Vorstellungsgespräch für Ausbildung zum VT

  • Zitat

    Sage ich definitiv zu wenn ich den Ausbildungsvertrag unterschreibe?


    Soweit ich mich erinnern kann, kannst du einen Ausbildungsvertrag vor Ausbildungsbeginn und auch in der Probezeit jederzeit Kündigen. Zumindest sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das gleiche Recht hat aber auch der Arbeitgeber. Soweit ich weiss ist das nicht durch ein Gesetzt geregelt, sondern wurde irgendwann mal durch ein hohes Gericht entschieden. Das hier ist jetzt aber nicht rechtsverbindlich!!!


    Ich würde mir auch auf jeden Fall alle Möglichkeiten "warmhalten". Wenn dich der Chef will, wird er Verständnis dafür haben, dass du dir auch andere Betriebe anguckst. Du sagst damit ja nicht, dass du nicht bei ihm anfangen willst.


    Ich bin immer dafür ehrlich zu sein. Rumlügen bringt nix. Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass wer bei der Arbeitssuche ehrlich ist auch die meissten Chancen hat. Mir hat Ehrlichkeit bis jetzt zumindest nie geschadet.


    Mich würde nach den zwei Wochen noch interessieren, wie die Chefs auf dein Nebengewerbe reagiert haben.


    Gruß
    Grobi

  • Sehe das auch so. Auf alle Fälle mit offenen Karten spielen. Ich denke auch, daß die zwei Wochen Bedenkzeit auch nicht allzulange ist, das tolerieren die Betriebe sicherlich.


    Wenn sich der Arbeitgeber mehrere Bewerber ansieht, wird doch dem Bewerber genauso zugestanden, ja fast schon erwartet, daß er sich bei mehreren Ausbildungsbetrieben bewirbt...


    Nebenbei kennen sich viele Betriebe in einer Gegend untereinander recht gut. Unter den ein oder anderen ist sogar ein recht hoher Kommunikationsfluss vorhanden, wo vielleicht auch besprochen wird, wer denn grad sich so als Azubi beworben hat. Da kommen solche Spielchen schnell auf...


    Man muss auch bedenken, daß so ein Ausbildungsvertrag viele administrative Dinge in einem Betrieb nach sich ziehen. Angefangen von einer Personalakte, der Lohnbuchhaltung über die Anmeldung bei der Krankenversicherung, bis zur Genehmigung durch die IHK usw. geht der Arbeitgeber hier schon arbeitsmäßig stark in Vorleistung, bevor Du überhaupt anfängst.



    Ansonsten juristisch gesehen haben ja beide Parteien, innerhalb der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen die Möglichkeit das Ausbildungsverhältnis wieder zu kündigen.

  • Hallo!
    Ich habe je versprochen mich wieder zu melden!


    Naja hatte ja anfangs 8 Bewerbungen geschrieben.
    Hatte dann direkt 2 Absagen bekommen.
    Und von 2 Firmen gar nichts mehr gehöhrt (darunter auch richtig große wie z.b. Hotels usw)



    Bei den anderen Firmen war ich im Zeitraum von November bis März zu Vorstellungsgesprächen, Einstellungstests und Probearbeiten.



    In den Gesprächen wurde das Nebengewerbe immer angesprochen und da auch direkt von mir klar gestellt das die Ausbildung natürlich vor geht.
    Damit waren alle Firmen einverstanden.



    Naja konnte dann nach Einstellungstest bzw. Probearbeiten bei allen vieren anfangen.



    Habe mich dann aber für eine große Firma (über 100 Mitarbeiter und Internationalen Jobs) entschieden.
    Diese hat sich auch direkt am nächsten Tag nachdem ich die Bewerbung geschickt hatte bei mir gemeldet und mich eingeladen.
    Zudem konnte ich 2 Tage Probearbeiten was wirklich richtig Spaß gemacht hat.
    Zudem sind die wirklich richtig gut Durchstruckturiert und alles hat seinen Plan. Außerdem kann ich dann zu meiner alten Berufsschule gehen wo ich ja schon alle Lehrer usw kenne.
    Was will man mehr!? :D



    Naja wollte mich bei allen hier Bedanken die mir wertvolle Tips gegeben haben und wünsche euch noch einen schönen Tag.
    Vielleicht sieht man sich ja morgen in Frankfurt. :wink:



    gruß Martin

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  • Zitat von "skyper"


    d) ist eine Externenprüfung maximal das Papier wert, auf dem sie steht. Entweder weiß jemand was er macht, dann braucht er keinen Zettel, oder er weiß es nicht, dann hat der Zettel auch keine Bedeutung.


