Warnung vor meinestadt.de / alles-klar.de

  • Warnung:


    Sobald diese Firma ihre Daten bekommt, ruft man sie an.
    Es werden in freundlichem und soveränem ruhigen Ton stundenlang am Telefon die Vorteile eines kostenpflichtigen Eintrags erläutert, Beispiele genannt und irgendwelche Analysen und Studien zur Hand genommen.
    Der Mann scheint 2 Stunden Beratungs-Zeit zu haben, hätte geduldig auch 3,5 Stunden dauern können. :roll:
    Auch das 2. Telefonat (1:45 h) wird extrem hartnäckig (dabei aber ruhig und freundlich) geführt.


    In der Zwischenzeit besorgt man sich die Bank-Daten und bucht OHNE MEINE ZUSTIMMUNG danach einfach nen 2-Jahres-Betrag (Streitwert ~805 Euro) vom Konto ab!


    AllesKlar.de schickt dann nen Vertrag mit Post, und ignoriert sämtliche telefonische und E-Mail-schriftliche Einsprüche/Widersprüche !!


    Auf die Aufforderung (mit Frist.Setzung3 Arbeitstage) das illegal abgebuchte Geld zurück-überweißen, reagiert AllesKlar.de nicht.
    Statt dessen hat der Mann (Thomas Roik) nochmal über 1,5 h Zeit zum Beschwatzen des vermeitlichen Kunden!
    (ich)
    Ich hab nie etwas unterschrieben! und inzwischen den Betrag zurück gebucht.
    Doch der Mnn winkt mit dem Zaun-Pfahl Rechts-Abteilung.


    Heute wieder ein Telefonat (10 min), der Mann will absolut keinen Meter zurück von seiner Behauptung - wir hätten ne vertragliche Vereinbarung unter Geschäfts-Leuten.


    Ich hab 5x per Mail (auch an die Redaktion von AllesKlar.de) und mündlichzu Hernn Thomas Roik die komplette Löschung des Branchen-Eintrags gewünscht und gefordert, doch die Redaktion reagiert gar nicht und der Mann überhört mehrmals absichtlich / geht antwortet mit Gegenfragen + weigert sich beharrlich.


    Die Annonce bei MeineStadt / AllesKlar.de kann von mir NICHT editiert werden, ich habe da keinen Zugriff drauf.
    Ursprünglich war nur nen kostenloser Basis-Eintrag versprochen.


    ... wie war das nochmal mit dem Fern-Absatz-Gesetz b2b ??
    Udo K.
    Postfach 241
    74206 Bad Wimpfen
    http://www.PA-Technik-Team.de

    PS:
    Von den gefundenen 80 Online-Branchenbüchern sind etwa 15 mit Option Erweiterung, die mich bisher angerufen haben ...
    Schmeiß-Fliegen & Parasiten !!

  • Sag mal, woher nimmst den Du Dir die Zeit 2 Stunden mit so einem Verkäufer zu reden? So ein Anruf ist bei mir in 2 Sekunden wieder erledigt...


    Aus zwei Stunden Gesprächszeit kann man sicher irgendwo 5 Sekunden "Vertragszustimmung" herauserkennen - zumindest eine Anwalt. Zwischen Kaufleuten (andere tragen sich ja nicht in Branchenbücher ein), gilt auch eine mündliche Zustimmung als ausreichend. Manche Telefondrücker zeichnen das Gespräch zwecks späterer Beweisbarkeit auch noch auf.


    Bei solchen Anrufen würde ich gleich wieder den Hörer auflegen - eben nicht nur wegen der vergeudeten Zeit....


    Wg. ungerechtfertigter Abbuchung vom Konto: Geh zu Deiner Bank (!) und widerspreche der Lastschrift. Die bucht Dir das umgehend wieder gut (sofern Du den Widerspruch zeitnah eingereicht hast).
    Lastschriften auf Einzugsermächtigungen kannst Du ohne Angabe von Gründen zurückgeben (meist innerhalb 6 Wochen), Lastschriften auf Abbuchungsauftrag nur dann, wenn der Bank (!) kein Abbuchungsauftrag (ist nicht Einzugsermächtigung!!!) vorliegt.
    Du musst also nicht mit den Leuten von allesklar.de deswegen streiten.

