F.f.VT am 27.03.2009 in Düren gesucht

  • Hallo zusammen!


    Für eine Veranstaltung am 27.03.2009 benötigen wir eine Fachkraft für
    Veranstaltungstechnik welche während der Veranstaltung vor Ort ist.
    Keine Kistenbuckelei, keine körperliche Arbeit - lediglich die Überwachung der VA. :wink:


    Beginn wird am 27.03. etwa um 20 Uhr sein - Ende so gegen 02:00, erwartet werden ca. 1000 Gäste.


    Kontaktaufnahme bitte via PN, weitere Informationen gibts dann per Email.


    Gruß
    A. Hahn

  • Mir wäre neu dass während einer Veranstaltung bei 1000 Personen und weniger
    als 200m² Szenefläche ein Meister durchgehend anwesend sein muss.
    Allerdings lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren falls der Stand der Dinge ein anderer sein sollte. :wink:

  • Nun, bei 1000 Gästen und weniger als 200m² Szenenfläche kann durchaus ein Meister erforderlich sein. Es kommt wie im wirklichen Leben drauf an. Es kommt drauf an, ob nur ein bischen Technik aufgebaut ist und nichts weiter passiert, oder szenische Bewegungen, Feuer, umfangreiche Aufbauten usw. vorhanden sind. Dann wird ein Meister auch bei kleineren VAs notwendig sein.


    Abgesehen davon ist 20Uhr ja hoffentlich nicht der Zeitpunkt, zu dem die Unterschreibe-Fachkraft anfangen soll tätig zu sein, oder?


    Grüße,
    Falco

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  • Es wird weder irgendwelche szenischen Bewegungsabläufe geben noch gibt es Pyroeffekte oder Feuer.
    Insgesamt handelt es sich bei der Veranstaltung um eine stinknormale Indoor-Disco-VA mit
    kleinem Groundsupport über der Tanzfläche und DJ-Equipment samt Beschallungsanlage auf der Bühne.
    Die letzten Jahre hat von städtischer Seite aus für diese Veranstaltung stets eine Abnahme durch einen Meister genügt.
    Nun wird dieses Jahr allerdings noch eine durchgehend anwesende F.f.VT gefordert.

  • hm...
    Auf welcher basis, wird diese Forderung denn erhoben? was kann eine F.f.VT besser als jemand der nicht diesen Beruf erlernt hat aber schon 10 Jahre oder länger in der Branche tätig ist. Ich denke hier lehnt sich die Stadt Düren weit aus dem Fenster, oder sehe ich das falsch...
    Wenn ein Meister die Installation abgenommen hat und mit seiner Unterschrift dafär haftet, dann sollte das Ausreichen.
    Währe interessant wenn die Stadt Düren hier mal explizit aufzeigen würde, für welche Tätigkeit die F.f.VT vor Ort sein soll.


    Gruß
    Toadie

    Physik kann man nicht überlisten

  • Kurz zur Lage: Die Stadt Düren selbst ist hierbei nicht die ausführende Gewalt.
    Die Vorgabe kam von Seiten einer Gemeinde welche direkt an Düren angrenzt.
    Dort findet die Veranstaltung auch statt - Allerdings würde es nicht viel bringen den Ort
    hier im Titel zu nennen, zumal die Location von Zentraldüren aus sowieso nur wenige Kilometer enfernt ist.


    Um den genauen Schriftlaut des Gemeindeschreibens bezüglich der Auflage zu nennen müsste
    ich die Unterlagen nun vor Ort haben - leider nicht der Fall, liegen in der Firma.
    Für mich selbst ist es auch unverständlich, vor allem da es keinerlei Geschehnisse o.ä. gab
    welche diese Erweiterung erklären würden.


    Aber darum soll es nun auch nicht gehen - Die Vorgabe respektive F.f.VT. ist nunmal gegeben
    und da unsere üblichen Kontakte für diesen Termin vergriffen sind versuchen wir auf diesem
    Weg einen passenden Ersatz zu finden.


    Danke für die bisherigen Zuschriften.
    Bei weiteren Zuschriften bitte ich zu beachten dass für uns nur Kollegen in Frage kommen die
    aus der Umgebung (Köln, Aachen, Bonn, etc.) kommen - es ist uns leider nicht möglich
    Angebote von Kollegen anzunehmen welche erstmal 300km berechneten Anfahrtsweg haben... :?


    Gruß
    A. Hahn

  • Zitat von "toadie"

    Auf welcher basis, wird diese Forderung denn erhoben? was kann eine F.f.VT besser als jemand der nicht diesen Beruf erlernt hat aber schon 10 Jahre oder länger in der Branche tätig ist. Ich denke hier lehnt sich die Stadt Düren weit aus dem Fenster, oder sehe ich das falsch...
    Wenn ein Meister die Installation abgenommen hat und mit seiner Unterschrift dafär haftet, dann sollte das Ausreichen.
    Währe interessant wenn die Stadt Düren hier mal explizit aufzeigen würde, für welche Tätigkeit die F.f.VT vor Ort sein soll.


