Umgang mit nicht gerechtfertigten Polizei Einsätzen?

  • Zum Thema,


    da es sich in letzter Zeit immer öfter häuft das genehmigte Veranstaltungen vorzeitig durch den Einsatz der Polizei entweder komplett abgebrochen werden oder der Veranstalter genötigt wird von den Beamten entsprechend Massiv in die Lautstärke ein zu greifen frage ich mich nun wie soll man damit umgehen? Als Beispiel ein paar Fälle aus der Praxis.


    1.Fall: Dorffest, wir sind von einem ortsansässigen Motorradfreunde Club beauftragt Ihr Barzelt als auch mit kleinen Delays die umgebenden Stände zu beschallen. Der DJ arbeitet nach unseren Anweisungen in einer Lautstärke die auch permanent von uns geprüft wird um eben Probleme zu vermeiden. Offizielle Genehmigung läuft bis 2.00 Uhr. Der Vorstand eines benachbarten Vereins der zufällig auch ein Beamte der höheren Laufbahn des zuständigen Polizeipostens ist steht pünktlich um 1.00 Uhr in zivil bei DJ und gibt die Weisung die Musik sofort aus zu machen, keine Vorwahrung, keine Gesprächsbereitschaft. Um dem ganzen Nachdruck zu verleihen hat er auf eben diese Uhrzeit ebenfalls einige Einsatzfahrzeuge geordert die an verschiedenen Stellen um die Bauten der Motorradfreund warten um nötigenfalls ein zu greifen. Es wurde dem entsprochen, die Veranstaltung wurde also 1 Stunde vor der eigentlichen Genehmigung abgebrochen.


    2. Fall: Ein Jugendclub feiert nun mehr seit 13 Jahren sein jährliches Fest das auch sehr beliebt ist bei der örtlichen Bevölkerung. Der Bürgermeister als Vertreter des Ordnungsamts macht es den Veranstaltern nun aber Jahr für Jahr schwerer. Es gab in all den Jahren nur eine Veranstaltung bei der sich Anwohner genötigt sahen die Polizei wegen Ruhestörung zu rufen diese war aber eine der ersten. Seit nun mehr 3 Jahren ist es so das auch bei dieser Veranstaltung entsprechende Maßnahmen mit Messungen sowohl zum Anwohnerschutz als auch zum Besucherschutz im Zelt gefahren werden um permanent in den gesetzlich vorgegebenen Rahmen zu bleiben. Die Genehmigung läuft hier bis 3 Uhr, trotzdem sieht sich die Polizei immer wieder dazu beauftragt pünktlich um 1.00 Uhr den DJ auf zu fordern die Musik sofort deutlich leiser zu machen und man möchte das ab 2.00 Uhr diese dann abgeschaltet wird. Auf die Anfrage mit welcher Begründung dieses gefordert wird wird nicht eingegangen und wenn man nach ihrem offiziellen Auftrag, also nach einer Beschwerde fragt kommt an den Tag das dieses eigenmächtig nur aufgrund der Bitte des Bürgermeisters mal ab und zu nach dem Rechten zu sehen geschieht.


    3. Livebeschallung Open Air, der Veranstalter hat eine Genehmigung bis 2 Uhr, es ist nicht ganz halb zwei, die Musiker sind gerade in den letzten Zügen der Zugabe da taucht ein äußerst grimmiger älterer Polizist am FOH auf und fordert in einem doch sehr anmaßendem Ton eine absolut unverhältnismäßige Absenkung der Lautstärke so das effektiv nur noch die Musiker selbst von der Bühne zu hören waren. In diesem Fall gab es eine Beschwerde eines Anwohners der aber grundsätzlich geneigt ist hier immer wieder Ärger zu machen obwohl peinlich darauf geachtet wird das man eben unterhalb der Vorgeben z.B. der TA Lärm bleibt. Für den ist Fakt, ich hör noch etwas also ist es zu laut. Auch hier keine vorherige Aufforderung oder entsprechende Gesprächsbereitschaft der Ortungshüter, ganz im Gegenteil. Der war so was von sich und seiner Macht überzeugt das man Angst haben musste wegen des versuchten Ansatzes der Diskussion in Gewahrsam genommen zu werden wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.


