Geld eintreiben

  • Zitat von "djobi"

    Gut, 2004 gabs schon den Euro, aber lassen wir das ;)


    Stimmt, das muß also schon vor 2002 gewesen sein, mein Gott ist das lange her! Fakt ist, ich hab da nie wieder was von gehört wobei man mir oft genug gesagt hat das ich mein Geld noch bekomme.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Einmal mehr: meine Förmchen sind kaputtgegangen, und nun will niemand dafür bezahlen.


    Zunächst: jeder Schaden ist ärgerlich, und natürlich stimme ich den Ausführungen zu die besagen ‚egal wie hoch – wenn jemand für einen mir zugefügten Schaden verantwortlich zu machen ist, dann soll er auch bitte dafür gerade stehen‘ (wobei bei EUR 120,- die Gefahr tatsächlich nicht von der Hand zu weisen ist, dass Zeitaufwand, Telefon – und Portokosten zwecks Erlangung von Schadenersatz in der Summe schnell höher kommen können als der Schaden selbst).
    Aber egal – das Problem liegt meines Erachtens ganz wo anders. Nehmen wir an es besteht ein zweifelsfrei definiertes Vertragsverhältnis; in diesem Fall: Dein Kunde hat Dir für ein ausgehandeltes Entgelt den Auftrag zur Beschallung seiner Veranstaltung erteilt, und Du hast diesen angenommen und ausgeführt. Nehmen wir ferner an es kommt im Anschluss zum Äußersten; zu einem Zivilprozess wegen geforderten Schadenersatzes für Beschädigungen an dafür von Dir verwendetem Equipment.
    Als fiktiver Anwalt Deines Prozessgegners (und Ex – Kunden... ) würde ich in etwa wie folgt argumentieren:


    „Es gehört zweifelsohne zur allgemeinen Lebenserfahrung, dass im Zusammenhang mit Schützenfesten, Abiparties, Feuerwehrbällen, Hardcoretechnoevents und ähnlichen Festivitäten unweigerlich mit alkoholbedingten Problemen wie Pöbeleien, Vandalismus, Lärmbelästigung, Sachbeschädigungen etc. seitens des Publikums zu rechnen ist. Bei Personen und Unternehmen, welche in diesem Umfeld gewerblich tätig sind, ist diesbezüglich eine besonderes Problembewusstsein vorauszusetzen und angemessenes, vorbeugendes Handeln daher Usus: Bier wird nicht in Kristallgläsern ausgeschenkt sondern in Plastikbechern; Currywurst gibt’s auf Papptellern und nicht auf Meißner Porzellan; das Mobiliar sind keine Designermöbel sondern Bierzeltgarnituren; die Deko besteht nicht aus Ölgemälden sondern aus Einweg – Pappmachee; sensible Bereiche werden abgesperrt oder durch Securitypersonal gesichert, empfindliche Böden werden mit Gummimatten abgedeckt, usw. usw.


    Diesbezüglich meine Fragen an den Kläger:
    - welche Vorgehensweise haben Sie gewählt und welche Anstrengungen haben Sie unternommen, um in Ihrem Bereich dem erhöhten Risiko von Schäden im Vorfeld wirksam vorzubeugen?
    (Hast Du ... überhaupt darüber nachgedacht?)
    - haben Sie geeignete, das heißt überdurchschnittlich robuste und vandalismusresistente Geräte verwendet; etwa Lautsprecherboxen mit Glasfaserbeschichtung, stabiler Stahlgitterfront, geschützten Steckvorrichtungen, usw.? (Hast Du? Gibt es seit mehreren Jahrzehnten, ist also durchaus Stand der Technik)
    - falls nein: haben Sie dafür Sorge getragen, dass empfindliche Geräte außer Reichweite des Publikums installiert waren; etwa durch Aufhängen der Lautsprecher, Absperren oder sonstwie unerreichbar Machen der sensiblen Bereiche? (Hast Du? Ist seit Jahrzehnten gängige Praxis)
    - falls nein: haben Sie sonstige Vorkehrungen getroffen, um erwartbaren Beschädigungen vorzubeugen; beispielsweise besondere Unterweisung von Aufsichts – und Sicherheitspersonal, regelmäßige Kontrollen der problematischen Bereiche, Sensibilisierung des Auftraggebers, o. ä.? (Hast Du? Ist ebenfalls durchaus üblich und tägliche Normalität)
    Keine weiteren Fragen, Herr Richter.“


