Flugtauglichkeit von Boxen

  • Liebe Gemeinde


    Wie sieht das rechtlich- und in der Praxis aus. Wenn ich Lautsprecher kaufe, die Flugpunkte haben, kann ich dann davon ausgehen, dass ich sie fliegen kann? Darf man davon ausgehen, dass ein Lautsprecher mit Flugpunkten zugelassen ist?


    Bzw. könnte es sein, dass ein Billigprodukt zwar Flugpunkte oder Flugschienen hat, aber nicht im geringsten Flugtauglich ist? Gibt es eine Garantie für die Sicherheit des Equipments?


    Ich denke hier explizit nicht an Selbstbau oder selber umgerüstete Boxen.

    Der Ton macht die Musik.

  • der hersteller bzw inverkehr bringer ist hier dann in der pflicht. sicher bleibt immer der nachweis zu erbringen, das z. b. erst das gehäuse zerbröselt ist und nicht das seil.
    du solltest noch drauf achten was der hersteller zum fliegen für auflagen macht, also die bedienungsanleitung lesen

  • Also so ein Nachweis sollte nicht nur den amerikanischen Sicherheitsbeiwert, ich glaube Faktor 7, sondern nach BGV c1, also Faktor 12, ernsthaft nachweisen.
    Manual lesen, BGVc1 Nachweis (so einer mit Ingeniör Stempel drauf) fordern und zwar für die Kiste und "Flugwerk"; sonst hat man schöne Klasse 8 Ketten und zerbröselte Gehäuse und im schlimmsten Fall Personenschäden.


    Ein eingebauter Flugpunkt/schienen ist keine Garantie für irgendwas :!:

  • Zitat von "sven"

    Also so ein Nachweis sollte nicht nur den amerikanischen Sicherheitsbeiwert, ich glaube Faktor 7, sondern nach BGV c1, also Faktor 12, ernsthaft nachweisen.
    Manual lesen, BGVc1 Nachweis (so einer mit Ingeniör Stempel drauf) fordern und zwar für die Kiste und "Flugwerk"; sonst hat man schöne Klasse 8 Ketten und zerbröselte Gehäuse und im schlimmsten Fall Personenschäden.


    Ein eingebauter Flugpunkt/schienen ist keine Garantie für irgendwas :!:


    Nur weil für Anschlagmittel für die Verwendung über Personen mit Hublastbeiwert eine Sicherheit von 12 gefordert ist, bedeutet das nicht, dass alles in der VT einen Sicherheitsfaktor von 12 haben muss. Bitte verabschiede dich von dieser Vorstellung. Lautsprecheraufhängungen müssen "eigensicher" ausgeführt sein. Was das bedeutet kannst du in der neuen BGI 810-3 nachlesen.


    Gruß
    Stephan

  • Ein Muss, für irgendwelche Stempel gibt es sicher nicht, es liegt immer in der Verantwortung des einzelnen, entweder beim Herstellers der diese über ein Statisches Gutachten nach BGV C1 oder, oder, oder absichern kann. Oder im Endeffekt in der Verantwortung desjenigen der diese Flugvorrichtungen nutzt, der muß sich selbst bewußt bzw. sicher sein das der Lautsprecher ohne Sicherheitsbedenken über Publikum geflogen werden kann. Hier ist es wieder so das man sich an Herstellerangaben orientieren kann um sich selbst ab zu sichern, aber auch dieses ist nur ein Stempel bzw. eine Angabe die nur für das Produkt, im neuwertigen, ungebrauchten Zustand zuverlässig herrangezogen werden können. Eine Plakete, ein Stemple oder was auch immer nimmt dir nicht die Verantwortung immer wieder für dich selbst eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, ist in dem Moment, in dem du dein Material fliegend einsetzt, alles in dem Zustand das du dieses guten Gewissens vertretten kannst, oder hast du Bedenken? Bei den geringsten Bedenken sollte klar sein das ein Flugbetrieb nicht statt finden darf.


    Solche Bedenke habe ich z.B. wenn ich sehe das man z.B. Topteile der HK Lucas 2000 Serie seitlich anbohrt um mit unterlegscheiben, Muttern und dem Bügel von Seilklemmen flugvorrichtungen an diese zu basteln. Das nur ein Beispiel aus meiner Praxis.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Nachfrage zu : eigensicher
    Kannst Du das bitte noch mal erklären, bezieht sich das auf das "Fluggeschirr" in der Konstruktion der Lautsprecher ? Oder auf die zweite Sicherung ?
    Ich bin stillschweigend von einer nicht ortsfesten Montage, in einer Vstätte ausgegangen, und dachte wir reden über das Fluggeschirr selbst
    Danke


    zu : statisches Gutachten, Nachweis
    diese Bestätigung sagt ja, wie Du auch gesagt hast, nur was über potenzielle Verwendbarkeit in dieser Betriebsform aus, vor der jeweiligen Verwendung ist eine von dir angesprochene Überprüfung notwendig, da Du als Verwender für die sachgemäße Verwendung zu sorgen hast.
    Ein Bastelflugvorrichtung ist deswegen abzulehnen, da zu vermuten ist, dass keine ausreichende Festigkeit erreicht werden kann und das eine Gefahr bedeutet. Eine ausreichende Festigkeit für diese Betriebsform (nicht ortsfesten Montage) nachzuweisen wäre dann noch vom Hersteller (also der Bastler) zu erbringen und auch oft (meiner Meinung nach) nicht vorhanden ist.