  • Sein 1. Anruf zwecks Business-Eintrag war die 2. Anfrage dieser Art.


    Ja - mittlerweile bin ich abgebrüht und lass mir meine Zeit nimmer klauen. :wink:
    Aber dieser Herr von Meine Stadt/Alles Klar war wohl ausgekocht. :evil:


    Die Rückgabe der ungewollten Abbuchung (hatte ich oben schon erwähnt) war kein Problem.


    Aber jetzt nervt dieser Thomas Roik weiterhin und beruft sich auf angebliche Zustimmung meinerseits aus 2 viel zu langen Telefonaten.
    Hehe - auf ein Dutzend Gegen-Argumente hatte der ne vorbereitete Antwort, der ist diplomatisch und gerissen!
    Bank-Daten herauszufinden ist nicht das Problem, stehen u.a. auf Geschäfts-Papieren / Rechnungen etc.


    Auf meine Forderung nun meinen Grund-Eintrag (kostenlos) zu löschen geht er nicht ein.
    Meine Stadt/Alles Klar will auf Biegen und Brechen neue Kunden.
    Mittel und Wege sind offenbar HKS und auch mittlere Verleiher und alle, die irgendwas mit Musik zu schaffen haben.
    (ich hatte heute mal ebendort bissel recherchiert)


    Ich bin kein BWL'ler.
    Auf welche Gesetze/Hilfen/... kann ich mich in diesem Falle berufen, wenn Meine Stadt/AllesKlar jetzt Mahnungen schickt ??
    Anwalt wäre erst der allerletzte Schritt meinerseits.

  • Zitat von "waldschrad99"


    Die Rückgabe der ungewollten Abbuchung (hatte ich oben schon erwähnt) war kein Problem.
    ...
    Bank-Daten herauszufinden ist nicht das Problem, stehen u.a. auf Geschäfts-Papieren / Rechnungen etc.


    Na, dann passts ja wieder.
    Dennoch darf keiner ohne Deine Einwilligung von Deinem Konto Beträge einziehen. Das ist mal ganz unabhängig vom eventuell erfolgten Vertragsschluss.



    Zitat von "waldschrad99"

    Auf welche Gesetze/Hilfen/... kann ich mich in diesem Falle berufen, wenn Meine Stadt/AllesKlar jetzt Mahnungen schickt ?? Anwalt wäre erst der allerletzte Schritt meinerseits.


    Schreibe denen einen Brief (notfalls mit Einschreiben), daß Du zu keinem Zeitpunkt eine Einwilligung zu einem kostenpflichtigen Eintrag gegeben hast und Du daher die Rechnung als unbegründet ablehnst.
    Mahnungen und sonstige Schreiben würde ich dann per Fax zurücksenden mit dem Vermerk "Rechnung ungerechtfertigt Zahlung wird abgelehnt - siehe Schreiben vom ...."
    Sollte ein Mahnbescheid (also vom Gericht) zugestellt werden, dann sofort innerhalb der Frist Widerspruch einlegen.
    Falls es daraufhin zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, dann würde ich mir aber spätestens jetzt einen Anwalt nehmen.
    Manchmal passiert aber auch dann gar nichts mehr, die Mahnungen sind nur Druckmittel, denn bei einigen Leuten funktioniert das Spielchen. Für 800,- EUR lohnt sich das scheinbar... Ein Mahnbescheid kostet da nur wenige Euro und ein bisserl Porto...


    Ich vermute, daß Du bei einer Gerichtsverhandlung sicher gute Karten haben wirst, hier steht Aussage gegen Aussage. Die undursichtigen Praktiken der Branchenbuchleute dürfte den Gerichten bekannt sein und wenn sie dann noch die Geschichte mit der ungerechtfertigten Lastschrift erfahren, sollte das eher für Dich sprechen. Aber wie gesagt, spätestens vor Gericht ist das ein Fall für den Anwalt...

