Haftung bei Stolperfallen etc.

  • Hallo Leute,


    einmal eine rein hypothetische Frage:
    Wenn mir beim Aufbau vom Kunden (Auftraggeber) ge-/untersagt wird, ich solle die von mir verlegten Kabel nicht mit Gaffa abkleben (Ort: Tuerschwellen und andere oft durchschrittene Wege) und andere Stolper- und Verletzungsfallen nicht aus dem Wege raeumen, da dies zu viel Zeit in Anspruch nehme;
    wer haftet in einem solchen Falle bei einer Verletzung?
    Ich, weil ich Gefahren nicht aus dem Weg geraeumt bzw. gekennzeichnet habe? Der Auftraggeber, weil er meine Einwaende nicht beachtet und mich so quasi dazu 'gezwungen' hat?
    evtl.: Wie siehts nach Schweizer Recht aus?


    Danke fuer die Antworten im Voraus


    lg andreas

  • Zitat von "tonmischer"


    wer haftet in einem solchen Falle bei einer Verletzung?
    Ich, weil ich Gefahren nicht aus dem Weg geraeumt bzw. gekennzeichnet habe? Der Auftraggeber, weil er meine Einwaende nicht beachtet und mich so quasi dazu 'gezwungen' hat?
    evtl.: Wie siehts nach Schweizer Recht aus?


    (deutsch, kurzfassung)
    wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der
    betreiber der lokalität für seinen laden verantwortlich.


    wenn du deine einwände und/oder diesen expliziten
    auftrag vom ag schriftlich bestätigt hast, sollte das kein
    haftungsproblem geben

    ______________________________


    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Sorry, aber das sehe ich ein wenig anders.
    Ich, als Fachkraft oder Meister der Veranstaltungstechnik, bin immer für die Sicherheit des Publikums (mit-)verantwortlich, insbesondere was Ein-/Aufbauten von meinem Unternehmen angeht.
    Sicherlich ist grundsätzlich der Betreiber verantwortlich, aber bitte, selbst wenn es keine rechtliche Grundlage dafür gäbe, gebietet es doch der gesunde Menschenverstand, darauf zu achten, dass durch Einbauten keine Gefahr für das Publikum entstehen. Und im beschriebenen Fall wäre es meines Ermessens nach grob fahrlässig, in stark frequentierten Wegen oder eventuell sogar Fluchtwegen Kabel o.ä. nicht abzukleben und dadurch Gesundheit und im schlimmsten Fall sogar Leben des Publikums zu gefährden. Zumal das in o.g. Fällen wirklich mit wenigen, einfachen Handgriffen zu verhindern wäre.
    Wer dann letztendlich "Schuld" hat, ist eine schwierige Frage und ich würde s garnicht soweit kommen lassen, dass so eine Frage auftaucht. Also: im Zweifel immer sich selbst befragen, ob man das mit seinem Gewissen bzw. Rechtsempfinden vereinabern kann, ob man ruhigen Gewissens die VA durchführen kann und im zweifelsfall lieber einmal mehr (und wenn's sein muss unbezahlt) kleben wegräumen.
    Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen und in größtmöglichem Umfang hergestellt werden!

  • Ich kenne die Situeation eher von der anderen Seite.
    Der Veranstalter/Feuerwehr/Meister vor Ort verlangt! Gummimatten, weil Gaffa keinen ausreichenden Halt bietet.
    Ich habe für Kabel eigentlich ausschließlich Gummimatten im Einsatz, auf vielen Böden haftet Gaffa meiner Einschätzung nicht ausreichend.


    Zur Haftungsfrage kann ich daher nur schlußfolgend mutmaßen, dass der vor Ort verantwortliche Tech. Leiter, egal ob Veranstalter oder delegiert, am Ende erklären muss, warum die Wege nicht sicher begehbar waren.


    Da man ja zumindest wirtschaftlich mit im Boot sitzt, würde ich, nachdem die groben Transportsachen vor Ort erledigt sind, irgendeinen Helfer damit beschäftigen :)

    <><
    amtlicher Leser des paforums.de seit 2004.

  • Also, nach deutschen Recht wäre zunächst einmal der Betreiber der Anlange für die Begehbarkeit der Wege. uUst auch der Rettungswege zuständig. Nach dem BGB ist die ausführende Company zwar damit beauftragbar, aber grundsätzlich nicht dafür zuständig (Geschäftsführung ohne Auftrag...) Die Feuerwehr/Polizei wird sich im Problemfall immer an den Betreiber wenden, wenn du dir das also schriftlich geben lässt ist es nich mehr dein Bier...der gesunde Menschenverstand sagt natürlich was anderes...


