Noch mal eine Frage zum Potentialausgleich...

  • Pünktlich zur Festivalsaison sehe ich mich dem Problem Potentialausgleich gegenüber. Ich betreue eine kleine Containerburg auf einigen Festivals und habe mir vom Ausrüster der Container eine Möglichkeit zum Anbringen einer entsprechenden Leitung schaffen lassen, da ich einen Potentialausgleich für erforderlich halte (Container sind aus Metall, also leitfähig und selbstverständlich mit allerlei Elektro-installationen versehen). Die Leitung habe ich auch. Regelmäßig sehe ich mich aber dem Fehlen einer passenden zweiten Anschlußstelle meines 25mm²-Strippchens gegenüber. Am vor Ort vorhandenen (Kunstststoff-)Verteilerschrank z.B. gibt es keine dafür vorgesehene Stelle (Rock am Ring). Oder der Elektro-Dienstleister vor Ort zieht mir eine CEE-Strippe vom entfernten Aggregat, prüft diese auch noch mal und verschwindet... (Southside). Da meine Container nicht immer auf Erde stehen, auch mal auf Asphalt oder Beton, kann ich auch nicht immer einen Erdnagel schlagen, dessen Funktionalität ich auch nicht sicher prüfen kann. Wie sehen das die Kollegen mit einer aktuelleren Elektrofachkraft-Qualifizierung als ich?
    Glück Auf!
    Ralf

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  • Wenn die elektrischen Anlagen in deinen Containern Regelgerecht sind sollte dieses Problem eigentlich soweit bedacht sein, ich gehe ja mal davon aus das die Vorschriften zum Personenschutz (30mA), an einer öffentlich zugänglichen Stelle gegeben sind. Um ganz sicher zu gehen gibt es doch die Möglichkeiten den Schleifenwiederstand (unbedingt < 1Ohm) zu messen. Sicherlich muß man dazu ein entsprechendes Messgerät z.B. von Beha haben, aber damit kann man dann ja auch gleichzeitig noch zusätzliche Messungen machen wie den Auslösestrom des RCD. Das du den RCD (FI) bei ortsveränderlichen Anlagen oder Baustellen täglich einmal mit der Testtaste prüfen mußt ist denke ich bekannt. Wenn du das alles beachtest würde ich meinen Prüfer zitieren, der da sagte das nach all diesen Maßnahmen ein Unfall vorschriftsmäßig wäre.


    Kracky der seit dieser Woche ganz offiziel Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist.

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  • Auf jeden Fall würde ich den Potentialausgleich mit dem Schutzleiter der eingebrachten Stromversorgung verbinden, weil es ist wirklich böse, wenn man da - aus welchen dubiosen Gründen auch immer - ein deutlich anderes Potential hat als an der Containerwand.


    Ansonsten würde ich mich an dem Thema nicht groß aufhängen. Blitzschutz ist nicht so kritisch, da die Container einen Faraday'schen Käfig bilden. Und ja, es entspricht nicht den VDE-Bestimmungen, den Potentialausgleich über eine freie CEE-Dose zu realisieren - ist aber besser, als die Leitung irgendwo im Nirwana verschwinden zu lassen oder den Verteiler aufzuschrauben.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Ich zitiere mal kurz kracky: "sagte das nach all diesen Maßnahmen ein Unfall vorschriftsmäßig wäre" :wink:
    Ja Ne Schon klar... Die Anlage ist nagelneu und hat ordentliche RCD's. Mir wächst halt nur eine Potentialdifferenz zwischen meiner Meinung, ein Potentialausgleich (kein Blitzschutz) ist erforderlich um anerkannten Regeln der Technik Genüge zu tun (und von mir gefühlt auch durchaus wünschenswert) und der praktischen Situation. Weit und breit hat niemand eine Stelle für meine schönen und überdimensionierten Potentialausgleichsleitungen vorgesehen. Auch die uns zu Wohn- und Büro-Zwecken zur Verfügung stehenden Container haben außer einem 32A CEE in- und Output nix weiter. Ich suche erfolglos nach einer Schraube M10 mit dem bekannten Symbol daneben. Eine aktuelle Baustelle bietet mir einen Generator mit 150kVA und einen passenden Verteilerschrank dazu. Der dort sogar angeschlossene Erdnagel liegt aber ohne Verwendung daneben. Was soll ich da noch was anschließen. Einzig die große Feuchtigkeit könnte natürlich über die Auflagefläche des Generators den Erdungswiderstand mindern...
    Kollegen, ich bin noch nicht ganz entspannt...
    Ralf

