• Hallo!


    Ich habe 3 Laptops für Beamerpräsentationen im Lager liegen.
    Nicht eines davon hat eine Verbindung zum Internet.
    Internetfähig wären sie natürlich alle weil Netzwerkanschluss hardwareseitig vorhanden, ich kann ihn ja schlecht ausbauen.


    GEZ zahlen ?


    Irgendwie widerstrebt mir das, laut GEZ Köln muss ich aber weil "internetfähig".


    Gibt es irgendwo Prsäentationslaptops ohne Internetfähigkeit ?


    Viele Grüße,
    Volker

  • Wozu?
    Ein Radio hat er doch bestimmt schon angemeldet, das genügt vollkommen.
    "Für Mittelständler oder Selbstständige gilt prinzipiell also auch die Zweitgeräteregelung."


    Hier
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=40034
    gibt's Lesenswertes zu dem Thema und interessante Links.


    Leider ist mein Lieblingslink zur akademie.de mittlerweile einer Unterlassungsklage der GEZ zum Opfer gefallen. :x
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html


    Dennoch interessant zu lesen:
    akademie.de
    und
    "Server werden gebührenpflichtig..."


    @ simonstpauli
    "...sind auch PC ohne Netzwerkkarte und Modem internetfähig, wenn sie einen USB Anschluss besitzen, über den man "ohne größeren technischen Aufwand" ein Modem oder ein W-LAN-System anschließen könnte."


    Vergleichbar also mit einem Monitor, der kein eigenes Empfangsteil hat, der aber nach dieser Definition dennoch gebührenpflichtig ist, weil ich einen externen Tuner anschließen KÖNNTE...


    :shock:


    Es lebe der Wahnsinn!


  • In der Tat, nach Lesart der GEZ könnte das tatsächlich so gesehen werden.


    Die gute Nachricht ist: für neuartige Empfangsgeräte im gewerblichen Bereich gilt die Zweitgerätebefreiung (nicht jedoch für herkömmliche, ein Hotel zahlt für jeden Fernseher!)


    Also wer nindestens ein Autoradio gewerblich angemeldet hat zahlt für Rechner nix extra.


    §5 Abs 3 (pdf)
    http://www.mdr.de/DL/114593.pdf

  • Ja, die Streiterei kenne ich, wollte erst auch nicht da ja mein Geschäfts PC Laut RGebStV §4 zweiter Absatz 3 eindeutig dem selben Grundstück wie meine privat gemeldeten Geräte zugeordnet ist.
    War dann bei meinem Rechtsbeistand der da meint das dieses ja auch ok ist, ich solle aber doch bedenken, alleine wenn ich nur irgend eine Tätigkeit für mein Geschäft z.B. mit meinem Privatfahrzeug erledige und dabei sicherlich auch Radio höre wäre ich gewerblich schon wieder in der Pflicht dieses an zu melden. Kurz und gut, ich habe nun fürs Geschäft diesen Radioempfänger fürs KFZ gemeldet, PCs die Internetfähig sind, sogenannte neuartige Rundfunkgeräte habe ich jetzt als Zweitgerät dazu gemeldet. Jetzt hat alles rechtlich absolut seine Ordnung, und ich hoffentlich endlich meine Ruhe.


    http://www.gez.de/docs/staatsvertrag_2005.pdf

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Aktuell bei heise:


    "Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07)."


    Davon war ich bislang aufgrund derer eigenen Definition ausgegangen, aber wie die GEZ sich das wieder mal im Einzelfall (?) zurechtlegt, ist schon eine Frechheit...


    "Der Hinweis auf "andere Rundfunkempfangsgeräte" bezieht sich nach Ansicht des Gerichts ausdrücklich auf alle Geräte – entgegen der Auslegung des NDR, nach der die Klausel nur für nicht ausschließlich privat eingesetzte PCs gelte."


