Weiterbildung oder Irrsinn?

  • Hallo zusammen,


    gibt es eigentlich jemanden der durch den großen Wirrwarr der neuen Berufe in unserer Branche durchblickt? Sogar auf Nachfrage bei größeren Weiterbildungsinstituten erhält man nicht wirklich eine klare Aussage!


    Zum Beispiel:


    Im §39 „Verantwortliche für VT“ der VstättV steht, dass folgende Leute „Verantwortliche“ sind:


    1. Meister,
    2. Technische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Teil der Meisterprüfung (Also, so wie ich das verstanden habe: Assistent für Veranstaltungstechnik),
    3. Diplomingenieur und
    4. Technische Fachkräfte, die Ihren Befähigungsnachweiß nach September 2002 erworben haben.


    Zu 4.: (Nur) Fachkraft für Veranstaltungstechnik???


    Aber, wozu dann Sachkundiger für Veranstaltungsrigging, Elektrofachkraft für VT, Veranstaltungsoperator, Projektmanager in der VT, Eventkoordinator, Projektleiter Messebau und Event, Event- und Incentive-Management... Und wohlgemerkt alles Aus-/Weiterbildungen mit IHK-Zertifikat!!!


    Was bringen mir dann die Aus-/Weiterbildungen, wenn ich damit dann nicht zumindest Verantwortlicher im Sinne der VstättV bin?


    Und wo liegt der Unterschied zwischen: Veranstaltungsoperator, Projektmanager in der VT, Eventkoordinator, Projektleiter Messebau und Event und Event- und Incentive-Management?
    Kocht jede IHK ihr eigenes Süppchen?


    Kann jemand Licht ins Dunkle bringen?


    Gruß Volker

  • Dürfen den Veranstaltungsoperator, Projektmanager in der VT, Eventkoordinator und wie sie alle heißen keine Verantwortung tragen? Sie haben doch auch eine dementsprechende Ausbildung. Oder etwa nicht?


    Und wer sind denn: Technische Fachkräfte, die Ihren Befähigungsnachweiß nach September 2002 erworben haben? Nur Fachkraft für Veranstaltungstechnik?

  • zu 1.) Nein - Das sind halt alles Bildungsgänge mit nicht genormten Inhalten. Da legen verschiedene Bildungsinstitute sicher verschiedene Schwerpunkte. Bei den in der VStättV gelisteten gibt es halt einen definierten Inhalt. Dort wurde der für diese Verordnung wichtige Teil dann nachweislich vermittelt und geprüft.


    zu 2.)Ja, das ist die Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Warum ab 2002 weis ich nicht genau. Eventuell gab es da die ersten Absolventen dieses Berufes? Weis nicht mehr genau wann der eingeführt wurde.

  • IHK-Zertifikat ist nicht gleichzustellen einer Fachkraft- oder Meisterprüfung bei der IHK.


    zu 2.: Voraussetzung zur zulassung zur fachspezifischen Prüfung des Meisterkurses ist imho die Absolvierung des Kurses. Voraussetzung zur Zulassung zum Kurs ist die Arbeit 3 Jahre als Fachkraft, als Ingenieur, etc.


    zu 4.: es heisst da in der VStVO: "technische Bühnen- und Studiofachkräfte, die das Befähigungszeugnis nach den bis zum In-Kraft-
    Treten dieser Verordnung geltenden Vorschriften* ) erworben haben oder die Tätigkeit als technische
    Bühnen- und Studiofachkraft ohne Befähigungszeugnis ausüben durften und in den letzten
    drei Jahren ausgeübt haben."


    Das bedeutet: die Prüfung wurde VOR 2002 abgelegt. Und nicht orgendwelche technischen Fachkräfte, sondern Bühnen- und Studiofachkräfte.


    Wenn Du also nur irgendeinen Nachweis in irgendeine Richtung haben willst: Zertifikate.


    Wenn Du Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik werden willst: einen der 4 Wege (wobei es für den 4. zu spät sein dürfte).


    Im Zweifelsfall sagt Dir das Regierungspräsidium, ob Du als Verantwortlicher anerkannt wirst. Schilderst Ihnen Deinen Werdegang, Deine Qualifikation, und sie sagen Dir ob Du "hinreichend qualifiziert bist" :wink:

  • Hallo Volker,
    ich will mal versuchen, "Licht in das Dunkel" zu bringen.
    Also:


    1. Es gibt nur einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, und das ist die "Fachkraft für VT". Der existiert seit 1998 und wurde 2002 noch einmal "neu geordnet", wie es so schön heißt. 2002 wurde u.a. der Anteil an der elektrotechnischen Ausbildung quantitativ und qualitativ an die Branchenerfordernisse angepasst und festgelegt, dass alle Fachkräfte für VT, die nach dieser Verordnung (also nach 2002) ihren Abschluss gemacht haben als "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" gelten, was allein wegen der mehrmaligen Verwendung des Begriffes "Fachkraft" immer wieder Verwirrung stiftet...Die "Elektrofachkraft für VT" wiederum ist eine modifizierte "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten", was bedeutet, dass jemand nach einer solchen Ausbildung bestimmte festgelegte Tätigkeiten ausüben darft, weil er „(...) auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Aufgaben beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“.


    Die "Fachkraft VT" kann laut § 40 MVStättV (4) als Verantwortlicher für VT eingesetzt werden, wenn die Szenenfläche der Versammlungsstätte zwischen 50 und 200 qm beträgt, nicht mehr als 5000 Besucherplätze vorhanden sind und die Fachkarft VT über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügt.