    Frage ist nun einfach, muss ich mir von einem technischen Laien der weder die aktuellen Verordnungen zum Thema Lärmemmision kennt noch geeignetes Messmittel zum Nachweis des angeblichen Vergehens bei sich hat eine solche Behandlung gefallen lassen, vor allem wenn er teils eigenmächtig, teils zwar im Auftrag aber absolut überzogen reagiert?
    Wir und auch die Veranstalter sind einfach der Meinung das ganze geht langsam zu weit und es müssen Mittel und Wege gefunden werden hier die Polizei dahingehend zu bewegen das zum einen wirklich erst ein Vergehen geahndet wird wenn dazu auch ein Auftrag, also ein öffentliches Interesse besteht, dann sollte man ebenfalls fordern können das hier nicht nur der schlichte Anruf eines Anwohners ausreicht sondern die Beamten mit geeigneten Maßnahmen (Messmitteln) feststellen müssen ob überhaupt der Sachverhalt vor Ort den gesetzlichen Regelungen entsprechend gegeben ist.
    Und so ausgestattet, mit entsprechenden Kenntnissen sollte es einem Beamten auch möglich sein die Verhältnismäßigkeit seiner Handlung im Griff zu haben. So das man eindeutig nur die Verringerung der Lautstärke einfordert die auch wirklich von Nöten ist um allen Vorschriften zu entsprechen.
    Auch ärgerlich ist teilweise das Beamten trotz der Feststellung das selbst für sie keine Fehlverhalten des Veranstalters besteht ein Bußgeld verhängen müssen weil sie nun mal eben angefahren sind. Ich finde hier sollte doch eindeutig das Verursacherprinzip angewendet werden um auszuschließen das Denunzianten hier Tür und Tor geöffnet wird unschuldigen Bürgern bei ihren Feiern zusätzliche Unkosten an zu hängen.


    Wir sind nun am überlegen in entsprechenden Fällen natürlich weiterhin den Forderungen der Beamten nach zu kommen, diese aber Was unser Recht ist ebenfalls schriftlich zu erfassen um in entsprechend offensichtlichen fällen Beschwerde ein zu legen. Da man aber vermuten kann das hier eine Krähe der anderen kein Auge aus pickt sehen wir darin nicht den großen Erfolg und suchen eben andere, gesetzeskonforme Wege dem zu begegnen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


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  • Bei uns ist das gleich/ähnlich gelagert; die VA gibt es seit über 125 Jahren
    Genehmigung bis 01:30h (vor 10Jahren war es noch 04:00h);
    Polizei steht Punkt 00:00h vor Ort; gleiches -> es ist zu Laut
    dieses Jahr waren sie Vormittags 11:00h das erste mal vor Ort;
    zum Soundcheck 14:00h waren sie dann auch vor Ort; es ist zu Laut
    bis 20:00h waren sie noch 2mal da; wärend der VA noch 2mal
    ab 00:00 Dauerkreisen mit mindestens 2 Auto's
    wer bezahlt diese Einsätze?


    so macht das keinen Spaß mehr


    ne Lösung gibt es nur, wenn wir eine Sammelklage an den Bundesgerichtshof raus lassen;
    damit diese Willkür eine Ende hat
    (natürlich mit den rechtlich richtigen Worten und Rechtsbeistand)


    meist liegt die Problematik beim Ordnungsamt (dass sowieso macht was es will)
    Genehmigung VA 02:00h
    fax an Polizei 01:00h !!!!!
    wie kann sowas sein?

  • Grundsatzfrage: ein Fax vom Ordnungsamt um 01.00 Uhr??? Wie kann das sein??? Das ist wirklich unglaublich!!!!


    Jetzt aber: vergesst die TA Lärm oder den ganzen Zauber, gefragt ist hier meinem Erachten nach die "Freizeitlärmrichtlinie" des jeweiligen Bundeslandes. Und die sieht leider in aller Regel recht PA-unverträgliche Werte vor - insbesondere nach 22 Uhr und an Wochenenden.