    Also volle Zustimmung, ein guter Beitrag

  • Von meinem Standpunkt aus bedeutet eine komplette eigenständige Versicherung nicht nur das Fluggeschirr oder die zweite Sicherung, für mich gehört hir etwas mehr dazu.


    1. Zustand des Lautsprechergehäuses, im Spezielen der Zustand der Flugvorrichtungen an diesem. Risse, oder verbogene Anbauteile durch z.B. Transportschaden gehen einfach nicht. Lockere Verschraubungen, werden angezogen, geht das nicht mehr ist schluß mit lustig.
    2. Die Schiffchen bzw. Augenschrauben, alles ok? Federtrieb der Schiffchen in Ordnung, Verrigelung funktioniert? Bei Augenschrauben, wie ist der zustand des Gewindes, ist der Gewindeansatz verbogen?
    3. Schäkel und Aufnahmemittel, alles ok? Schäkel verbogen? Aufnahmemittel im sicheren Zustand? Spliss im Stahlseil? Verbogene Kelltenglieder usw.
    4. Aufnahme am Flugpunkt und Flugpunkt selbst. Trägt der Flugpunkt sicher die Last, ist der Flugpunkt unter Last ein Gefärdungspotentioal z.B. Kippgefahr bei Truss wenn zu kopflastig?


    Wenn ich all das mit gutem Gewissen mit Ja beantworten kann, ich mir 100% sicher bin meine Lautsprecher sind geeignet zum fliegen über Publikum bzw. habe sogar ein OK vom Hersteller, spricht für mich nichts dagegen. Wenn ich hier irgendwo mit Nein Antworten muß, kann ich zum größten Teil davon aus gehen ich fliege die Lautsprecher nicht. Bei manchen Fragen kann man immernoch abwägen, ein verbogener Schäkel ist nicht immer ein Beinbruch.

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    André Ruhnau
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  • Besten Dank schonmal für die Infos.


    Im Prinzip war mir vor allem wichtig zu wissen, was an der Box selber deklariert werden müsste.


    Wenn wir Lautsprecher fliegen, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass da etwas schief gehen könnte - nicht aufgrund meiner Erfahrung.


    Schwere Tops werden an 4 unabhängigen Flugpunkten mit Ketten geflogen - jede Kette könnte alleine das 6fache der Box tragen. Das Kettennotglied, mit dem die Kette geschlossen wird, würde gar ein 10faches der Box tragen. Da würd wohl eher das Truss durchbrechen, als dass sich die Box lösen würde.


    Bei leichten Tops kommen an 3 Flugpunkten zwei Ketten und eine Zurrgurte zum Einsatz. Hier würde jede Kette mehr als das 10fache der Box tragen und die Zurrgurte alleine würde die Box locker tragen.


    Sicherer gehts nicht, oder?

    Der Ton macht die Musik.

  • Ganz einfache Frage, würdest du selber, ohne Bedenken den ganzen Abend unter deiner eigenen Konstruktion stehen bleiben, egal was da kommen mag, ohne dabei ein mieses Gefühl zu haben weil du befürchten könntest dir würde etwas passieren. Wenn ja alles ok, wenn nein und du hast ein mieses Gefühl dann gilt, was du nicht willst das man dir tut, das füge auch keinem anderen zu.

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    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Zitat von "sven"

    Nachfrage zu : eigensicher
    Kannst Du das bitte noch mal erklären, bezieht sich das auf das "Fluggeschirr" in der Konstruktion der Lautsprecher ? Oder auf die zweite Sicherung ?
    Ich bin stillschweigend von einer nicht ortsfesten Montage, in einer Vstätte ausgegangen, und dachte wir reden über das Fluggeschirr selbst
    Danke


    Nein, auf die Sicherung (also das Anschlagmittel oder Sicherungsseil) bezieht sich das natürlich nicht. Wir sprachen oben ganz offensichtlich (nicht stillschweigend) von den Flugpunkten an der Box. Sowohl Flugpunkte, als auch Flugrahmen, Bumper und was da noch so alles gibt müssen eigensicher ausgeführt sein. Darunter versteht man in den meisten fällen eine Halbierung der zulässigen Last. Bei einer Stahlkonstruktion z.B. berechnet nach DIN18800 und dann die Hälfte davon. Das selbe gilt für Lastaufnahmemittel, Flugpunkte am Gebäude etc.


    Nachweise:
    EIn Hersteller braucht kein BGV C1 Zertifikat für sein Produkt. Eine Statische Berechnung nach den Vorgaben der C1 reicht vollkommen aus.


    Grüße
    Stephan