Verbrennung an Scheinwerfer

  • Ich glaube er meint das "alt", als man noch nicht alles zu Geld zu machen versuchte, auch nicht den eigenen Schmerz.


    Wir wissen nicht, wie schwer das Kind verletzt ist und wie sehr es darunter leidet. Ich vermute, dem Kind ist die Knete scheissegal, aber ein Eis und eine Kiste Lego würden die Schmerzen tatsächlich erträglicher gemacht haben. Da wir aber kein Juristen-, Mediziner- oder Pädagogenforum sind, können wir hier nur "meinen" und nicht "wissen".


    Scharfe Kanten, Stolperfallen, Hitze, Strom, Wasser oder nur ein Spannfix, das einem ins Auge geflitscht ist, weil man daran herumgespielt hat - es gibt tausende mögliche Gründe von irgendwem verklagt zu werden. Können wir - evtl. losgelöst von dem fraglichen Scheinwerfer - wieder auf die Frage zurück kommen, ob man in Zukunft Plakate aufstellen muss, dass die Besucher bitte die Finger von der Technik zu lassen haben? Vor Floorcans sind ja nun alle, die das hier lesen, gewarnt. Was kommt danach?


    Ich habe die Sorge, dass man das Wettrennen um die dümmste* anzunehmende Handlung nicht gewinnen kann. Ich warte auf das Urteil bzw. die Entscheidung der Versicherungen und sehe dann weiter.


    *gemessen am Erfahrungsschatz eines Erwachsenen, nicht an dem des Kindes. Nur um das noch mal klar zu stellen.

  • @Klauston und Hamster,


    ich meine es so wie Ihr. Das "Heile alte Welt" sollte ein wenig ironisch sein, aber Hamster trifft das, was ich meine. Trotzdem bin ich natürlich voll dafür das wir uns dieser Verantwortung stellen müssen und auch unser Handeln immer wieder neu überdenken und an neue Erkenntnisse anpassen müssen. Nur weil das die Menschheit tut, entwickelt sie sich weiter.


    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • Hallo an alle hier!


    Also, vorweg mal als Update: Es gibt nix neues ;)
    Und ums noch mal klar zu stellen: Das Kozept/der Plan war nicht von mir. Anscheinend haben das noch nicht alle hier so gelesen.


    Ich freue mich darüber, das es - ehrlich gesagt wieder meinem Erwarten - doch eine halbwegs sachliche Diskussion gegeben hat.


    Ich werde mich melden, wenns was neues gibt.


    Gruß
    Stephan

  • Weiter oben wurde geschrieben, die Mutter hätte was geschrieben, es wäre ihr nicht klar ersichtlich gewesen, dass der Scheinwerfer angeschaltet war. Das ist mal das eine (m.E. eine doofe Ausrede). Daraufhin kam aber was, ob der Threadstarter sicher ist, ob nicht das LM rausgefallen sein könnte, oder sonstwas an dem Scheinwerfer defekt gewesen sein könnte, dass der Scheinwerfer wirklich nicht an war.


    Da mal meine Frage: Wie soll sich jemand an nem Scheinwerfer, der nicht in Betrieb ist (sprich: Das LM leucht nicht, somit auch keine Wärmeentwicklung!) die Finger verbrennen?!?!


    Weitere Frage: Wurde der Veranstalter nachweislich darauf hingewiesen, dass er den Bereich ausreichend sichern muss? Ist dies der Fall, ist der Lampenaufsteller ja erstmal raus aus der Sache... ;o)


    Grüssle
    Thomas

    Wer Ironie und Sarkasmus in meinen Beiträgen findet, darf diese gerne behalten... ;)

  • Zitat von "ret"

    Da mal meine Frage: Wie soll sich jemand an nem Scheinwerfer, der nicht in Betrieb ist (sprich: Das LM leucht nicht, somit auch keine Wärmeentwicklung!) die Finger verbrennen?!?!


    Ok: Schnapp Dir einen nomalen 1KW-Par-64, lass ihn 5 Minuten auf 100% leuchten, steck ihn aus, warte 2 Minuten und trage ihn dann ohne Handschuhe wie eine Blumenvase Richtung Telefon (das wirst Du nämlich brauchen für die Notfallrufnummer...)

