eurotruss und Co

  • Hallo ihr Sicherheitsmenschen,


    ich habe eine frage zum Sicherheitsfakor . Zb. eurotruss Xd 16m Spannweite
    max punktlast 615 kg.


    diese truss hängt über dem publikum und nu ? laut bgv c1 10 x Sicherheit auf Tragemittel !


    Also ca. 60 kg ???? oder ist der Sicherheitsfaktor schon mit einbezogen, dann
    würde die Truss dem nach aber 6 Tonnen können , dat kann ja wohl nit sein.!!!! ( Alternativ faktor 0,5 also 300 Kg passt schon eher )


    Fragen über fragen wer weis was ?


    besten dank schon mal


    bastian

  • Traversen sind Lastaufnahmemittel.
    Weitere wichtige Infos zu diesem Thema findest du in folgenden Schriften:


    BGI 810-3 - Lasten über Personen
    VPLT SR 1.0 - Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen


    In der nicht mehr gültigen bzw. ersetzten Schrift "BGI 810-2 (SP25.1/2-3) - Aufhängungen" stand noch folgendes zu Lastaufnahmemitteln, die über Personen eingesetzt werden:
    "Nennbelastung mit dem 0,5fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit oder Nennbelastung nach Herstellerangaben ist für den vorgesehenen Einsatzbereich nachgewiesen"
    In der Praxis bedeutete dies:
    z.B. Prolyte-Traversen nur mit dem 0,5fachen Wert der Belastungstabelle.


    Dieser Text steht in der heute gültigen BGI 810-3 nicht mehr drin! Wieso es nicht mehr so drinsteht, konnte mir bisher noch niemand schlüssig erläutern.


    Gruß,
    Martin

  • Zitat von "martin.riesch"

    Wieso es nicht mehr so drinsteht, konnte mir bisher noch niemand schlüssig erläutern.


    Ob meine Erklärungen schlüssig sind, überlasse ich mal Deiner Beurteilung, aber


    1.) Wurde das in der Praxis ohnehin stark ignoriert ("Die normative Kraft des Faktischen"...)


    2.) War höchst unklar, wann diese Ablastung vorgenommen werden muss und wann nicht. (Schon ein und derselbe Mensch der BG (aus Mainz) hat mir innerhalb von zwei Wochen die Sache zweimal erklärt, und und von der ersten zur zweiten Erklärung seine Aussage um etwa 170° gedreht. Dazwischen stand ein Gespräch mit einem größeren Traversenhersteller...)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ADMIN:
    Danke - etwas in dieser Richtung war meine Vermutung.
    Jetzt ist es jedenfalls "vorschriftenmäßig geklärt" und verwirrt nicht mehr.


    Schön, dass wir im Zeitalter der Deregulierung leben!


    "Die normative Kraft des Faktischen" = "Die Weisheit der Vielen" !?!?!
    Danke, für dieses sonntägliche Zitat.


    Gruß,
    Martin

  • Ich glaube ich stelle mich gerad ein wenig blöd an, aber ist der Faktor von 1/2 jetzt "weg" oder darf man Traversen, unter der sich Publikum befindet, nur mit der hälfte belasten?


    Habe mir auch eben die BGV c1 durchgelesen. Wollte in sachen Vorschriften schlau machen. Gibt es dazu noch mehr lesenswertes? Wo eher das Thema "Mobildiscothek" angesprochen wird und das Theater (Podeste usw.) außen vor ist?
    Was wie gesichert sein muss, ob ich auch lifte ohne bgvc1 einsetzten darf bzw. was erfüllt sein muss - welcher kabeltyp auf der bühne liegen darf. Nach so etwas suche ich eigentlich :)


    Gruß
    Jannik

  • da könntest du fast einen neuen Thread für aufmachen .. oder mal suchen:


    Kabeltyp: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=67510
    BGV-C1 Lifte: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=39717
    Sicherungsseile: http://www.vbg.de/produktionun…icherungsseile/inhalt.htm
    (details dazu ... es gibts immer wieder besondere Anwendungsfälle, die hier im Forum (siehe Rigging Brett) immer wieder angesprochen wurden.


    Allgemeingültig lässt sich zu all diesen Themen jedoch recht wenig sagen.. wir leben in einer Zeit der Deregulierung - es wird nur noch das Ziel vorgeschrieben, weniger der Weg .. als Anfänger zugegebenermaßen eher schwierig zu bewerkstelligen - denn wer "Schuld" hat entscheidet am Ende immer der Richter