Zum Thema, da es sich in letzter Zeit immer öfter häuft das genehmigte Veranstaltungen vorzeitig durch den Einsatz der Polizei entweder komplett abgebrochen werden oder der Veranstalter genötigt wird von den Beamten entsprechend Massiv in die Lautstärke ein zu greifen frage ich mich nun wie soll man damit umgehen? Als Beispiel ein paar Fälle aus der Praxis. 1.Fall: Dorffest, wir sind von einem ortsansässigen Motorradfreunde Club beauftragt Ihr Barzelt als auch mit kleinen Delays die umgebenden Stände zu beschallen. Der DJ arbeitet nach unseren Anweisungen in einer Lautstärke die auch permanent von uns geprüft wird um eben Probleme zu vermeiden. Offizielle Genehmigung läuft bis 2.00 Uhr. Der Vorstand eines benachbarten Vereins der zufällig auch ein Beamte der höheren Laufbahn des zuständigen Polizeipostens ist steht pünktlich um 1.00 Uhr in zivil bei DJ und gibt die Weisung die Musik sofort aus zu machen, keine Vorwahrung, keine Gesprächsbereitschaft. Um dem ganzen Nachdruck zu verleihen hat er auf eben diese Uhrzeit ebenfalls einige Einsatzfahrzeuge geordert die an verschiedenen Stellen um die Bauten der Motorradfreund warten um nötigenfalls ein zu greifen. Es wurde dem entsprochen, die Veranstaltung wurde also 1 Stunde vor der eigentlichen Genehmigung abgebrochen. 2. Fall: Ein Jugendclub feiert nun mehr seit 13 Jahren sein jährliches Fest das auch sehr beliebt ist bei der örtlichen Bevölkerung. Der Bürgermeister als Vertreter des Ordnungsamts macht es den Veranstaltern nun aber Jahr für Jahr schwerer. Es gab in all den Jahren nur eine Veranstaltung bei der sich Anwohner genötigt sahen die Polizei wegen Ruhestörung zu rufen diese war aber eine der ersten. Seit nun mehr 3 Jahren ist es so das auch bei dieser Veranstaltung entsprechende Maßnahmen mit Messungen sowohl zum Anwohnerschutz als auch zum Besucherschutz im Zelt gefahren werden um permanent in den gesetzlich vorgegebenen Rahmen zu bleiben. Die Genehmigung läuft hier bis 3 Uhr, trotzdem sieht sich die Polizei immer wieder dazu beauftragt pünktlich um 1.00 Uhr den DJ auf zu fordern die Musik sofort deutlich leiser zu machen und man möchte das ab 2.00 Uhr diese dann abgeschaltet wird. Auf die Anfrage mit welcher Begründung dieses gefordert wird wird nicht eingegangen und wenn man nach ihrem offiziellen Auftrag, also nach einer Beschwerde fragt kommt an den Tag das dieses eigenmächtig nur aufgrund der Bitte des Bürgermeisters mal ab und zu nach dem Rechten zu sehen geschieht. 3. Livebeschallung Open Air, der Veranstalter hat eine Genehmigung bis 2 Uhr, es ist nicht ganz halb zwei, die Musiker sind gerade in den letzten Zügen der Zugabe da taucht ein äußerst grimmiger älterer Polizist am FOH auf und fordert in einem doch sehr anmaßendem Ton eine absolut unverhältnismäßige Absenkung der Lautstärke so das effektiv nur noch die Musiker selbst von der Bühne zu hören waren. In diesem Fall gab es eine Beschwerde eines Anwohners der aber grundsätzlich geneigt ist hier immer wieder Ärger zu machen obwohl peinlich darauf geachtet wird das man eben unterhalb der Vorgeben z.B. der TA Lärm bleibt. Für den ist Fakt, ich hör noch etwas also ist es zu laut. Auch hier keine vorherige Aufforderung oder entsprechende Gesprächsbereitschaft der Ortungshüter, ganz im Gegenteil. Der war so was von sich und seiner Macht überzeugt das man Angst haben musste wegen des versuchten Ansatzes der Diskussion in Gewahrsam genommen zu werden wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Frage ist nun einfach, muss ich mir von einem technischen Laien der weder die aktuellen Verordnungen zum Thema Lärmemmision kennt noch geeignetes Messmittel zum Nachweis des angeblichen Vergehens bei sich hat eine solche Behandlung gefallen lassen, vor allem wenn er teils eigenmächtig, teils zwar im Auftrag aber absolut überzogen reagiert? Wir und auch die Veranstalter sind einfach der Meinung das ganze geht langsam zu weit und es müssen Mittel und Wege gefunden werden hier die Polizei dahingehend zu bewegen das zum einen wirklich erst ein Vergehen geahndet wird wenn dazu auch ein Auftrag, also ein öffentliches Interesse besteht, dann sollte man ebenfalls fordern können das hier nicht nur der schlichte Anruf eines Anwohners ausreicht sondern die Beamten mit geeigneten Maßnahmen (Messmitteln) feststellen müssen ob überhaupt der Sachverhalt vor Ort den gesetzlichen Regelungen entsprechend gegeben ist. Und so ausgestattet, mit entsprechenden Kenntnissen sollte es einem Beamten auch möglich sein die Verhältnismäßigkeit seiner Handlung im Griff zu haben. So das man eindeutig nur die Verringerung der Lautstärke einfordert die auch wirklich von Nöten ist um allen Vorschriften zu entsprechen. Auch ärgerlich ist teilweise das Beamten trotz der Feststellung das selbst für sie keine Fehlverhalten des Veranstalters besteht ein Bußgeld verhängen müssen weil sie nun mal eben angefahren sind. Ich finde hier sollte doch eindeutig das Verursacherprinzip angewendet werden um auszuschließen das Denunzianten hier Tür und Tor geöffnet wird unschuldigen Bürgern bei ihren Feiern zusätzliche Unkosten an zu hängen. Wir sind nun am überlegen in entsprechenden Fällen natürlich weiterhin den Forderungen der Beamten nach zu kommen, diese aber Was unser Recht ist ebenfalls schriftlich zu erfassen um in entsprechend offensichtlichen fällen Beschwerde ein zu legen. Da man aber vermuten kann das hier eine Krähe der anderen kein Auge aus pickt sehen wir darin nicht den großen Erfolg und suchen eben andere, gesetzeskonforme Wege dem zu begegnen.