  • Öfters leuchten Scheinwerfer schon vom Zeitpunkt des Aufbaus an durch bis zum Event hin, da beim (Wieder-)Einstecken immer wieder auch mal Lampen durchbrennen können. Wenn es dann noch taghell ist, siehst Du von der Seite nicht, ob der Scheinwerfer an ist oder nicht.
    Erst letztens wieder gehabt, es hat sich zwar keiner verbrannt, aber der Caterer hat einen Müllsack daneben gelehnt :(

  • Nachdem nun mehr als ein Jahr vergangen ist, hege ich die Hoffnung, dass es irgendein für uns verwertbares Ergebnis gibt. Wie ist die Sache ausgegangen?

  • Wenn für die Mutter nicht eindeutig zu erkennen war das der Strahler an und somit heiß ist, wie lange war der Strahler dann schon aus bzw. ist es überhaupt nach zu vollziehen das er aus war und somit die Gefahrenquelle nicht eindeutig zu erkennen war? Ich denke genau hier liegt der Schwachpunkt der Geschichte, wenn ich eine Häuserfront anstrahle, dann kann ich für meinen Teil nachvollziehen in welchem Betriebszustand meine Lampe war. War sie permanent an, werfe ich der Frau vor das Sie selbst ihr Kind grob fahrlässig dem ausgesetzt hat weil jedem eindeutig klar sein sollte, schon von daheim, eine Lampe die an ist und hell leuchtet ist heiß. Sagt sie, die Lampe hat nicht geleuchtet, dann war sie aus und kann nicht die Ursache sein ausser das Leuchtmittel ist unmittelbar davor einem Defekt erlegen und das Gehäuse war eben noch warm genug.
    Aber, das ist nun wieder eines der Beispiele an dem man sieht das wir immer mehr amerikanische Verhältnisse bekommen, kann nimmer lange dauern bis auch wir Millionen Schadensersatz an Menschen zahlen die sich einen heißen Kaffee zwischen die Beine stellen und dann beim Bremsen das beste Stück verbrennen.
    Jeder andere würde sich für seine eigene Dummheit schämen, und Angst haben man wirft ihm selbst etwas vor aber manche sind immer schlauer und bekommen auch noch recht weil diejenigen die Recht sprechen immer weltfremder werden.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Zitat von "Kracky"

    Wenn für die Mutter nicht eindeutig zu erkennen war das der Strahler an und somit heiß ist, wie lange war der Strahler dann schon aus bzw. ist es überhaupt nach zu vollziehen das er aus war und somit die Gefahrenquelle nicht eindeutig zu erkennen war?


    Die Veranstaltung war lt. Threadstarter im August. Und der Unfall hat sich schätzungsweise zu einer Tageszeit ereignet haben, zu denen noch die Kinder draußen rumlaufen und es also noch nicht allzu spät gewesen sein durfte. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, daß es zum Unfallzeitpunkt noch taghell gewesen war. Von außen/seitlich konnte man also nicht erkennen, ob der Strahler an ist oder nicht, nur wenn man von oben reinschaut.


    Floorspots/Außenbeleuchtung macht man ja öfters mal früher an als nötig, gerne werden die Scheinwerfer auch gleich nach dem Aufbau brennen gelassen, da ja eher das Aus- und wieder Einstecken eine defekte Lampe erzeugen, als 3-4 Stunden längeres Leuchten. So ein tagsüber leuchtender PAR64-Floorspot wird einfach nicht als hell und heiß wahrgenommen.


    Wäre es dunkel gewesen und der Schein des Strahlers hätte kräftig geleuchtet, wäre das Gefahrenpotential auf jeden Fall deutlicher zu erkennen gewesen.


    Ob es aber so war, geht aus der Geschichte leider nicht hervor, wäre also noch interessant zu wissen.




    Aber nichts desto trotz hätte mich auch der Ausgang der Geschichte interessiert...

  • Zitat

    ... die sich einen heißen Kaffee zwischen die Beine stellen und dann beim Bremsen das beste Stück verbrennen...

    Beim Beschleunigen, Kracky. Beim Beschleunigen... :roll:


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Ihr Denunzianten :D , schon mal was von Trägheit gehört, es ist egal ob ich beschleunige, oder abbremse, das ganze wird doch in beide Richtungen schwappen, das haben Flüssigkeiten so an sich. :wink:


    Ansonsten an dieser Stelle keine Stellungsnahme zum Thema bestes Stück! Ne, ne, ne!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Guten Abend,


    ich hatte das ganze Thema schon lange wieder vergessen und deshalb auch nicht mehr geantwortet, sorry dafür!


    Update:


    1. Keine heißen Scheinwerfer mehr im Griffbereich (das setzten wir seit dem Konsequent um!)
    2. Haftplicht hat anstandslos bezahlt
    3. Kunde kam auch wieder ;)


    Viele Grüße
    Stephan