    Ich vermute mal: Die Stadt hat in die Versammlungsstättenverordnung geschaut.


    ABER: ich weiß jetzt nicht, wie es in diesem konkreten Fall ist, aber oft findet man die Konstellation, dass man in einer städtischen Halle veranstaltet, und die Stadt fordert dann, dass man eine Fachkraft oder einen Meister mitbringt. Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik nach VStättVO ist jedoch Sache des BETREIBERS!!! Im angenommenen Fall also Sache der Stadt.


    Und die Möglichkeit, dies auf den Veranstalter abzuwälzen, sind äußerst limitiert. Eine Fachkraft, die eben mal hier über das Forum gesucht wird, ist mit der Versammlungsstätte eben NICHT vertraut.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ebend...


    Also irgendwas find ich da komisch...
    Und warum muss es eine F.f.VT sein und nicht ein berufserfahrener Kollege ?
    Das würde bedeuten man könnte einen Frischling der gerade seine IHK Prüfung bestanden hat dort hin setzen, der dann im schlimmsten Fall hoffnungslos überfordert ist...
    Tut mir leid, ich halte das für Unsinn...

    Physik kann man nicht überlisten

  • toadie: es kann ja ein erfahrener Kollege sein, doch der muss die Pappe haben. Es gibt durchaus erfahrene Kollegen, die FfVT sind genauso wie es gute, verantwortungsbewusste und junge Fachkräfte gibt, die die Verantwortung übernehmen können.


    Für die genauen Hintergründe empfehle ich einen Blick in die VStättVO.


    Grüße,
    Falco

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  • Ich sehe die Voraussetzungen hier nicht erfüllt.


    $40 Absatz4
    (4) 1Bei Szenenflächen mit mehr als 50 m² und nicht mehr als 200 m² Grundfläche oder in
    Mehrzweckhallen mit nicht mehr als 5.000 Besucherplätzen müssen die Aufgaben nach den
    Absätzen 1 bis 3 zumindest von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mindestens
    drei Jahren Berufserfahrung wahrgenommen werden. 2Für Szenenflächen und Mehrzweckhallen
    nach Satz 1, deren bühnen- und beleuchtungstechnische Ausstattung von einfacher
    Art und geringem Umfang ist, genügt es, wenn während der Vorstellungen und des sonstigen
    technischen Betriebes eine erfahrene Bühnenhandwerkerin oder Beleuchterin oder ein
    erfahrener Bühnenhandwerker oder Beleuchter anwesend ist.


    Im Fall des Absatzes 4 können die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 von einer Aufsicht
    führenden Person wahrgenommen werden, wenn
    1. von Auf- und Abbau sowie dem Betrieb der bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen
    Einrichtungen keine Gefahren zu erwarten sind,
    2. von Art oder Ablauf der Veranstaltung keine Gefahren zu erwarten sind und
    3. die Aufsicht führende Person mit den technischen Einrichtungen vertraut ist.


    So sieht es die VStätVO NRW
    Ergo:
    Völliger Humbug, die Einrichtung ist von nem Meister abgenommen.
    Eine Gefahr geht von der Installation nicht aus, sonst hätte der Meister das nicht abgenommen.
    Also ist eine F.f.VT als Aufsichtsführende Person nicht notwendig.
    Eine Aufsichtsführende Person die mit den Einrichtungen und Anlagen vor Ort vertraut ist reicht völlig aus.
    Wichtig ist hierbei der Passus "mit 3 Jahren Berufserfahrung"
    Eine zugemietete F.f. VT ist mit den örtlichen Gegebenheiten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vertraut.
    Also - noch mal meine Frage:


    Worin begründet die Stadt Düren diese Forderung?


    Viele Grüße
    toadie

    Physik kann man nicht überlisten

  • Zitat von "toadie"


    Worin begründet die Stadt Düren diese Forderung?


    Hallo toadie,
    die VStättVO ist mir durchaus bekannt - deine Frage habe ich bereits vor einigen Posts insoweit beantwortet
    dass ich diesbezüglich das Schreiben der Gemeinde (nicht die Stadt Düren direkt stellt diese Forderung!) vor Ort haben müsste.
    Allerdings befindet sich selbiges in der Firma weshalb ich frühstens Montag was hierzu sagen kann.


    Über Sinn und Unsinn kann man hier nun noch ellenlang diskutieren, es gibt von Seiten der Gemeinde die klare -hier frei übersetzte- Ansage:
    Wenn ihr die Veranstaltung zu diesem Zeitpunkt, in dieser Location (Mehrzweckhalle im Besitz der Gemeinde) durchführen wollt - nur mit zusätzlicher anwesenden F.f.VT.
    Die VA kommt letztendlich von gemeindlicher Seite, bei der Locationauswahl hatten wir zwar freie Hand aber es
    würde nicht viel Sinn machen hierfür eine andere Location zu wählen als die zentrale Mehrzweckhalle.
    Selbst wenn - die Auflage bliebe bestehen da selbige von der Gemeinde an die Veranstaltung selbst gebunden ist.
    Ich wundere mich genauso über die Anordnung - kann und will es aber im Endeffekt nicht ändern.
    Sollen wir nun den Auftrag ablehnen weil die verlangte F.f.VT. laut VStättVO nicht notwendig ist? - Definitiv nicht!