    Das sehe ich anders, denn die Externenprüfung bietet langjährig erfahrenen Technikern die Möglichkeit, ihre Qualifikation zeitsparend per Gesellenbrief zu belegen. Sieht nicht nur gut im Lebenslauf aus: Ein Bewerber mit viel Erfahrung aber ohne "Papier" gilt leider in vielen Firmen als Hilfsarbeiter.
    Personalabteilungen können oft nur formal entscheiden, da sie nicht die Hintergründe jedes Berufsbildes kennen.


    Zudem darf man dann Tätigkeiten durchführen, die laut VVo Ungelernten verboten sind.


    Also ich würde (wenn möglich) die Externenprüfung bevorzugen, weil drei Jahre des Lebens eigespart werden -habe ich auch gemacht (75 von 100 Punkten)

  • kann man drüber streiten, muss ich ja auch nicht uneingeschränkt Recht haben.


    Mir geht es nur so, dass ich auch ohne Zettel ganz gut durch die Lande komme,
    und die Mehrheit der Kollegen mit denen ich zu tun habe auch keine verbriefte Qualifikation haben.
    (oder irgendwann weil es sich gerade ergeben hat oder so günstig wie nie zu erreichen war
    eben noch eine Externenprüfung mitgemacht haben - ntwendi war es sicher nicht,
    und einen einzigen Job mehr oder weniger hat es auch nicht ausgemacht.)
    Ab einer gewissen Liga ist imho der Zettel trotzdem wie angesprochen eigentlich nur noch Makulatur.


    Falls es Bedenken gibt dann schnackt man vorab mal fünf Minuten mit dem Projektleiter,
    dann ist das Thema meistens vom Tisch, ferner werden die meisten Jobs ja eh
    über Buschtrommel vergeben. Und dann ist anfangs immer noch ein "alter Hase" aus der
    Firma mit am Start, da wird die Spreu vom Weizen dann recht unbürokratisch getrennt.

    Zumindest wenn es um den Themenschwerpunkt "langjährig erfahrener Techniker" geht,
    für den man sich verkaufen will, wird adäquate Fachkenntnis sowiso vorausgesetzt
    - wer es dann vor Ort nicht draufhat wird nicht mehr gebucht -
    knick-knack, Zettel hin oder her.


    Was man dann explizit "mehr" darf ist dann auch so eine Frage für sich -
    es gibt genügen Dinge die ich lieber von Leuten machen sehe die wissen was sie tun,
    als von Personen bei denen ich weiß, das sie es tun dürfen...


    (auch zu meinem Trost gibt ja immer wieder Kollegen, die sich aus persönlichem Interesse
    weiterbilden, und nicht nur für die Zertifikate die Schulbank drücken.)



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  • Das mit den "alten Hasen" wird sich auch mit der Zeit ergeben. In den meisten Fällen ist es nicht notwendig, wenn Leute, die schon 10-20 Jahre ihren Job gewissenhaft erledigen, hier noch eine offizielle Prüfung abzulegen, aber für die Nachwuchskräfte gibt es eigentlich keine andere Möglichkeit mehr, als mit einem Abschluss als Fachkraft in das VT-Berufsleben zu starten. So wird sich das Verhältnis mit Abschluss zu "alter Hase" in den Jahren immer mehr zugunsten des "Zettels" verschieben, ganz natürlich und ohne Zwang, den alten Leuten noch einen Abschluss machen zu lassen.


    Dem Kunden interessiert im Prinzip nur das Preis-Leistungsverhältnis, der fragt nicht nach einem Abschluss, solange die Leistung passt. Und ein VT-Unternehmer, der Leute für einen Job sucht, sucht die Leute auch nach ihren Leistungen und Erfahrungen aus. Altgediente Techniker kennt man und bei den neuen, unbekannten muss man halt zwangsläufig erstmal nach der theoretischen Bildung fragen, bevor man sie dann in er Praxis testet.


