einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 350 € +- je nach krankenkasse bleibt

    Schreibfehler sind absicht und dienen der allgemeinen Brettunterhaltung


    mfg maTze

  • Zitat

    Grundsätzlich kann man das Ausbildungsentgelt doch in weiten Bereichen frei festlegen.


    Ich glaube, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestentlohnung liegt bei 500 Euro im Monat. Und das wohl auch über den Zeitraum in dem der Auszubildende an der BA ist.
    Aber ich frag mich wie die sich das vorstellen, welcher Betrieb sollte sich das finanziell antun?? Versichert bin ich solange ich in der Ausbildung bin noch über meine Eltern (Privat) und wenn ich bis Ausbildungsbeginn arbeiten geh dann wär der Großteil auch finanziert. Naja, mal schaun was wird.
    Eine Bewerbung darf ich bis jetzt verschicken...


    Gruß Roman

  • Also von 500 Euro konnte ich jetzt nichts finden.


    Und wenn Du ein Gehalt (ist ja kein Lohn) erhälst, bist Du normaler Angestellter, der sich auch selbst versichern muss § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Wenn Du keinen Gehalt bekommst musst Du Dich nicht selbst versichern § 5 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. Abs. 7 Satz 1 SGB V. Gilt für Sachsen, wird aber woanders nciht anders sein.


    Grundsätzlich sehe ich es als Problem an, wenn der Mitarbeiter immer wieder 3 Monate nicht im betrieb ist. Wie soll man dann mit ihm (und an ihm) arbeiten....