  • nun, wenn man nichts ändern will, wird sich auch nichts ändern...
    und so nimmt der Wahnsinn seinen lauf...
    Wenn der klügere immer nachgibt, werden am Ende die dummen das sagen haben...


    und, weitermachen :D


    no further coment.


    Gruß
    toadie

    Physik kann man nicht überlisten


  • Danke! :wink:
    Vielleicht könnten wir die leidige Diskussion hier nun auch beenden ob eine F.f.VT. von Nöten ist oder
    eine "Aufsichtsführende Person" mit entsprechender Berufserfahrung ausreicht und wieder zum eigentlichen
    Anliegen zurückkommen - Das wir einen Auftrag zu vergeben haben.
    Demjenigen, der den Auftrag im Endeffekt bekommt dürfte es relativ egal sein ob wir ihn laut
    VStättVO benötigen oder den Job auch ohne denjenigen durchziehen könnten / dürften / wie auch immer.

  • Zitat von "alexander hahn"

    Über Sinn und Unsinn kann man hier nun noch ellenlang diskutieren, es gibt von Seiten der Gemeinde die klare -hier frei übersetzte- Ansage:
    Wenn ihr die Veranstaltung zu diesem Zeitpunkt, in dieser Location (Mehrzweckhalle im Besitz der Gemeinde) durchführen wollt - nur mit zusätzlicher anwesenden F.f.VT.


    Wenn es sich um eine Halle der Gemeinde handelt, dann ist eine solche Forderung zunächst einmal Bestandteil eines geschlossenen Vertrags, und da besteht Vertragsfreiheit - im Prinzip könnten die auch fordern, dass ein afrikanischer Medizinmann anwesend ist, obwohl der in Deutschland gar niemand behandeln dürfte.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Ich finde aus meiner Sicht das vorbeugende Verhalten der Gemeinde bemerkenswert, denn allzu oft steht bei solchen Veranstaltungen ein technisch unbedarfter DJ mit umfangreichem zugemieteten Material alleine vor dem Publikum und kann Risiken überhaupt nicht wahrnehmen.


    "...deren bühnen- und beleuchtungstechnische Ausstattung von einfacher
    Art und geringem Umfang ist." -- Lasten über Personen am Groundsupport zähle ich z.Bsp. nicht dazu.



    Ich empfehle ein erläuterndes Gespräch mit der Gemeinde.



    Mit freundlichen Grüßen


    Mirko

    Schon ewig in der Branche tätig, Meister für VT.

  • Zitat von "Mirko"

    Ich finde aus meiner Sicht das vorbeugende Verhalten der Gemeinde bemerkenswert, denn allzu oft steht bei solchen Veranstaltungen ein technisch unbedarfter DJ mit umfangreichem zugemieteten Material alleine vor dem Publikum und kann Risiken überhaupt nicht wahrnehmen.


    Hallo Mikro, weder unbedarfter DJ noch zugemietetes Material trifft in dem Falle zu.
    Nur um kurz irgendwelche Missverständnisse aus dem Weg zu schaffen:
    Wir sind bereits seit knapp 15 Jahren als Verleih und Dienstleister in der Branche tätig.
    Es handelt sich hierbei also nicht um irgendwelche "Dorf-DJ's" die ihr Lehrlingsgehalt mit solchen Aktionen aufbessern wollen :?


    Zitat

    Ich empfehle ein erläuterndes Gespräch mit der Gemeinde.


    Die Auflagen der Gemeinde liegen schriftlich vor und lassen letztendlich keine nennenswerten Fragen offen.
    Natürlich wundert es auch mich wieso urplötzlich für eine Veranstaltung die wir seit Jahren betreuen nun
    plötzlich diese Forderung entsteht, allerdings habe ich das im Eingangspost nicht hinterfragt.
    Für uns gilt es nun diese Auflage zu erfüllen was ich u.a. mit meinem Gesuch hier im Forum bewerkstellige.
    Unverständlich ist mir wieso hier nun alles totgeredet werden muss.
    Es wird erwähnt was gesucht wird - Die Kollegen die sich bisher gemeldet haben, haben genaue
    Informationen bekommen und wir ein Angebot für die zu erbringende Leistung.
    Ebenso erhalten Kollegen die sich eventuell noch melden werden auch genaue Informationen und wir erwarten letztendlich einen Preis.
    Obgleich ein Großteil der nötigen Info's inzwischen wohl schon hier im Thread verstreut ist.