  • Ich habe mal grad auf deren Portal meinestadt.de nachgesehen.
    Die verwenden ja ganz normale, öffentlich zugängliche Adresssätze (Telekom, Gelbe Seiten etc.) und binden noch google-Content-Werbung mit ein.
    Habe unsere Firma auch gefunden. Allerdings haben die da alles mögliche reingeschrieben, was man als Firmeninhaber am liebsten geändert sehen möchte.
    Und so klickt man einfach "ändern" an und korrigiert. Aber Vorsicht! Wer dann weiterklickt, der muss irgendwann zwangläufig die AGBs akzeptieren.
    Und da steht allerhand Verfängliches drin. Unter anderen, daß die Gratiseinträge nur 3 Monate gültig sind und auch nicht von Dir (sondern nur von der Redaktion) geändert werden können.
    Ich habe zwar nicht alles durchgelesen, aber ich vermute mal, mit Deiner Änderung des Adressatzes bastelst Du Dir dann Deine kostenpflichtige Eintragung zusammen.

    Zitat von "AGB von meinestadt.de/allesklar.de"

    4. Zustandekommen des Vertrages
    Das Vertragsverhältnis kommt zustande mit Absenden einer Online-Eintragsanmeldung für einen der angebotenen
    Eintragsservices durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ und die daraufhin erfolgende Bereitstellung der
    Eintragsservices durch allesklar.com an den Nutzer oder durch die mündliche oder schriftliche Abgabe und Annahme
    von Angeboten. Das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist ebenfalls vertragsbegründend oder
    vertragsändernd.


    Außerdem steht dann weiter unten, daß man automatisch die Einwilligung zum Lastschrifteinzug gibt.


    Vielleicht doch etwas, wovon Dein Anwalt etwas früher bescheid wissen sollte???


    Ich vermute mal stark, daß die fehlerhaften Adresssätze nur dazu dienen, den Unternehmer zu einer kostenpflichtigen Eintragung zu verleiten...

  • 1.) Zum Thema AGB: Da können die viel rein schreiben. Alles, was unerwartet ist oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligt, ist ohnehin nicht wirksam.


    2.) Das Geschäftsmodell solcher Firmen ist: Von hundert Leuten, die man unter Druck setzt, zahlen mindestens 10, weil sie Angst haben oder sich nicht auskennen. Vor Gericht ziehen die nicht. Von daher muss man nur in zwei bis drei Sachen Zeit investieren:


    a) Lastschrifteinzug muss man widersprechen. Das sollte im Regelfall online mit TAN gehen.


    b) Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, legt man Widerspruch ein. (Im Regelfall kommt aber keiner.)


    c) Das Schweigen eines Kaufmanns gilt nur im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung als Zustimmung. Eine solche Geschäftsbeziehung liegt hier nicht vor. Sicherheitshalber kann man jedoch ein Schreiben per Einwurfeinschreiben dort hin schicken und klar machen, dass man an solchen kostenpflichtigen Angeboten keinerlei Interesse hat.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess


  • +1
    Ich möchte noch einmal das Wort Einwurf betonen, ein "richtiges" Einschreiben würde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht zugestellt werden.

  • Zitat von "ADMIN"

    1.) Zum Thema AGB: Da können die viel rein schreiben. Alles, was unerwartet ist oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligt, ist ohnehin nicht wirksam.


    Und was "unerwartet" oder "unangemessen" ist, darüber kann man sich dann trefflich streiten, vor allem zwischen Kaufleuten. Bei Verbrauchern/Privatleuten würde so eine Masche auch nicht klappen.
    Da das "Geschäftsmodell" hauptsächlich darin besteht, auf die AGB hereinzufallen, werden die wohl von findigen Anwälten soweit konstruiert worden sein, daß sie auch nicht gleich von jedem als unwirksam hingestellt werden können.


    Eventuell könnten aber solche AGB-Konstruktionen auch zwischen Kaufleuten seit der Novelle des Gesetzes zum Unlauteren Wettbewerb (UWG) Anfang diesen Jahres der Vergangenheit angehören, bzw. inzwischen doch als unwirksam erklärt werden.


    http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/anhang_29.html
    (siehe hier v.a. Nr. 21. und 22)

  • Zitat von "simonstpauli"

    Ich möchte noch einmal das Wort Einwurf betonen, ein "richtiges" Einschreiben würde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht zugestellt werden.


    Einwurf ist einfach billiger.