    Dumm nur, dass in aller Regel weder Ordnungsbehörden, Anwohner, Ordnungshüter oder Veranstalter und leider meist auch Techniker selbst keine Ahnung davon haben – und hochsubjektiv entscheiden. Klassik, Volksmusik und Theater kann für Anwohner ab 50 in aller Regel nicht lang und nicht laut genug sein – zeitgenössisch elektrisch Verstärktes mit wahlweise Gitarre oder Computer hingegen ist bereits beim ersten einschalten zu laut. Wilhelm Busch wusste das schon vor langer Zeit in Worte zu kleiden: „Musik wird oft nicht schön gefunden, weil stets sie mit Geräusch verbunden„.


    Was kannst du tun? In der Regel nichts. Leider. Der Ordnungshüter entscheidet auf Grund von Interessenslagen, weil er von Anwohnern „hinbestellt“ wurde und sieht sich nun einer unlösbaren Aufgabe gegenüber, nämlich entweder die Veranstaltung weiter laufen zu lassen, weil alles gut ist (zumindest rechtlich) oder die Veranstaltung abzubrechen oder zu beschneiden – weil eben die Vorgaben nicht beachtet werden. Nur – wie soll er das wissen? Hat er die Möglichkeiten und das Wissen? Am Ende sogar das Interesse? Oder will er lieber nachts um eins schnell wieder zur Wache? Schreitet er ein, kriegt er Mecker mit den Gästen, tut er nichts, ruft der erboste Bürger am nächsten Morgen den Bürgermeister an – und der Beamte muss zum Vorgesetzten, sich anschreien lassen…


    Führt also auch nicht weiter – du kannst dem Beamten sogar deine Messprotokolle und dein tolles Messergebnis nebst irgendwelchen Genehmigungen zeigen – das interessiert den Mann nicht.


    Das Grundsatzproblem liegt aber viel tiefer – denn wir wollen spontan sein, mondän sein, belebte Innenstädte und florierende Zentren haben – aber bitte nicht so laut! Und nicht am Wochenende, da möchte man entspannen. Und nicht unter der Woche, da muss man früh raus. Und nicht immer, also immer dann, wenn man einen ruhigen Abend verbringen möchte. Und nicht heute, da kommt Tatort. Und nicht, wenn ich grad ein gutes Buch lesen will. Und nicht nächstes Wochenende, es war dieses Wochenende schon was. Und nicht diese Negermusik! …


    SKY


    PS: Danke für diesen Lacher:

    Zitat

    eine Sammelklage an den Bundesgerichtshof

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Das Ihr Euch (wahrscheinlich zu recht) ungerecht behandelt fühlt, ist nachvollziehbar und man muß auch nicht alles hinnehmen.
    Die Frage ist aber auf welchem Weg man am besten zum gewünschten Ziel kommt.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der beste Weg immer der Dialog mit den zuständigen Behörden ist.


    Für eine Genehmigung ist grundsätzlich das Ordnungsamt zuständig. In der Genehmigung sollte neben vielen anderen Dingen auch stehen, ob und wie Musikdarbietungen erlaubt sind.
    Je nach Kentniss des Ordungsamtes werden dann auch Auflagen zum Lärm gemacht und die heranzuziehenden Werte dafür sind in der TA-Lärm geregelt.


    Wenn dann ein Polizeibeamter erscheint und Forderungen stellt, dann ist eine schriftliche Genehmigung in der Hand des Veranstalters ein handfestes Gegenargument.


    Wer es vor Ort auf einen Streit ankommen lässt hat wahrscheinlich wenig Aussichten auf einen Erfolg.
    Wenn es immer wieder Probleme gibt, gilt es im Vorfeld diese Punkte anzusprechen und mit den entsprechenden Stellen abzuklären. Dabei muß man dann auch einmal die Frage nach der Rechtsgrundlage solcher Aktionen stellen.