    Hast Du alles NICHT? Du hast statt dessen einfach ein paar Böxchen mit schaumstoffgeschmücktem Ziergitter in Galazustand mitten in eine tobende, alkoholselig feiernde Menge gestellt und gehofft, dass das schon irgendwie gut gehen wird?


    Mit anderen Worten: Du bist mit dem frisch gewaschenen Familien – Golf zum Stockcarrennen gefahren und fragst Dich nun, wer die im Anschluss völlig überraschend entdeckten Beulen wieder raus macht?
    (Ein wenig anders sähe es aus wenn Du den Golf an Deinen Kumpel verliehen hättest, und DER wäre damit ohne Dein Wissen Stockcarrennen gefahren. Aber so genau geht das aus Deiner Schilderung nicht hervor).


    Nicht ausgeschlossen dass mich mein Rechtsempfinden trügt. Aber ich denke, den Schaden hast Du im Wesentlichen Dir selbst bzw. Deiner Unerfahrenheit zuzuschreiben, und ein neutraler Beobachter/ Richter würde das nicht viel anders sehen.


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Wenn ich mein Auto am Straßenrand abstelle oder in einem öffentlichen Parkhaus und du mir eine Delle reinfährst (Schaden sagen wir mal 180€ da durch Smartrepair der Schaden wieder instand gesetzt werden kann) und dich dann vom Unfallort entfernst, weil es ja nur ne Bagatelle ist und ich Depp das ja eh nicht merken werde, argumentierst du dann auch so, wenn ich dich wegen Fahrerflucht auf's Korn nehme? Jeder Richter würde sich wohl totlachen und dich wegen Fahrerflucht verurteilen!


    Ich bin kein Anwalt und das ist auch keine Rechtsbelehrung, aber mein Rechtsempfinden sagt mir:
    Maaatin hat das Material vermietet. Ich gehe von DryHire aus. Damit ist der Veranstalter bzw. der Mieter in der Pflicht Sicherungsmaßnahmen (wie du sie ausgeführt hast) durchzuführen. Damit ist die gesamte Argumentationslinie bezgl. Sicherungspflicht hinfällig.
    Es ist unerheblich ob das Material nun besonders robust ist oder nicht. Die Teile sind nachweislich (z.B. CE Zeichen) technisch in Ordnung und in ihrem Einsatzzweck als ausreichend robost anzusehen. Zudem wiesen sie vorher keine Beschädigungen auf. Wenn jemand auf Zerstörung aus ist, so bekommt man alles klein. In diesem Fall ist es wohl so gewesen, dass jemand den Akustikschaum mutwillig zerstört hat. Von alleine fällt der in keinem Fall ab, auch wenn man eine halben Liter Bier darin versenkt oder ne Currywurst dagegen wirft. Für mich ist das mutwillige Sachbeschädigung.


    Gehe ich denn so falsch in der Annahme, dass beides (Fahrerflucht und mutwillige Sachbeschädigung) eine Straftat darstellt?


    Ich stehe auf dem Standpunkt:
    Wenn jemand etwas beschädigt, so ist diese Person auch haftbar.
    Wenn man dies aus Übermut macht oder weil man einfach "mies drauf ist" so ist das sogar Vorsatz.
    Es gibt gewisse Spielregeln im Leben miteinander und dazu gehört auch das Gut einer anderen Person zu respektieren und sorgsam damit umzugehen bzw. es nicht zu beschädigen. Egal ob es nun speziell gesichert oder bewacht ist.