    Zitat von "skyper"

    (auch zu meinem Trost gibt ja immer wieder Kollegen, die sich aus persönlichem Interesse
    weiterbilden, und nicht nur für die Zertifikate die Schulbank drücken.)


    Das ist für mich der wichtigste Grund der Externenprüfung.

  • Ich habe die Prüfung wie gesagt ohne Vorbereitungskurs gemacht.Das hat mich daher nur wenig Geld und etwas Vorbereitung gekostet. Unter den Bedingungen wäre man blöd, wenn man sich den "Schein" nicht holt.

  • Mal interessehalber und semi-OT, wie ist das generell bei der Externenprüfung mit dem Tätigkeitsnachweis? Es gibt ja genügend Kollegen die zwar nen Sack voll Erfahrung mitbringen, aber nur das wenigste davon schriftlich belegen können - sei es weil sie quasi als Freelancer gearbeitet haben, oder als selbständige discoorientierte VA-Bude, oder schlicht weil die betreffenden Firmen keinen Nachweis über die dort geleisteten Tätigkeiten mehr ausstellen können oder wollen. Wie muss denn der Nachweis der Tätigkeit für die IHK konkret aussehen, wenn man zur Externenprüfung zugelassen werden will? Muss dann der prüfungsorientierte, (noch) nicht ausgebildete Freelancer erstmal nochmal 4,5 Jahre "Arbeitsbestätigungen" sammeln? Da wäre ja (vom Finanziellen abgesehen) ne reguläre Ausbildung fast geschickter, oder?


    Ich hatte mir vor einiger Zeit auch einmal überlegt nach dem Studium eventuell die E-Prüfung anzugehen, hatte das dann aber genau aus den oben beschriebenen Gedankengängen damals auch wieder verworfen, trotz mittlerweile 10 Jahren Tätigkeit in der Branche in allen Bereichen...


    @ Admin: Sorry dass ich den Thread jetzt hier entere, wenn das in ne längere Diskussion ausarten sollte, kann das gerne abgetrennt werden!


    Beste Grüße,
    phlo

  • Wenn Du schon länger als Selbständiger unterwegs bist, dann hast Du ja sicherlich eine Gewerbeanmeldung, die zumindest den offiziellen Beginn Deiner Karriere belegt.


    Darüber hinaus kannst Du ja eine Referenzliste erstellen u.a. mit den Firmen, für die Du gearbeitet hast. Ideal wäre es noch, wenn Du die ein oder andere längere Tätigkeit / Mitarbeit mit einem kurzen Zeugnis belegen kannst.


    Diese Tätigkeitsnachweise werden nicht so streng bzw. nicht so formal gehandhabt. Man weiß, wie es bei uns in der Branche abläuft...
    Und es geht ja nur um die Zulassung zur Prüfung und nicht um das Bestehen. Da ist man natürlich etwas toleranter.

  • Zitat von "mringhoff"


    Diese Tätigkeitsnachweise werden nicht so streng bzw. nicht so formal gehandhabt. Man weiß, wie es bei uns in der Branche abläuft...


    Unter der Hand würde ich sagen, da reicht auch die unterschriebene Speisekarte einer Autobahnraste aus, wenn sie denn alt genug ist...

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  • *rofl* Nun gut, das wollte ich nur mal wissen...ich bin bisher davon ausgegangen dass das irgendwie von der IHK vorgegeben wird wie der Nachweis auszusehen hat...aber wenn das so ist...könnte man sich das ja grade doch nochmal überlegen :twisted:

  • Allein aus der Tatsache heraus, daß die IHK nicht vorschreibt, welche Nachweise zu erbringen sind, lässt erkennen, daß man hier sehr flexibel ist...


    Zitat von "skyper"


    Unter der Hand würde ich sagen, da reicht auch die unterschriebene Speisekarte einer Autobahnraste aus, wenn sie denn alt genug ist...


    da ist was wahres dran :)


    Und im Prinzip ist das ja auch nicht soo wichtig. Wenn der VTler seine Prüfung geschafft hat, kräht kein Hahn mehr danach, wie die Nachweise ausgesehen haben. Und wenn er sie nicht schafft, ebenfalls nicht... Also was solls?


    Andererseits ändert sich die Welt für einen "alten Hasen" mit der abgelegten Prüfung auch nicht wirklich. Eventuell äußert sich das mit einem leicht gestiegenem Selbstwertgefühl...