    Wenn man es im Vorfeld (mit einem Gespräch ist es da meist nicht getan) schafft, die zuständigen Personen auf seine Seite, also die des Veranstalters, zu ziehen, ist das am besten.
    Dann kann das nämlich auch anders laufen. Es ist viel angenehmer, wenn nach einigen Beschwerden, die es immer geben kann, mal ein Beamter vorbeikommt und sagt, dass sich welche beschweren und fragt, ob es nicht etwas leiser geht.


    Ihr solltet euch genau überlegen, wie Ihr dabei vorgehen wollt.


    in diesem Fall:
    Der Weg ist das Ziel!

    ...Holz ist braun!

  • Wir reden hier aber um öffentlich genehmigte Veranstaltungen und da ist es höchst fraglich ob die als Freizeitlärm betrachtet werden können zumal ja dann schon das Ordnungsamt als Aussteller der Genehmigen entweder diese nicht genehmigen darf weil es offensichtlich ist das diese Richtlinie nicht einzuhalten ist oder entsprechende Auflage im Vorfeld bekannt zu geben hat.
    Auch sprechen wir hier von Fällen in denen eben kein öffentlicher Auftrag (Beschwerde oder Anzeige) der Beamten vorlag sondern diese entweder eigenmächtig oder auf eine persönliche Bitte hin aktiv geworden sind.
    Fakt ist, es muss doch auch hier Spielregeln geben an die sich alle Seiten halten müssen. Wir probieren von unserer Seite möglichst alles um im Vorfeld Problemen vorzubeugen und trotzdem hat man immer wieder Probleme dieser Art. Da werden Veranstaltungsorte verlegt, Musikanlagen entsprechend ausgerichtet, Testmessungen im Vorab aber auch während des Abend gemacht wo Eindeutig belegt ist das wir nicht mal annähernd 40db Lärm selbst an der Grundstücksgrenze des nächsten Nachbarn erreichen und trotzdem werden auch diese Veranstaltungen frühzeitig gestört oder unterbunden was logischerweise zum einen ein Imageverlust der Veranstaltung mit sich zieht, auch wirtschaftlich zu Buche schlägt und somit auch dafür Sorge trägt das uns Veranstaltungen wegbrechen. Es kann doch einfach nicht sein das es hier keine Handhabe gibt dem Einhalt zu gebieten.
    Ein Polizist hat zwar sicher entsprechende rechtliche Möglichkeiten aber auch diese müssen irgendwo ihre Grenzen haben.

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  • Da hilft nur eins. Einpacken und die Veranstaltung findet in einer anderen freundlichen Gemeinde statt. Wenn um 20 Uhr die Bürgersteige nach oben klappen bzw. Igel und Hase sich gute Nacht sagen. Merken auch die letzten das Veranstaltungen auch zu etwas gut sind.


    Meines Wissens sind Anweisungen von Ordnungsbehörden erst mal folge zu leisten. Wenn du dich ungerecht behandelst füllst kannst du ja klagen. Solltest du recht bekommen was ich nicht glaube kannst du dir den Schaden ja ersetzen lassen. Nur ist das auch wieder schwierig wer will schön schätzen was die Leute noch an Umsatz erzeugt hätten. Er alles Theorie, hier hilft nur sich mit den Auseinander zu setzen die was dagegen haben könnten. Im zweifel mit Dank an diesen Herrschaften die Veranstaltung woanders stattfinden lassen. Messwerte hin und her selbst wenn du die TA Lärm einhältst oder eine Ausnahme definierst. Ruft einer an ist es Sache der Ordnungsbehörden wie sie damit umgehen.


    Nur ein Tip ich kenne einen Fall das sich solche Herrschaften dann einen Urlaub bezahlen lassen 500km weit weg geben sie dann Ruhe :D

  • Zitat

    Da werden Veranstaltungsorte verlegt, Musikanlagen entsprechend ausgerichtet, Testmessungen im Vorab aber auch während des Abend gemacht wo Eindeutig belegt ist das wir nicht mal annähernd 40db Lärm selbst an der Grundstücksgrenze des nächsten Nachbarn erreichen und trotzdem werden auch diese Veranstaltungen frühzeitig gestört oder unterbunden was logischerweise zum einen ein Imageverlust der Veranstaltung mit sich zieht, auch wirtschaftlich zu Buche schlägt und somit auch dafür Sorge trägt das uns Veranstaltungen wegbrechen. Es kann doch einfach nicht sein das es hier keine Handhabe gibt dem Einhalt zu gebieten.