    Womit ich bei deinem eigentlichen Anliegen angelangt bin.


    Was ist der "Verantwortliche für VT" und wer darf das sein?


    Der "Verantwortliche für VT" im Sinne der MVStättV ist kein Berufsabschluss, sondern eher als Funktion zu verstehen, die aus baurechtlicher Sicht an Personen übertragen wird, die eine besondere Befähigung nachweisen können.


    Diese Befähigungen sind in § 39 eindeutig festgelegt:


    1. Der "Geprüfte Meister VT" (Verordnung seit 1997, zuletzt geändert 2002) - das ist klar...


    2. Technische Fachkraft mit bestandenem fachspezifischem Teil der Meisterprüfung bedeutet:


    Die Meisterprüfung ist momentan noch in mehrere Teile gegliedert, einen fachübergreifenden Teil (Meister im Betrieb, Kostenbewusstes-und rechtsbewusstes Handeln etc.), einen arbeitspädagogischen Teil (Meister als Ausbilder) und einen fachspezifischen Teil (Bühne/Studio, Halle oder Beleuchtung). Wer die Prüfung in diesem Fachteil bestanden hat, kann von der obersten Bauaufsichtbehörde ebenfalls die Befähigung als "Verantwortlicher" zuerkannt bekommen. Lehrgänge zum "Verantwortlichen VT" bieten inzwischen einige Bildungseinrichtungen an; Knackpunkt ist hier allerdings die Prüfung vor der zuständigen IHK. Du musst erstens entsprechend der Prüfungsverordnung "Meister" von de zuständigen IHK (zuständig ist die IHK an deinem Wohnort, deinem Arbeitsort oder am Lehrgangsort) zur Prüfung zugelassen werden (2 bis 6 Jahre berufliche Tätigkeit in der VT...) und, wenn du die Fachrichtung Halle oder Beleuchtung wählst, musst du auch die "Elektrofachkraft für VT" nachweisen. Sehr verwirrend, ich weiß...


    3.Hochschulabsolventen meint die Diplom-Ingenieure Theater- oder Veranstaltungstechnik, die meines Wissens im Moment nur in Wildau (TFH) und in Karlsruhe (Berufsakademie) angeboten werden. Der Dipl-Ing. darf "Verantwortlicher" sein, wenn er ein Jahr parktische Erfahrungen im technischen Betreib nachweist.


    4. Mit den "Technischen Fachkräften" mit Befähigungsnachweis sind zum einen alle diejenigen gemeint, die z.B. vor-Inkraft-Treten der MVStättV, also vor 2002 eine Prüfung als "Beleuchtungsmeister" oder "Bühnenmeister" bei den entsprechenden Landesprüfstellen (München, Leipzig etc.) abgelegt haben. Zum anderen weden auch alle übrigen Bühnen- und Studiofachkräfte anerkannt, die auch ohne Befähigungszeugnis diese Funktion in den letzten drei Jahren ausgeübt haben. Hier wird das Ganze nun noch ein wenig komplizierter, denn jetzt greifen u.a. auch landesrechtliche Besonderheiten. Generell möchte ich an dieser Stelle auf die Berufsgenossenschaftliche Information (nicht Vorschrift!) BGI 810-1 verweisen, die als geprüfte Fachkraft u.a. auch den Veranstaltungsoperator (mit 5 Jahren Berufserfahrung) und den Assistenten für VT nennt.


    Diese Abschlüsse sind z.Teil in den einzelnen Bundesländern durch besondere Rechtsverordnungen geregelt, die IHK als zuständige Stelle nimmt auf der Grundlage dieser Rechtsverordnungen dann die Prüfungen ab. Das Befähigungszeugnis "Verantwortlicher" stellt die oberste Bauaufsicht aus. (meistens jedenfalls...)


    Du siehst, viele Wege führen nach Rom, von einer Vereinheitlichung oder einer Vereinfachung der beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten sind wir jedoch meilenweit entfernt.


    Ich hoffe, du bist jetz nicht vollkommen entnervt. Wenn noch Fragen sind, ich helfe gern weiter, soweit ich kann.


    Beste Grüße aus Weimar


    Frank

  • Da wir gerade beim Thema sind. Was würdet Ihr empfehlen!


    Ich bin seit 10 Jahren in der Branche tätig! Seit 3 Jahren selbständig. Nun will ich mich weiterbilden. Ich wollte erst die Fachkraft machen, aber jetzt habe ich den Beitrag in der Production Partner gelesen über den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik. Das würde mir wesentlich weiter helfen. Hatte auch schon nachgedacht gleich den Meister zu machen. War auch schon bei der IHK die gesagt hätten das die Zulassung kein Problem wäre. Was würdet Ihr empfehlen? Was ist sinnvoll? Bin im Moment etwas verwirrt.


    MfG Lightperformer

  • Es hängt ja stark davon ab, was Du hinterher machen willst, wie und wo du arbeitest. So pauschal kann man da nix empfehlen. Die Fachkraftprüfung kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Ausbildung ablegen, für die Meisterprüfung musst den Meisterkurs absolvieren. Ist auch ein deutlicher finanzieller Unteschied.

  • Zitat von "thea"

    3.Hochschulabsolventen meint die Diplom-Ingenieure Theater- oder Veranstaltungstechnik, die meines Wissens im Moment nur in Wildau (TFH)


    In Wildau ist eine Meisterschule, die TFH ist in Berlin-Wedding.

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