    Wenn jemand die Annahme eines Einschreibens verweigert, gilt das hier in Deutschland als zugestellt. (Wir sind hier nicht in den Staaten, wo irgendwelche Klagen den Leuten vor die Füße geworfen werden müssen, weil sie anders nichts rechtswirksam zugestellt werden können...)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "ADMIN"

    Einwurf ist einfach billiger.


    Wenn jemand die Annahme eines Einschreibens verweigert, gilt das hier in Deutschland als zugestellt. (Wir sind hier nicht in den Staaten, wo irgendwelche Klagen den Leuten vor die Füße geworfen werden müssen, weil sie anders nichts rechtswirksam zugestellt werden können...)


    Nein, amerikanische Verhältnisse haben wir noch nicht, es gibt aber z.B. Briefkastenfirmen, denen man kein Einschreiben zustellen kann, weil es einfach nicht abgeholt wird. Ein Einwurfeinschreiben ist dann zugestellt.


    Wobei ich feststelle, daß wir eine "ganz normale" Geschäftsbeziehung mit AK/MS haben, die zwar nicht ertragreich ist aber "normal" eingeleitet wurde und auch abläuft. Auf eine eventuelle Kündigung und deren Ablauf bin ich gespannt...

  • Zu Thema "Einschreiben" muß ich leider sagen, daß das völlig sinnfrei ist. Mit einem Einschreiben kann man nur nachweisen, daß man überhaupt etwas dahin geschickt hat. Das kann natürlich der Widerspruch sein, aber genauso gut auch eine Grußkarte. Daher haben Einschreiben keinerlei rechtswirksame Folgen.
    Es gibt laut meiner Anwältin nur zwei "sichere" Methoden:


    1. Persönliche Übergabe vor Zeugen: Man setzt ein Schreiben auf, nimmt eine verlässliche Person und lässt sich von dieser bezeugen (schriftlich), daß man exakt DIESES Schreiben in DIESEN Umschlag gesteckt hat.
    Dann fährt man mit dem Zeugen zu dem Empfänger und übergibt das Schreiben persönlich. Auch diesen Vorgang lässt man sich wieder von dem Zeugen bestätigen.
    Wenn der Empfänger das Schreiben dann nicht annimmt, hat man Pech.


    2. Der gerichtliche Postzustellungsauftrag: Das ist die einzig sichere Methode. Man schickt das Schreiben an die zuständige Stelle des Amtsgerichtes. Der Gerichtsvollzieher fertigt eine beglaubigte Kopie des Schreibens und stellt das Original dann zu. Das kann er nach seinem Ermessen persönlich oder per Zustelldienst tun. Das sind dann die schönen gelben Umschläge.
    Es wird protokolliert, wann das Schreiben zugestellt wurde und der Verfahrensnummer auf dem Umschlag kann das Gericht die beglaubigte Kopie zuordnen.


    Schlimm, was man lernt, wenn man einen Mietnomaden loswerden will :(


    Viele Grüße


    Rotti

  • Zum Thema "Einschreiben": Gegenüber Privatleuten macht der Weg über den Gerichtsvollzieher tatsächlich Sinn.


    Gegenüber einer Firma, die ja kaufmännische Sorgfaltspflichten hat, sieht das ein wenig anders aus: Wenn die behaupten, eine Grußkarte bekommen zu haben, dann möchte der Richter die auch sehen, wenn die behaupten, dass im Umschlag nur ein leeres Blatt Papier war, dann wird der Richter fragen, warum die sich nicht mit dem Absender in Verbindung gesetzt haben. (Am Rande: Zu den ganz dreisten Methoden des Prozessbetrugs greift jemand, der Arbeitnehmer beschäftigt, in der Regel nicht, denn dann kommt er in eine ganz schlechte Verhandlungsposition...)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat

    ...wenn die behaupten, dass im Umschlag nur ein leeres Blatt Papier war,...


    Was man ganz einfach dadurch umgehen könnte, wenn man das Einschreiben in einem Fensterumschlag verschickt.


    Das Schreiben samt Empfänger Adresse befinden sich dann nämlich IN dem Umschlag und selbst Münchhausen hätte erhebliche Schwierigkeiten zu erklären, wie denn ein unadressierter leerer Umschlag -der lediglich den "Einschreiben" Vermerk trägt- sein Ziel finden konnte. :wink:

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • Das darf doch wohl nicht war sein ...


