Für mich ganz klar :
ZITAT : "sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt."
Wenn Deine Hauptbeschäftigung nicht das Fahren von Equipment oder Personen ist, sondern Du halt 2 Stunden mit dem Fahrzeug zum Job fährst, 6 Stunden Kisten schubst und dann wieder heim fährst, dann brauchst Du keine Grundquali.
Ansonsten müsste ja jeder Handwerksbetrieb ( z.B. Spengler) , der ein Fahrzeug voll mit Maschinen und Material (Zgg>3,5t) zur Baustelle fährt, um dort z.B. Regenrinnen an einem Haus zu montieren, seine Mitarbeiter entsprechend qualifizieren.
Und ein Spengler ist halt ein Spengler und kein Berufskraftfahrer. Und das ist bei Ton-und Lichttechnikern ganz genau so.