    Klartext: Der gewerblich genutzte PC fällt lt. GEZ erst dann unter die sog. Zweitgeräteregelung, wenn bereits ein anderer Computer gemeldet ist, für den dann - als Erstgerät - die Gebühr zu zahlen ist. Die wissen langsam anscheinend selbst nicht mehr, was sie da verfaßt haben:


    "In § 5 Abs. 3 RGebStV ist die Befreiung für Zweitgeräte geregelt. Darin heißt es, für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn [...] andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden."


    The Chaos continues! :shock:

  • http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,568990,00.html


    Und hier ein Urteil vom 15. Juli 2008 und die Aussage, dass gewerblich genutzte PC nicht gemeldet werden müssen.



    http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,569700,00.html


    Zitat

    Erst kürzlich musste die GEZ eine empfindliche Schlappe einstecken: Das Verwaltungsgericht in Koblenz entschied Ende Juli, dass für beruflich genutzte Computer keine Rundfunkgebühr gezahlt werden muss. Damit wurden die Rechte der Verbraucher deutlich gestärkt, das Urteil vom Dienstag habe "grundsätzliche Bedeutung", sagte der Koblenzer Verwaltungsrichter Christoph Gietzen. Der Gebühreneintreiber kann allerdings noch in Berufung gehen.

  • Wenn ich der Nachfolgfer von "Angie" würde - würde ich 2 Sachen abschaffen:


    1. GEMA
    und
    2. GEZ


    das sind so veraltete und überholte Abzokermodelle - das glaubt man nicht. Ich möchte nicht wissen, wieviel % der GEMA Gebühren in die eigene Verwaltung verballert werden und NICHT beim Künstler ankommen.


    Ein nettes Beispiel für die Unverschämtheit der GEZ ist das hier:


    "Demnach müssen wir auch Porto bezahlen, nur weil wir einen Briefkasten besitzen und Post empfangen könnten."


    Los wir gründen eine Partei und schaffen das ab und organisieren das neu, so dass auch was beim Künstler ankommt.


    BTW
    Ich habe letztens 6 russische CDs gekauft. Aktuelle Sampler aus dem Jahre 2008 / 2007 und ein paar Tanz CDs.


    Ratet mal wie teuer die waren???? So etwa 27 Euro inkl. Porto und Verpackung - also ALLE 6 nicht eine!!!!


    Noch Fragen???


    Der Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • "
    Das Verwaltungsgericht Ansbach hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz aus der vergangenen Woche konterkariert. Die Koblenzer Richter hatten (s.o.) einem Anwalt bescheingt, dass er für seinen beruflich genutzten Computer keine Rundfunkgebühr bezahlen muss.
    Die Ansbacher stellen das Gegenteil fest: Ein Anwalt muss für den Computer mit Internetanschluss Gebühr zahlen, auch wenn er ihn nicht zum Radiohören nutzt (Az.: AN 5 K 08.00348).
    Das Gericht machte es sich einfach: Ein internetfähiger Computer sei ein neues Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Gebührenstaatsvertrags. Daraus ergebe sich die Gebührenpflicht. Die Koblenzer Richter hatten ihr Urteil mit der Berufsfreiheit begründet.
    "


    -> also warten wir mal wieder auf die nächste Instanz. schauen wir mal.

  • Eigentlich ist dann zB auch jede leere Wohnung GEZ-pflichtig, weil man ja ein Radio hineinstellen könnte (analog zum Computer, den ich per USB, PCI, LAN, PCMCIA, SCSI oder sonstwie ans Internet bringen kann).
    Jeder x-beliebige Gegenstand kann zum Empfangsgerät gemacht werden. So ein Käse.
    Die GEZler sollte man wegen Mordes einbuchten. Sie könnten jederzeit einen Mensch umbringen, schließlich halten sie dafür die Waffen (Hände) permanent bereit; im Gegensatz dazu halten sie immerhin nichts für geistige Höhenflüge bereit. Die Argumentation ist so dämlich. Vor einem EU-Gericht hält das deutsche Modell doch eh nicht Stand, vermute ich mal.
    Bei der GEZ und bei der GEMA koste ich jeden Cent der Rechtsschutzversicherung aus. Das steht fest.


    PS: Hab ned alle Posts gelesen. Die drei Buchstaben GEZ versetzen mich immer so in Rage.