Hallo Leute,
einmal eine rein hypothetische Frage:
Wenn mir beim Aufbau vom Kunden (Auftraggeber) ge-/untersagt wird, ich solle die von mir verlegten Kabel nicht mit Gaffa abkleben (Ort: Tuerschwellen und andere oft durchschrittene Wege) und andere Stolper- und Verletzungsfallen nicht aus dem Wege raeumen, da dies zu viel Zeit in Anspruch nehme;
wer haftet in einem solchen Falle bei einer Verletzung?
Ich, weil ich Gefahren nicht aus dem Weg geraeumt bzw. gekennzeichnet habe? Der Auftraggeber, weil er meine Einwaende nicht beachtet und mich so quasi dazu 'gezwungen' hat?
evtl.: Wie siehts nach Schweizer Recht aus?
Danke fuer die Antworten im Voraus
lg andreas