    WAS genau wurde denn genehmigt und war in der (ja wohl hoffentlich vor Ort vorliegenden) Genehmigung auch der "Lärm" aufgelistet, der maximal zur Uhrzeit x noch erlaubt ist?


    Wobei man halt im Vorfeld fragen und klären müsste -gemessen wurde ja, war der Nachbar und ein Vertreter des Ordnungsamtes bei?- ob ein einmaliger "Lärm" hinzunehmen ist oder nicht.


    Ich kann das schon verstehen, wenn ich meine Fenster bei stickiger Luft zuhaben müsste, weil mich "Schweinemusik" davon abhält, nachts um eins endlich bei offenen Fenstern einschlafen zu können und ich am nächsten Tag früh raus müsste.

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • Naja, ihr könnt ja im Vorfeld auch noch einen Schritt weiter machen und gleich klären, welche Dienststelle denn für den VA-Ort zuständig ist, dort mit den entsprechenden Beamten mal im Vorbeigehen ein, zwei Worte wechseln und sich gegenseitig vorstellen und vor allem: denen eine Mobilnummer geben. Das Ganze mit den entsprechenden Genehmigungen des OA, dann kann man da Lösungswege ausdiskutieren.


    Das ganze hat zwei Vorteile:
    Erstens weiss man, wer was zu sagen hat und welcher Beamte ggf. "in eigenem Ermessen handelt", wenn er vor Ort regelnd eingreifen will.
    Zweitens: Beamte sind auch faul. Die rufen erstmal an, bevor sie sich auf den Weg machen.
    Drittens: wenn sie sich wegen solcher Zänkereien auf den Weg machen müssen, sind sie verständlicherweise per se genervt. Wenn sie erscheinen, ist es zu spät. Dann kann man ihnen nur noch klarmachen, dass das anwesende Publikum in der Mehrheit und gewaltbereit gegenüber der Obrigkeit ist, oder sich fügen.


    Ich hätte auch an deren Stelle keinen Bock, mich zwischen die Stühle zu setzen und zum Ausdiskutieren isses ein wenig der falsche Zeitpunkt, die Kollegen werden ja nicht nach Diskussionrundenteilnahme bezahlt...
    Wenn der Bürgermeister gerne etwas Aufsicht hätte, dann wird der Job eben etwas ordentlicher erledigt. Versucht das noch besser im Vorfeld auszumerzen oder geht woanders hin.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Naja, nur weil man eine Genehmigung für eine Veranstaltung mit Live Musik oder Dj hat, heißt das nicht automatisch, das man dann bis zum Schluss Lärm machen darf.


    Das sind leider 2 Paar Schuhe.


    Trotz Genehmigung der Veranstaltung muß man die Lautstärken zu Anwohnern ( als ein Beispiel ) usw einhalten.
    Von daher können die sehr wohl vorzeitig abdrehen, wenn das nicht passt.
    Wenn da viele Anrufe mit Anzeigen kommen, werden die Ordnungshüter meist sehr aktiv.


    Und können wirklich abdrehen, um die Ursache abzustellen.


    Ob das dann rechtens war, und man wirklich zu viel Lärm am Fenster eines Nachbarn produziert hat, das zu beweisen ist ein anderes Thema.

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  • Zunächst einmal: Wenn die Polizei eine Veranstaltung ohne Rücksicht auf Verluste einschränken/beenden will, dann tun die das. Argumentieren bzw. Papiere vorzeigen ist ok, muss aber nicht zwingend hilfreich sein. Bis dann geklärt ist, ob die Maßnahme gerechtfertigt war, ist die Veranstaltung längst vorbei.