    BillBo... mal Hand auf's Herz. Wie oft hast du denn schon deine Kunden aus anderen Gründen belangt oder ist es bei dir wirklich üblich über gewisse Schäden (mutwillig verursachte Schäden!!!!) hinweg zu sehen und dem Kunden auch noch Honig auf's Brot zu geben?
    Es scheint mir, als dass bei dir IMMER der Kunde unschuldig ist und IMMER der Vermieter (sofern nicht du selbst es bist???) die A-Karte hat.
    Du sagtst ja selbst eingangs, dass jeder Schaden ärgerlich ist und du den vorherigen Ausführungen zustimmst.
    Das Problem liegt wohl eher darin begründet, dass viele Mitmenschen den nötigen Respekt zu einer Sache, einem Gut oder auch zu sich selbst verloren haben und daher halte ich es für nur angemessen solche Personen auch zur Rechenschaft zu ziehen.


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • ....aber es geht doch hier gar nicht mehr um die Schuldfrage....
    der "Vermieter" hat doch gesagt, daß er den Schaden bezahlen wird. Es geht ja nur darum, daß er sich davor drückt oder es einfach nicht auf die Reihe bekommt...

  • Lt. Eröffnungspost hat er angeboten, die Reparaturkostenaufstellung „an den Klassenführer oder so was“ weiter zu leiten. Auf Deutsch: er hat „ja, ja“ gesagt und spielt auf Ermüdung. :D
    Ungeachtet des aktuellen Standes ist es trotzdem ein schöner Fall aus der Praxis, anhand dessen sich trefflich über Haftung/ Sorgfaltspflichten/ zweckmäßiges Verhalten im Zusammenhang mit Streitigkeiten nach Veranstaltungsdienstleistungen diskutieren lässt.


    Zitat

    Wenn ich mein Auto am Straßenrand abstelle oder in einem öffentlichen Parkhaus...

    ...wäre die Sache klar. Aber auch nur genau dann. Schon wenn Dein Autoabstellort nicht ausdrücklich als öffentlicher Parkplatz gem. StvO ausgewiesen wäre kämen jedem Versicherungssachbearbeiter sofort Worte wie mangelnde Sorgfalt, Fahrlässigkeit und Mitschuld in den Sinn (immer auseinanderhalten: es geht um Schadenersatz, also Zivilrecht, und nicht um Strafrecht!).
    Aber Dein Vergleich hinkt gleich doppelt. Maaatin hat sein Auto nämlich nicht im Parkhaus abgestellt, sondern ist damit querfeldein über den Panzerschießplatz gebrettert ohne dabei auf die rote Flagge zu achten. Und das obendrein nicht privat und zufällig, sondern ganz gezielt in Ausübung seines Gewerbes. Er musste die Bedeutung der Flagge also kennen.


    Unser Rechtssystem stellt es jedem der sich geschädigt fühlt frei, Schadenersatz vom (tatsächlichen oder vermeintlichen) Schädiger zu fordern. Der wird sich allerdings in aller Regel wehren, indem er dem Geschädigten ein Mitverschulden nachzuweisen versucht. In der Folge wird sich dieser fragen lassen müssen: habe ich zweifelsfrei alle Sorgfalt walten lassen, die von einem verständigen Menschen in diesem Zusammenhang vorausgesetzt werden kann? Habe ich mich ausreichend auf die (mir bekannten oder offensichtlichen) möglichen Gefahren bei diesem Vorgang/ Handel/ Geschäft eingerichtet? Habe ich alles unternommen, um vermeidbare Risiken auszuschließen bzw. zu minimieren?
    Maaatin mag sich diese Fragen in Ruhe selbst stellen.
    Im Zusammenhang mit Geschäften zwischen ungleichen Vertragspartnern (also Profi/ Verbraucher, Gewerbetreibender/ Privatkunde) liegt die Messlatte für Sorgfaltspflichten dann übrigens gleich noch ein ganzes Stück höher; da kommen dann u. a. noch so schöne Begriffe wie Geschäftsrisiko und Betriebsgefahr ins Spiel.