    Anders ist es bei einer zeitweiligen Elektroinstallation, diese ist zu sichern, d.h. wenn du ein 63A-Kabel durch die Tür verlegst und nicht sicherst gibbet Ärger, aber auf Grund der Stromvorschriften und nicht der AllgHaftung. Davon befreien kann dich nur ein Gutachter. Heißt im Klartext, Pax stolpert über Stromkabel-> Betreiber ärger wegen sicherung, du evtl ärger wegem Strom. Pax stolpert über Gartenschlauch, NF, whatever... Betreiber haftet.

    Zitat


    Dann hat er zwar statt "Verwertung von Veranstaltungstechnik" anstelle von Vermietung geschrieben, aber egal...

  • Als Randbemerkung:


    Nach deutschem Recht (also für viele Mitlesenden interessant) ist gemäß VStättV generell das Legen von Kabeln quer zu Fluchtwegen (also auch vor Türen absolut verboten, egal ob mit Gummimatte oder ob mit Gaffa. Selbst (so haben wir es gelernt) das Legen von Kabeln über die Tür (also eine Seite hoch, drüber, andere Seite runter) ist nicht zulässig.


    Da Strom noch nicht gefunkt werden kann und Kabel irgendwie verlegt werden müssen wäre aus meiner Sicht zu überlegen, wie schütze ich das Publikum am besten vor Schaden ... und nicht: wer haftet nach welchem Gesetz.

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  • Also handelt man nach deutschem Recht ja schon fast gesetzwidrig, wenn man nur darüber nachdenkt, eine Veranstaltung auszuführen. Vielleicht sollte sich das deutsche Recht mal der ganzen Meute Hallenbetreiber, Achitekten und Baufirmen annehmen, die es in der heutigen Zeit (und auch mit angeblich jahre- oder gar jahrzehntelanger Erfahrung) immer noch nicht schaffen, (neu entstehende) Mehrzweckhallen mit offen zugänglichen Kabelkanälen zur kurzzeitigen Nutzung auszustatten. Von solchen Dingen wie vernünftigen Flugpunkten mal ganz zu schweigen.

    ...zunehmend Gefallen an Ignorieren-Funktionen findend.

  • Das ist genau meine Meinung. Ein Kabelkanal im Boden ist sehr sehr sinnvoll und baulich recht einfach zu realisieren. Aber solange eine große Anzahl von Betreibern Ihre Verantwortung nicht erkennen und wahrnehmen wird es sie auch nicht stören, wenn Kabel wie bisher verlegt werden.

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  • Hallo Stephan,


    Nur Interessehalber: wo steht das, daß es unzulässig ist? Wahrscheinlich wegen der Gefhr, daß die Kabel im Brandfall runterfallen oder tropfen, oder da es bei Kabeln am Boden zusätzliche Brandlast ist...


    (Haben uns schon in BG bei GB M-A gesehen ;) )


    Viele Grüße


    Markus

  • Kabel am Boden -> keine Schwellen erlaubt
    Kabel über der Tür -> keine abtropfenden Materialien


    Ich habe mir die Frage gestellt wer überhaupt durch eine Tür geht, an der es so heiß ist das Kabel abtropfen. :D Keine Ahnung, wie das gemeint ist.


    Unser Dozent in der Meisterschule sagte, dass es kein Problem sondern nur ein Aufwand ist. Einfach ein Trusstor um die Tür bauen und die Kabel oben in Metallwannen legen.

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  • Es steht in der BGI 810 unter "Kabelverlegung".


    Eine weitere Forderung dort ist, Kabel mindestens 2,5m hoch zu hängen. Dabei geht es darum, daß die Kabel nicht heruntergerissen werden können(sollen).


    Kabel können unter Umständen so heiß werden, daß sie von innen heraus schmoren, tropfen, brennen...


    Grüße,
    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Zitat von &quot;Stephan Graeske&quot;

    Unser Dozent in der Meisterschule sagte, dass es kein Problem sondern nur ein Aufwand ist. Einfach ein Trusstor um die Tür bauen und die Kabel oben in Metallwannen legen.


    Dann müsste das Traversentor doch auch mit Brandschutzlack behandelt sein, damit es nicht wegschmilzt, oder?


    ...die Schule kenn ich, den Dozenten wohl auch .... :D