    Bei der Argumentiererei kommt es darauf an, was wirklich genau in der Genehmigung steht. Weil den Ordnungsämter halt die Gastronomie rein rechtlich näher liegt als die kulturelle Vergnügung, liegt der Schwerpunkt der Genehmigungen oft darin, bis wann für wieviele Personen wo was ausgeschenkt werden darf. Wenn keine ausdrücklichen Lautstärke-/Zeitregelungen getroffen sind (und zwar auf eine Art und Weise, deren Einhaltung sich gerichtssicher dokumentieren lässt), dann wird's schon wieder schwierig. Es gilt in diesem Fall nämlich die Richtlinie, dass die Obrigkeit einschreiten kann, sobald jemand eine nicht unerhebliche Störung glaubhaft macht. Und ganz ehrlich: EIn Beschaller, aus dessen Böxchen nur ein unerlebliches Lüftchen kommt, hat seinen Namen nicht verdient.


    Es hilft, denke ich, nur die Vorbereitung im Vorfeld: Macht der Genehmigungsbehörde klar, dass Ihr Euch der Lärmproblematik bewusst seid, und schlagt Zeit-/Lautstärkelimits sowie die sinnvolle Methode für deren Überwachung vor. Es ist gut möglich, dass Ihr davon mehr versteht als der arme Mensch im Amt. Die Genehmigung, insbesondere der Hinweis auf die Lärmproblematik sollte dann auch an die zuständige Polizeidienststelle gehen. Evtl. ist es sogar sinnvoll, sich da persönlich vorzustellen: "Wir haben demnächst eine Veranstaltung. Es ist alles genehmigt, insbesondere folgender Zeit-/Lautstärkenrahmen: ..... Allerdings rechnen wir trotzdem mit Anwohnerbeschwerden. Die Interessen der Anwohner werden jedoch in Übereinstimmung mit der Genehmigung wie folgt gewahrt, und das wird vor Ort auch überwacht und dokumentiert: ... Sollte es Probleme geben, wenden Sie sich bitte an ..."


    Das hilft dann wenigstens bei der Diskussion vor Ort weiter, denn kein Polizist lässt sich gerne darauf ein, anschließend empfindliche Fragen zur zweifelhaften Rechtmäßigkeit einer von ihm getroffenen Maßnahme beantworten zu müssen. Wenn man es ihm vor Ort einfach macht, zur Feststellung zu kommen, dass da alles rechtens ist, dann ist es für alle Beteiligten am einfachsten. Es kommt halt darauf an, wie verhärtet die Fronten nach evtl. jahrelangen Konflikten schon sind.


    Und vor allem: Sachlich und höflich bleiben, die mögen das.

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Zitat von "skyworker"

    Grundsatzfrage: ein Fax vom Ordnungsamt um 01.00 Uhr??? Wie kann das sein??? Das ist wirklich unglaublich!!!!

    mit den unterschiedlichen Zeiten, haben ich selbst gesehen, sonst hätte ich es warscheinlich auch nicht geglaubt


    Zitat von "klauston"

    Wenn da viele Anrufe mit Anzeigen kommen, werden die Ordnungshüter meist sehr aktiv.

    viele Anrufe? meist kein einziger Anruf; zumindest habe ich bis heute noch von keinem Anruf der dann eine Anzeige zur Folge hat, weder was gesehen noch gelesen oder gehört; MANN kennt aber diese Pappenheimer, welche immer, grundsätzlich und jedem Scheißdreck bei der Polizei anrufen


    Kollege hatte ne Disco; selbes Spiel; zu Laut etc pp.
    Geendet hat es, mit einer riesen Lärmschutzmessungen und PiPaPo; vor Ort das Ordnungsamt, Polizei, Sachverständigen und Betreiber, und dem Ergebniss, dass nichts, aber auch gar nichts nachgewiesen werden konnte. Die angeblichen Anrufe, waren gar nie vorhanden, denn bei den Häusern hat man die Musik der Dissi gar nicht gehört!
    Ganz zum Ärger des Ordnungsamtes..... danach waren regelmäßige aber erfolglose Kontrollen durch die Ordnungshüter


    wenn man bedenkt, dass Gemeinden und Stadt lieber und einfacher eine Spielothek, als eine Dissi oder Veranstaltung genehmigen,
    finde ich es höchst bedenkenswert
    ebenso das Verhalten der Ordnungshüter gegenüber dem Veranstalter/Veranstaltung auch die Finger an der Technik



    aber noch sensationeller finde ich, wie Viele sich einig sind, dem Herdentrieb folgen, Kopf einziehen und nur kein Ärger, als sich zusammenschließen und was ändern!