    Lange rede, kurzer Sinn: Maaatin hat schlechte Karten; ausser sein Geschäftspartner ist ein ausgesprochen freundlicher und verständiger Zeitgenosse. Und er wird vor der nächsten Komasaufveranstaltung die Gitter seiner Boxen andersrum dranschrauben.


    Mit freundlichem Gruß
    Billbo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Zitat

    ....Und er wird vor der nächsten Komasaufveranstaltung die Gitter seiner Boxen andersrum dranschrauben...


    +1
    Die andere Variante wäre, dererlei Personenkreis nicht mehr als bevorzugte Zielgruppe seiner Dienstleistung zu sehen.
    Das interessante dabei:
    Als Hobbykistenschlepper kann er sich das erlauben. Ob man jetzt sein Material (& ggf. seine Arbeitskraft) betriebswirtschftlich sinnlos für einige Euronen hergibt, oder ob man statt dessen gut Essen und trinken geht, kommt letztendlich aufs Gleiche raus. Alternativ kann man das PA-Forum mit unterhaltsamen Beitragen füllen und anderen Menschen Freude bereiten. :D
    Keine Bank will Geld sehen, keine großen Kosten: Man kann sich die Kunden aussuchen.
    Bevor ich für Tagessätze im Hartz4-Niveau ausrücke, gehe ich lieber gut essen und überlasse den Anderen den "Besoffene-Kiddies-Markt". :D
    Ja, ich kann mir das auch erlauben.


    Fazit: Den Betrag bei Nichtbezahlung unter "Fortbildung" verbuchen und die bevorzugte Zielgruppe ändern. :D
    Vorher das außergerichtliche Mahnverfahren nicht vergessen.


    So Long zusammen.

    Sag "SO LONG" zu Deinem Geld...

  • Sorry, aber das ist absolut daneben. Ich hoffe ein paar Leute mit wesentlich mehr Rechtsverständnis mögen die Sache gerade rücken....


    Bei dir würde ein Mietnomade in jedem Fall recht bekommen... armes Deutschland sag ich nur. Du würdest allen Leuten, die so eine Schiene fahren Tür und Tor öffnen. Den volkswirtschaftlichen Schaden möchte ich nicht berechnen.


    Maaatin hat DryHire gemacht, also sein Auto brav am Straßenrand geparkt.


    Zitat

    der Veranstalter hat sich nicht darum gekümmert das irgendwelche Absperrungen vor die Technik kamen


    Anscheinend hat Maaatin ja sogar darauf hingewiesen, dass man für Absperrungen zu sorgen hat.


    Jemand hat mutwillig sein Material beschädigt. Der Auftraggeber hat mitunter seine Schuld eingestanden und in eine Übernahme des Schadens (mündlich) eingewilligt. Bei DryHire hat in jedem Fall der Mieter die Sorgfaltspflicht einzuhalten, oder siehst du das anders?


    Und selbst wenn ich mein Auto auf meinem Privatgrundstück abstelle (welcher kein öffentlicher Parkplatz ist) wäre eine Schadenhaftung gewährleistet. Zudem kommt dann auch noch Hausfriedensbruch hinzu - nur mal davon abgesehen. Damit kann der Mieter ja gegen den Schadensverursacher gerne vorgehen, aber das ist nun mal nicht das Problem von Maaatin.


    Mangelende Sorgfaltspflicht würde dann im Raum stehen, wenn das Teil geklaut wird und man nachweislich den Schlüssel hätte stecken lassen. Also die Box über Nacht geklaut wird, wenn keine Security da gewesen wäre. Aber auch das ist Sache des Mieters, da DryHire.


