Bühnen in Festzelten

  • Tag die Herren und Damen,



    da bei uns am Samstag die Zeltsaisson losgeht, hab ich mal kurz eine frage.


    Wir hatten letztes Jahr einige Bühnen bei denen mir echt schlecht wurde (haben gewackelt, waren instabil) müssen in Bayern Bühnen im Zelt abgenommen werden oder ein Baubuch haben?



    Leider konnte mir meine Stadt darüber keine Auskunft geben.


    Grüsse aus dem schönen Franken

    Ich will sofort bis zum hals in Stagehands stecken...................

  • Das ist möglicherweise nach Bundesländern unterschiedlich. Rechtliche Grundlage ist die jeweilige Landesbauordnung. In NRW ist für das Zelt ein Baubuch und somit ein Bauantrag erforderlich, wenn die überbaute Gläche grösser als 75m² ist oder die Höhe 5 m übersteigt. Für die Bühne ist kein Baubuch erforderlich. Trotzdem sind die üblichen Sicherheitsvorschrften die an Bühnen gestellt werden auch in Zelten anzuwenden. s.a. Versammlungsstättenverordnung und BGV C1.


    Solche Wackelbühnen (Holzbretter auf Bierfässern) in Festzelten sind wirklich ein immer wiederkehrendes Ärgernis. Das schränkt die Arbeitsmöglichkeiten ziemlich ein.

    Wer Ahnung hat ahnt etwas. Wer Wissen hat weiss etwas.

  • Zitat von "Harro Kleffmann"

    Solche Wackelbühnen (Holzbretter auf Bierfässern).

    ich kenns eher als einen Haufen Europaletten ...

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Zitat von "Harro Kleffmann"

    s.a. Versammlungsstättenverordnung und BGV C1.


    Solche Wackelbühnen (Holzbretter auf Bierfässern) in Festzelten sind wirklich ein immer wiederkehrendes Ärgernis. Das schränkt die Arbeitsmöglichkeiten ziemlich ein.


    Zumindest die VStVO gilt da niocht unbedingt, gerade hier geklärt: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=61074


    Aber die BGV C1 und BetrSichVO könnte gelten. Ansonsten beim Veranstalter und bei der Band auf sichere Bühnen hinwirken (zum Beispiel mit vertraglichen Hinweisen der Band, sowie mit Hinweisen beim Aufbau vor Ort).