    Ihr benehmt Euch wie kleine Kinder. Kaum kommt einer daher, schmiert Euch Honig um den Mund und erzählt Euch wie toll und wichtig gerade Du und Dein tolles Unternehmen sind ... Online Branchenbuch Eintrag :lol: hast nicht genug Altpapier im Briefkasten? Hast Lust auf Spam und Telefonverkäufer Terror?
    :lol: :lol: :lol:


    Zitat von "waldschrad99"

    Ich bin kein BWL'ler.
    Auf welche Gesetze/Hilfen/... kann ich mich in diesem Falle berufen, wenn Meine Stadt/AllesKlar jetzt Mahnungen schickt ??
    Anwalt wäre erst der allerletzte Schritt meinerseits.


    Du brauchst gar nichts zu machen. Fütter jetzt bloß nicht noch einen Rechtsverdreher! Schalt lieber Deine Eitelkeit aus und Dein Gehirn ein.
    Schicken die Mahnungen, so hast Du genug Papier, um im Winter Deinen Ofen anzuheizen.


    Die können Gespräche aufzeichnen wie sie lustig sind, können aber nie zweifelsfrei beweisen, dass sie mit Dir gesprochen haben. Oder war das VIDEOTELEFONIE? . Das war doch bestimmt Dein kleiner Bruder am anderen Ende der Leitung oder der Freund von Deinem Azubi :D


    Dein größter Fehler war, daß Du Dir die Blöße gegeben hast und Dich überhaupt mit dem Gesindel eingelassen hast und versuchst Widersprüche einzulegen oder zu kündigen. Nun wissen die, das Du ein willfähiges Opfer bist - zumal die Dich am Telefon beschwatzen können wie 'ne Oma und Du einen Online Eintrag im ach so tollen Internet bestellen wolltest :lol: :lol: :lol:


    Richtige Männer essen eben keine Sahnetörtchen :D



    Wenn das so einfach ist Euch ne Klinke ans Bein zu labern .... und dann die Tür auf und zu zu machen ... ich möchte nicht wissen, wie Ihr Eure "Unternehmen" führt :shock:




    Weiteres per PN

  • Zitat von "ukw"


    Du brauchst gar nichts zu machen. Fütter jetzt bloß nicht noch einen Rechtsverdreher! Schalt lieber Deine Eitelkeit aus und Dein Gehirn ein.
    Schicken die Mahnungen, so hast Du genug Papier, um im Winter Deinen Ofen anzuheizen.


    Gefährliche Einstellung.


    Wir sind Kaufleute und für Kaufleute gelten nicht die strengen Verbraucherschutzregelungen, die uns als Privatpersonen vor solchen Machenschaften schützen.
    Wenn ein Vertrag geschlossen wurde, dann ist der bindend, egal ob man hinterher damit einverstanden ist oder nicht. In der Regel nützt es auch nichts zu behaupten, daß man das alles gar nicht so gewollt oder anders gemeint hat.
    Als Kaufleute müssen wir genau hinsehen, wo wir einen Vertrag eingehen und was das alles für Konsequenzen hat.


    Das ist der Trick an der ganzen Sache. Wer dort auf die Homepage geht und sich seinen Eintrag bastelt, der stimmt dann später auch den AGB zu. Man macht hier extra sein Häckchen hin! Wer das immer so leichtfertig macht und sich nicht die AGB durchliest, der ist also eventuell ein Vertrag eingegangen, den er eigentlich gar nicht so wollte.


    Das mal so als Grundsatz.


    Wenn es aber fast schon auf der Hand liegt, daß Leute getäuscht werden sollen, daß man mit undurchsichtigen und fraglichen Methoden zu einem überteuertem Vertrag gebracht wird, dann kann man eventuell dagegen vorgehen. Das wird aber sicherlich nicht einfach sein, schliesslich kennt der Anbieter sein Geschäft mit den juristischen Hintertüren wesentlich besser als der Inserent, daher der Rat einen Anwalt zu konsultieren.