    Was meinst du womit die meisten hier ihr Geld verdienen??? Genau!!!! Mitunter mit der Vermietung von Geräten an Personen; genau wie Maaatin. Bei dir sind ja immer nur die doofen Vermieter schuld. Ich möchte dich mal hören, wenn so etwas bei dir vorkommt... was ist denn? Sag mal... wie reagierst du, wenn man dir deine Anlage mutwillig zerschiesst, oder man dein Equipment als Brennholz benutzt?


    Profi und Verbraucher... hör mir doch auf. Was ist denn mit den Mogelpackungen der Industrie? Unternimmt da jemand etwas? Ne... die Industrie darf die Schokolade nun in 75g Tafel anbieten, bei gleichem Preis. Vor 2 Jahren war das eine Mogelpackung... heute sollen die Verbraucher die Preise doch bitte selbst vergleichen. Obwohl die meistens mal in €/100g und dann mal wieder €/1000g ausgezeichnet sind, wenn überhaupt. Ich finde das eine Riesensauerei, aber dennoch kümmert das die EU und den deutschen Gesetzgeber wenig. Der Bürger ist demnoch mündig dies selbst nach zu vollziehen. Wenn dem so ist, dann kann insbesondere ein Abiturient, der ja nach Schulrecht nun ein mündiger und selbstständig, logisch denkender Mitbürger ist, dies alles Nachvollziehen und die Haftung dafür übernehmen. Als Lehrer und wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni unterschreib ich dir das sogar!
    Ich sag dir mal eins aus dem Nähkästchen... jeder Mensch kennt seine Rechte, vor allem dann wenn er seine Pflichten vernächlässigt oder missachtet hat. Warum sollen dann immer wieder andere dafür bluten, vor allem die Kleinen?


    Dein Geblubber von wegen ungleiche Vertragspartner ist hinfällig, denn jeder Veranstalter, vor allem in diesem Fall, sollte sich selbst seiner Sorgfaltsplficht im Klaren sein. Das ist in keinem Fall Sache des Vermieters. Dieser kann, muss aber nicht, auf eine gesonderte Versicherung genau für diese Fälle hinweisen. Ist bei jeder Autovermietung ähnlich. Du kannst, musst aber nicht eine solche Versicherung abschließen. Jeder Schaden wird und kann dir als Mieter in Rechung gestellt werden.


    In jedem Fall - und Maatin lass dich nicht ins Bockshorn jagen - ist der Vermieter zu einem Schadensersatz verpflichtet. Vor allem, da er dir diesen schon mündlich zugesichert hat. Wenn du Zeugen dazu hast würde ich den Jungs und Mädels kräftig einheizen. Ich würde den Kadidaten kräftig einheizen und mit Verlaub: solche Kunden brauch ich wirklich nicht.



    SoLong Audio
    ...und wie hast du angefangen?


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Zitat von "maaatin"


    Ich hatte Anfang März eine komplette PA mit Licht usw an eine Schule vermietet.


    also eine Schule ist nun mal nicht immer gleich eine pogende Komasaufveranstaltung oder ein Trashmetalkonzert in einem Jugendzentrum. Man muss nicht immer damit rechnen, daß sein Material kaputt gehen könnte.


    Ich sehe aber - wenn wir schon rumdiskutieren - eher Probleme damit, den offiziellen Veranstalter zu definieren. Meist werden Schulpartys von Schülern veranstaltet, die Schule stellt nur die Räumlichkeiten. Insofern ist der Veranstalter meist auch nicht "die Schule", sondern eine Gruppe von Schülern.
    War es jetzt eine Klassenparty? (maaatin sprach von der Klassenkasse) oder eher eine Party von der SMV (wie häufig)?
    Im Prinzip also rechtlich eher ein Arbeitgemeinschaft, also BGB-Gesellschaft.
    Doch nicht alle von der Klasse machen bei Parties mit, aus welchen Leuten besteht also die Gesellschaft? Und sind überhaupt alle schon voll geschäftsfähig?



    also für mich klingt das nach wie vor so, daß die Schüler sich der Schuld bewusst sind, hier für einen entstandenen Schaden aufzukommen. Wir müssen eigentlich nicht um die Schuldfrage reden.