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  • Die Antwort ist doch schon da:

    Code
    den Potentialausgleich über eine freie CEE-Dose zu realisieren


    Mach nen Stecker dran!

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  • Zitat von &quot;ADMIN&quot;

    ... Und ja, es entspricht nicht den VDE-Bestimmungen, den Potentialausgleich über eine freie CEE-Dose zu realisieren - ist aber besser, als die Leitung irgendwo im Nirwana verschwinden zu lassen oder den Verteiler aufzuschrauben.

    No, it's not too loud. You're just too old!
    winners have parties - and loosers have meetings
    Technik haben viele - WIR können sie auch bedienen :)


    vu.gif

  • Zitat von &quot;PMZWO&quot;

    Eine aktuelle Baustelle bietet mir einen Generator mit 150kVA und einen passenden Verteilerschrank dazu. Der dort sogar angeschlossene Erdnagel liegt aber ohne Verwendung daneben.


    Wenn der Versorgungs-/Übergabepunkt nicht über einen Hauptpotenzialausgleich (Schutzleiterpotenzialausgleich) verfügt, dann brauchen wir über die fehlende Anschlussmöglichkeit eines zusätzlichen Potenzialausgleichsleiters nicht zu diskutieren, egal ob per Schraube oder Stecker. Da liegt ja schon vorher was im Argen.


    Wenn dann ein Erdspiess gesetzt ist, kann man ja hier rangehen. Oder an die Erd-Anschlussschraube seiner Unterverteilung.

  • timo:

    Zitat

    dem Fehlen einer passenden zweiten Anschlußstelle .. Am vor Ort vorhandenen (Kunstststoff-)Verteilerschrank z.B. gibt es keine dafür vorgesehene Stelle ... kann ich auch nicht immer einen Erdnagel..


    Also: wenn weder ein Erdnagel möglich ist, noch eine Erdungsschraube vorhanden, noch schraub ich fremde Verteiler auf - dann bleibt wohl nur die Steckdose ...


    Wenn die dann mangels fehlenden Spieß am Generator keine Erdung hat .. nun .. dann ist es immerhin nicht mehr mein Verantwortungsbereich

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  • Zitat von &quot;djobi&quot;


    Wenn die dann mangels fehlenden Spieß am Generator keine Erdung hat .. nun .. dann ist es immerhin nicht mehr mein Verantwortungsbereich


    Als Errichter der elektrischen Anlage (ab dem Versorgungspunkt) bist du dafür verantwortlich, dass deine Schutzmaßnahmen greifen. Wenn jetzt Dein RCD und Dein Überstromschutzorgan nicht auslöst kannst du natürlich sagen, es lag an der Versorgung. Ob dir das im Schadensfall hilft, und ob das verantwortliches Handeln ist....? :roll: Vielleicht fragt dann auch jemand nach den Messprotokollen der Schleifenimpedanz.


    Wenn du zudem weisst, das der Erdspieß nicht gesetzt ist, kommt ja fast Vorsatz ins Spiel :) aber das überlassen wir mal den Juristen.



    An einen nicht-VDE-gerechten Anshluss sollte man keine Anlage anschliessen. Und da hilft auch kein zusätzlicher Potenzialausgleich.


    Edith sagt: ich schrub bereits oben, dass man an die Erdanschlussschraube der eigenen (Haupt-)verteilung gehen kann, die nach dem Versorgungsanschluss kommt. Man braucht also keine fremden Verteiler aufschrauben.