    Einfach den Kopf in den Sand stecken, die Mahnungen nicht beachten kann auf Dauer nicht zielführend sein, denn irgendwann kommt der Mahnbescheid und wer dann spätestens hier nicht dagegen vorgeht, der hat verloren. Dann hat der Anbieter einen vollstreckbaren Titel und schickt Dir den Gerichtsvollzieher vorbei. In dieser Phase fragt dann keiner mehr, ob das alles mit rechten Dingen zugegangen ist.


    Also frühzeitig/rechtzeitig den vermeintlich ungerechtfertigten Forderungen widersprechen. Nicht, daß Dir dann später aus Deiner Untätigkeit noch eine Zustimmung hineininterpretiert werden kann...


    (und so mal nebenbei, wer den Prozess gewinnt, der kann sich die Anwaltkosten vom Gegner bezahlen lassen, insofern fütterst hoffentlich nicht DU einen Anwalt, sondern der Prozessgegner.)

  • Du hättest den nachfolgenden Satz mit zitieren sollen =>


    Zitat von "mringhoff"

    Gefährliche Einstellung.


    Wir sind Kaufleute und für Kaufleute gelten nicht die strengen Verbraucherschutzregelungen, die uns als Privatpersonen vor solchen Machenschaften schützen.
    Wenn ein Vertrag geschlossen wurde, dann ist der bindend, egal ob man hinterher damit einverstanden ist oder nicht. In der Regel nützt es auch nichts zu behaupten, daß man das alles gar nicht so gewollt oder anders gemeint hat.
    Als Kaufleute müssen wir genau hinsehen, wo wir einen Vertrag eingehen und was das alles für Konsequenzen hat.


    Darum auch ohne Anwalt ganz einfach - denn mit der entsprechenden Firma besteht kein Vertrag. :shock:
    Wenn die Gegenseite nachweisen will und nachweisen kann, dass sie mit dem Waldschrat einen rechtskräftigen (Kauf) Vertrag geschlossen haben... 8)
    Das wird ihnen nie gelingen, wenn es ausschließlich telefonisch Kontakt gegeben hat. Ich setzte voraus, das keine Unterschriften gibt.


    Gibt es allerdings eine rechtsverbindliche Unterschrift, so würde ich mir ernsthaft überlegen ... ob ich
    a) die Summe zu zahlen ( für 2 Jahre) und sofort zu kündigen.
    Dazu unbedingt die Lastschrift von der bezogenen Bank innerhalb der 6 Wochenfrist zurück holen lassen. Von der Gegenseite folgen normalerweise Mahnschreiben. Du brauchst dieses rechtskräftige Mahnschreiben, damit Du eine Firmenanschrift hast, die nicht nur Geld entgegen nimmt sondern auch Kündigungsschreiben. :wink:


    b) Du behauptest, es sei nicht Deine Unterschrift auf dem Vertrag und der Vertrag sei deshalb nicht zustande gekommen. Nun muss die Gegenseite nachweisen, dass es Deine Unterschrift ist. Weiteres dazu per PN_tel


    Nein, Anwälte haben ein Problem - Anwälte können nur dann Geld verdienen, wenn sich hilf- und hirnlose Menschen streiten.
    Recht wird nicht von Anwälten gesprochen, sondern vom Richter.
    Die Gesetze werden nicht von Anwälten gemacht sondern vom Bundestag und Bundesrat (Legislative).
    Einen Anwalt brauchst Du, damit Du auch da Recht bekommst, wo kein Recht ist...
    Und anständige Menschen werden nicht den Beruf eines Anwalts ausüben. Und mit unanständigen Menschen gebe ich mich nicht ab.

  • Zitat von "simonstpauli"


    Wobei ich feststelle, daß wir eine "ganz normale" Geschäftsbeziehung mit AK/MS haben, die zwar nicht ertragreich ist aber "normal" eingeleitet wurde und auch abläuft. Auf eine eventuelle Kündigung und deren Ablauf bin ich gespannt...


    ich auch :lol:


    .. und was nennst Du eine "ganz normale" Geschäftsbeziehung mit AK/MS ?
    Die haben Deine Adresse und Firmenbezeichnung aus den gelben Seiten oder dem Handelsregister. Dort war der Standard Eintag für Dich "kostenlos" (weil Nebenleistung der Hauptleistung Telefonanschluss) und für jedermann frei zugänglich.