    Es kommt halt nur keiner in die Strümpfe.


    Da hilft halt nur laufend nachbohren. Rechtliche Mittel stehen auf äußerst schwachen Beinen. Wem soll man denn den Mahnbescheid zustellen? Und wenn der den dann bekommen hat, geht er zu seinem Papa und der wieder zu einem Anwalt. Und der zieht dann eine Story auf, wie billbo.... Oder streitet alles ab, weil sein Mandant ja gar nicht Veranstalter war... etc.

  • Ebenfalls +1


    Zitat von "yamaha4711"

    ....Schokolade...


    Andere Baustelle.

    Zitat von "Yamaha4711"

    ...und wie hast du angefangen?


    Das passende Gesetzbuch kostet im Buchandel 5,-€....


    Natürlich hat Maaatin prinzipiell erstmal ein Recht auf Schadenersatz.
    Wenn der ausgesuchte Bub allerdings nicht zahlt (siehe mringhoff), bleibt Maatin nur der Weg zum Kadi.
    Das kann dann so aussehen: Es kommt zum Vergleich.
    Maaatin bekommt vom Bub 60,-€.
    Das interessante dabei:
    Maaatins Anwalt bekommt von Maatin 500,-€ :D


    -> Sag "SO LONG" zu deinem Geld...

    Sag "SO LONG" zu Deinem Geld...

  • Zitat von "SO LONG AUDIO"


    Das passende Gesetzbuch kostet im Buchandel 5,-€....


    und wenn man den Inhalt noch verstehen will, schließt sich ein jahrelanges Jurastudium an...


    Zitat von "SO LONG AUDIO"

    Natürlich hat Maaatin prinzipiell erstmal ein Recht auf Schadenersatz.


    genau. Moralisch sehe ich das auch so....

  • Zitat

    Sorry, aber das ist absolut daneben. ...

    Gaanz ruhig. Aufregen bringt nichts.
    Ich habe unser Rechtssystem nicht erfunden, es gefällt mir längst nicht alles daran, und sehr oft verstehe ich da ebenfalls nur Bahnhof. Aber ich bemühe mich gelegentlich, bestimmte Einzelregelungen und auch die dahinter stehenden Grundprinzipien zu durchschauen; vor allem dann, wenn die auch mich oder mein geschäftliches Umfeld konkret betreffen. Und dabei komme ich dann doch meist zu dem Schluss dass diejenigen, die das über die letzten paar tausend Jahre bis auf den heutigen Stand entwickelt haben, offenbar nicht die Dümmsten waren.


    Vergiss mal ‚Dry Hire‘. Der Begriff ist rechtlich nicht definiert, und Du wirst ihn in BGB oder HGB nirgends finden. Stattdessen geht es dort um Miet -, Werk – oder Dienstverträge und deren spezifische Eigenheiten.
    Bei Auftragnehmern sehr beliebt ist der Mietvertrag, denn er überträgt dem Mieter für die Zeit seiner Dauer den wesentlichen Teil der Verantwortung für die Mietsache. Das beinhaltet vor allem deren bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie die Sorgfaltspflicht zur Vermeidung unnötiger Beschädigung/ Wertminderung.
    Ein wenig anders sieht es beim Werkvertrag aus. Dort schuldet der Auftragnehmer eine vereinbarte Leistung; wie und womit er diese erbringt unterliegt weitgehend seiner eigenen Verantwortung.
    Charakteristisches Kennzeichen eines Dienstvertrages wiederum ist die Regelmäßigkeit einer vereinbarten zu erbringenden Leistung.