  • Zitat

    dass man an die Erdanschlussschraube der eigenen (Haupt-)verteilung gehen kann,


    der ist in dem Beispiel aber gar nicht gegeben ...
    Und auch nicht notwendig. Container haben 32A CEE in und 32A CEE out und werden nur durchverbunden. Also reicht eine (oder mehrere) 32A CEE Versorgungsleitungen.

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  • Jetzt mal anderst herum gefragt, du hast an jedem Container ein CEE32 IN und Out, der hat doch in der Verdrahtung ein Potenzialausgleich, wenn natürlich der Erdspieß der Verteilung nicht gesetzt ist, ist das nicht ok. Wenn dem so wäre, hättest du ein TN-S Netz (5 Leiternetz), mit deinem zusätzlichen Potenzialausgleichsleiter würdest du daraus ein TT Netz machen, bzw. da ja der Erdspieß am Erzeuger fehlt bastelst du damit sogar ein IT-Netz, weil du die Körper deiner Anlage erdest, der Rest aber nicht geerdet ist, was eigentlich der ungünstigste Fall wäre, soweit ich aufgepaßt habe.
    Ach übrigens, ich muß mich noch verbessern, natürlich kannst du keinen Schleifenwiederstand in einem Schutzleiternetz messen, das wirft dir aufgrund des Messstroms den RCD, aber es gibt da ja weitere Messung wie Isolationswiderstand, Messung des Schutzleiterstroms oder Messung des Ersatzableiterstroms, aber das nur zur Richtigkeit.
    Der Hersteller dieser Container muß doch in seiner Dokumentation ausgeführt haben ob es zwingend erforderlich ist das du diesen Potentialausgleich zwingend zusätzlich zur elektrischen Anlage anbringen mußt oder ob es eben bestimmte Anlagenformen gibt in denen dieses zwingend wird. Aber in einem 5 Leitersystem, wenn dieses korrekt ausgeführt ist sollte es ja eigentlich nicht erforderlich sein.

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  • Zitat von &quot;Kracky&quot;

    Jetzt mal anderst herum gefragt, du hast an jedem Container ein CEE32 IN und Out, der hat doch in der Verdrahtung ein Potenzialausgleich,


    nein, er hat einen Schutzleiteranschluss.

    Zitat von &quot;Kracky&quot;


    wenn natürlich der Erdspieß der Verteilung nicht gesetzt ist, ist das nicht ok. Wenn dem so wäre, hättest du ein TN-S Netz (5 Leiternetz), mit deinem zusätzlichen Potenzialausgleichsleiter würdest du daraus ein TT Netz machen,


    nein, ein TT-Netz entsteht, wenn man direkt die Betriebsmittel erdet. Im TT-Netz ist keine Schutzleiterverbindung zwischen Versorger und Verbraucher. Ist hier aber gegeben.

    Zitat von &quot;Kracky&quot;


    bzw. da ja der Erdspieß am Erzeuger fehlt bastelst du damit sogar ein IT-Netz, weil du die Körper deiner Anlage erdest, der Rest aber nicht geerdet ist, was eigentlich der ungünstigste Fall wäre, soweit ich aufgepaßt habe.


    Beim IT-Netz darf keine Verbindung zwischen Schutzleiter und Neutralleiter bestehen. Der ist hier aber am Aggregat gegeben. Ungünstig ist das IT-Netz nicht, nur die Schutzmaßnahmen ändern sich (Isolationsüberwachung).

    Zitat von &quot;Kracky&quot;


    ...ob es zwingend erforderlich ist das du diesen Potentialausgleich zwingend zusätzlich zur elektrischen Anlage anbringen mußt oder ob es eben bestimmte Anlagenformen gibt in denen dieses zwingend wird. Aber in einem 5 Leitersystem, wenn dieses korrekt ausgeführt ist sollte es ja eigentlich nicht erforderlich sein.


    Das müsste man genauer betrachten.