    Nun haben die diesen Eintrag genommen und machen Ihn für jedermann zugänglich (was er vorher auch schon war) aber nun kostet es Geld :arrow: Dein Geld 8) viel Geld :shock:


    Falls Deine Firma von Deinen Kunden nicht gefunden wird (es kommt kein Kontakt zustande) so hast Du was versäumt und falsch gemacht. Eine solche Anzeige ist weitgehend wirkungslos, da Zugriffszahlen [KLICKS] keinerlei Aussagekraft haben.
    Nutze also das Geld und mach gezielt Werbung bei Deinen Kunden.

    Je persönlicher die Werbung ist, desto besser.


    Für 800,- Euro kannst Du mit Deinen 10 wichtigsten Kunden gut Essen gehen.
    Die Wirkung einer solchen Werbung ist nachhaltig und überwältigend.

  • (ich zitiere jetzt mal lieber nicht, sonst werden die Buchstaben noch größer :)


    Der obige Vertrag mit der Firma muss ja nicht durch das Telefonat entstanden sein, sondern genauso gut online.
    Nun, man kann sich auch hier rausreden, daß man das nicht gewesen ist etc., aber unter dem Strich eher unglaubwürdig.


    Probier das doch mal selber: Such mal Deinen Adressatz raus und korrigiere ihn (mit der "ändern"-Funktion). Irgendwann kommt man auf eine Seite, wo man sich legitimieren muss und auch das berühmte Kästchen, daß man die AGB akzeptiert.
    Wer hier weitermacht, der schließt einen Vertrag ab. Die Bedingungen hierfür kannst Du in deren AGB nachlesen.
    Inwieweit das alles rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt.
    Zumindest in deren Augen bist Du ab jetzt Kunde bei denen und hast eine laufende Geschäftsbeziehung, wo auch ein kaufmännisches Schweigen auf (nicht gewünschte) Bestätigungsschreiben eine Zustimmung bedeuten kann.


    Und zur Anwalt-Kritik:
    Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Im Streitfall also durch eine Gerichtsverhandlung.
    Der zuständige Richter hört die Argumente beider Seiten und entscheidet dann nur aus dieser Grundlage heraus.
    Wenn Du Dir zutraust, die passenden juristischen Argumente zu liefern, dann musst Du zumindest vor dem Amtsgericht keinen Anwalt nehmen. Wenn Du etwas wichtiges vergessen hast dann könnte das Urteil zu Deinen Ungunsten ausfallen. Und dann musst Du auch noch die Anwaltsrechnung Deines Gegners bezahlen.
    In kniffligen Situationen würde ich mich dann allein schon aus Eigennutz nun doch mit den "unanständigen Menschen" abgeben wollen.
    Denn: Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand... und ohne richtigen Skipper erleidet man sicher schneller Schiffbruch als mit einem, der sich damit auskennt.


  • Mit "wir" ist der Schmuck-Online-Shop gemeint, dessen Marketing-Maskottchen ich bin. Im Verhältnis zu den AdWords-Kosten sind ein paar hundert Euro im Jahr wenig.


    Für mich selbst lasse ich Werbung von Kunden und Kollegen machen, wenn die meine Arbeit gut fanden ;)

  • Zitat von "mringhoff"


    Der obige Vertrag mit der Firma muss ja nicht durch das Telefonat entstanden sein, sondern genauso gut online.
    Nun, man kann sich auch hier rausreden, daß man das nicht gewesen ist etc., aber unter dem Strich eher unglaubwürdig.


    Glaubwürdig oder unglaubwürdig - darum geht es hier nicht ... es geht um Geld. Und mit der gleichen Unverfrorenheit, mit der sich manche unserer Geschäftspartner aus ihren Zahlungsverpflichtungen winden, sollte der Waldschrat auch vorgehen.


    bezüglich Anwalt: Du hast recht - es kann Situationen im Leben geben, da brauch man einen Anwalt (z.B. Ehescheidung)



    @ Simonstpauli:

    Zitat

    Für mich selbst lasse ich Werbung von Kunden und Kollegen machen, wenn die meine Arbeit gut fanden ;)


    : freut mich zu hören :)