    ‚Prima‘, denkt sich (nicht nur) der VT – Dienstleister, ich schreib‘ dann über alle meine Verträge, Lieferscheine, Rechnungen, AGB, usw. MIETVERTRAG, und damit bin ich fein raus: geht was schief, haftet der Mieter. Ein schönes Geschäftsmodell.
    Leider hat die Sache einen Haken: nicht die Namensgebung ist bestimmend für den Typ eines Vertrages, sondern Art und Eigenschaften eines Vertrages bestimmen über dessen Typ. Klingt harmlos, ist im Streitfall aber von entscheidender Bedeutung.
    Ganz konkret: vereinbare ich als Kunde mit Dir, dass Du mir Deine Anlage zur Miete überlässt, anlieferst, aufbaust, in Betrieb nimmst, eventuell gar während des Betriebes technisch beaufsichtigst oder bedienst, anschließend wieder abbaust und abtransportierst, unterschreibe ich Dir lächelnd jeden Wisch auf dem ‚Mietvertrag‘ steht, und mit dem Du mir (nach Deinem Verständnis) die Verantwortung für Deine Geräte überträgst. Denn ich weiß: de facto besteht zwischen uns ein Werkvertrag – auch wenn’s nirgendwo drauf steht. Erleidet Dein Eigentum dabei einen Schaden, ist das zunächst mal Dein Problem, und Du bist zumindest mit in der Verantwortung.


    Zweifelsfrei um ein Mietvertragsverhältnis handelt es sich nur dann, wenn Du mir das Gerät/ die Anlage an Deinem Hallentor übergibst, und ich bzw. mein Personal von da an das komplette Handling eigenverantwortlich selbst übernehme.
    Verständlich, dass in unserm Gewerbe die Grenzen dabei oft fließend sind. Eher unverständlich, dass sich darüber offensichtlich kaum jemand ernsthaft Gedanken macht; es sei denn, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Ein paar ganz Große „Dry Hirer“ ausgenommen; die untersagen ihren Angestellten u. a. aus diesem Grund sogar das Betreten des abholenden LKW.


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Hallo liebe Gemeinde.
    Leider habe ich es erst heute geschafft mich wieder zu melden.


    Ich dachte ja nicht, dass das hier alles so ausartet und ihr euch hier gegenseitig beschimpft.


    Aber es gibt etwas erfreuliches: Ich habe am Freitag mein Geld erhalten!!! :D - ganz brav per Überweisung und dazu wurde ich noch Samstag vom Auftraggeber angerufen, ob ich es erhalten habe und nun alles ok sei.



    Naja was ich nun noch sagen möchte:
    Man muss sich als Vermieter nicht alles gefallen lassen. Ich habe ja auch einfach immer weiter "nachgebohrt".
    Man muss diese halbstarken Teenies, oder wer auch immer es war, auch mal in die Schranken weisen. Dies tut mir zwar leid für den Veranstalter - aber letztenendes ist das auch nicht mein Problem. (Zudem hat der Veranstalter mit den Verantwortlichen bestimmt auch sein Geld verdient (Eintrittspreis, Getränke usw.)).


    Es handelte sich um ein Dry-Hire Geschäft. Mehr als den Verantwortlichen (bzw. Mieter) darauf aufmerksam zu machen das möglichst keine Technik im Zuschauerraum bzw. zugänglichen Bereichen steht kann ich auch nicht. Sonst müssen sie halt einen Security daneben stellen oder Zäune oder ähnliches aufbauen.
    Ich konnte da leider nicht aufbauen. Da ihnen 2x Personal für Aufbau und Abbau (ca. 480€) zu teuer waren.


    Zum Material: Es handelte sich um Doppelstack HK Projektor - also keine billigen Kisten. Ein System was es hunderte male (oder vllt. sogar tausend) gibt und täglich irgendwo benutzt wird ist kein billiger Müll der "einfach so" kaputt geht.



    Naja wenn ihr möchtet könnt ihr nun noch weiter über dies Thema unterhalten. Für weitere Fragen zu diesem Fall könnt ihr euch gerne melden.



    Aber eine Frage habe ich auch noch:


    Billbo verrate mir doch bitte wo dein Material (insofern du überhaupt welches besitzt) das nächste mal steht???
    Wenn ich dann einen richtig schlechten Tag habe komme ich vielleicht mal zur akkressionsbewätigung vorbei.
    - Immer dran denken - der Vermieter ist dran Schuld :wink:


    In diesem Sinne einen guten Start in die neue Woche.


    mfg Martin
    Vielleicht habe ich dann einen richtig

    AULITEC Veranstaltungstechnik
    Martin Mauersberger


    Tel.: 02238 4784 078
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  • Zitat von "maaatin"

    ber eine Frage habe ich auch noch:


    Billbo verrate mir doch bitte wo dein Material (insofern du überhaupt welches besitzt) das nächste mal steht???
    Wenn ich dann einen richtig schlechten Tag habe komme ich vielleicht mal zur akkressionsbewätigung vorbei.
    - Immer dran denken - der Vermieter ist dran Schuld


    In diesem Sinne einen guten Start in die neue Woche.


    Das hat er ja so nicht gesagt.


    Er hat nur eine kurze Übersicht gegeben, wie das mit der rechtlichen Seite abläuft.


    Und er hat ja auch nicht unrecht dabei.
    Wenn man sowas bei Gericht mal durchbringen muß, wundert man sich schnell drüber, was einem Anwalt ( dem gegnerischen ) so alles einfällt.


    Aber auch klar, es ist deren Job, sowas zu finden :D



    In Deinem Fall wäre das jetzt vorsätzliche Sachbeschädigung, und da wäre es wieder sehr einfach :lol: :lol: :lol: :lol:

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums


    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons



  • Naja ist nun auch ok. :)


    Fakt ist einfach das ich mein Geld dadurch bekommen habe, indem ich immer wieder genervt habe.


    Das war ja auch die eigendliche Frage: Wie man an das ganze am besten heran gehen sollte.



    mfg Martin

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    Martin Mauersberger


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  • Also alles prima. Dein von SO LONG AUDIO dargestelltes Vergleichsangebot (um ein solches handelt es sich, denn Du hast ja die Übernahme der Arbeitskosten bereits angeboten) hat Dein Kunde akzeptiert, auch ohne Inanspruchnahme kostspieliger Hilfe von Juraprofis.
    Wenn Du es jetzt noch geschafft hast bei ihm den Eindruck zu hinterlassen 'Das ist ein Netter, der ist mir bei seiner Forderung nach Schadensbegleichung entgegengekommen, den ruf' ich sofort wieder an, wenn ich noch mal was brauche' (statt: 'Der Arsch versucht im Nachhinein Kohle zu schinden; nie wieder!') hast Du das Problem bestens gelöst. Denn letzteres ist langfristig wichtiger als der Sieg im Streit um ein paar Euro.


    Zur Beantwortung Deiner Frage: doch, über das eine oder andere aus dem Bereich 'Betriebsmittel' verfüge ich schon. Die Geräte laufen z. Teil täglich und müssen dabei regelmäßig so einiges über sich ergehen lassen.
    Zur großen Zeit der Loveparade etwa habe ich über mehrere Jahre eine ganze Reihe von Trucks mit schweren, lauten schwarzen Kisten versorgt. Mit dem Agressionspotential von ein paar Partygästen (oder nennen wir's 'mit möglichen Unachtsamkeiten bedingt durch Feierlaune in Verbindung mit dem Konsum bewusstseinserweiternder Hilfsmittel') betrachte ich mich also als ausreichend vertraut. Selbstverständlich auch mit dem Ersinnen allerlei vorbeugender Maßnahmen zur Materialschonung, sowie anschließendem Umgang mit Streitigkeiten darüber, warum diese dann doch nicht ganz so gut funktioniert haben wie gedacht. :D


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."