  • wie bitte willst Du Dich zusammenschließen und was ändern? "Vereinigung der Techniker gegen VA-Abbrüche wegen Anwohnerbeschwerden?" -> ROFL.


    Wenn Polizei irgendwo auftaucht macht sie das nicht aus Spaß - sondern weil sie geschickt wurde. Es lag also irgendwo was vor. Dann _muss_ die Polizei dem nachgehen. Und vor Ort entscheiden, ob eine entsprechende Anzeige gerechtfertigt war und mit welchen Maßnahmen reagiert wird. Da kann man ihr auch nicht reinreden - so gern der eine oder andere das vielleicht will. Genehmigung der VA hin oder her... (oder beschwert ihr euch euch gegen einen Strafzettel wegen zu schnellem Fahren mit den Worten "aber ich hab doch eine Fahrerlaubnis"?)


    Einzig machen kann man was im Vorfeld - in dem man mit den Anwohnern spricht, sie informiert und so erreicht, daß evtl. keiner sich belästigt fühlt und damit auch einer die Polizei anruft. Je nach Ort der VA und der Art dieser mehr oder weniger schwer und aufwändig - und je nach Motivation der Anrufer auch vergebens.

  • Zitat von "marce"

    wie bitte willst Du Dich zusammenschließen und was ändern? "Vereinigung der Techniker gegen VA-Abbrüche wegen Anwohnerbeschwerden?" -> ROFL.


    es geht schon noch um das willkürliche Handeln des Ordnungsamtes und der ausführenden Behörde, den Ordnungshütern


    dann macht mal einen besseren Vorschlag, wenn sich was ändern soll, was übrings Jeder schon erlebt hat, als sich zusammenschließen und ne Lobby zu schaffen und ne Sammelklage rauszulassen

  • Zitat von "Reini"

    ... und ne Sammelklage rauszulassen


    Es gibt in Deutschland keine Sammelklage. Du musst schon in jedem Einzelfall deine individuelle Betroffenheit nachweisen, sonst ist das Verfahren zu Ende, bevor es begonnen hat. Lobbyarbeit? Ja, ne, geht klar, hat ja auch bei der Neuverteilung der Funkfrequenzen ganz hervorragend geklappt. :evil: Dazu brauchst Du entweder viele Leute oder (noch besser) viel, viel Geld. Weder das eine noch das andere sind in der Branche vorhanden.

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Zurück zum Ursprung: Warum TA Lärm? Ich finde da nichts, was im Problemfall weiterhilft!


    In der Freizeitlärmrichtlinie des jeweiligen Bundeslandes findet der geneigte Leser jedoch dies:


    Zitat

    Musikveranstaltungen
    Die Richtlinie zur Beurteilung von Geräuschbelastungen der Wohngebiete durch Freizeitanlagen regelt nicht die Benutzung von Lautsprechern und Musikinstrumenten z.B. bei Musikveranstaltungen im Freien wie z.B. Rockmusikdarbietungen und Platzkonzerte. Musikveranstaltungen fallen in den Geltungsbereich des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen des Landes NRW - Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)(PDF, 164KB).


    Nach § 10 des LImschG (Benutzung von Tongeräten) dürfen u. a. Musikinstrumente und Lautsprecher nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Auf öffentlichen Verkehrsflächen ist der Gebrauch derartiger Geräte verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können. Von diesem Verbot kann das örtliche Ordnungsamt jedoch bei einem öffentlichen oder überwiegend privaten Interesse Ausnahmen - ggf. mit entsprechenden Auflagen zum Schutz der Bewohner - zulassen. Bei der Ausnahmeerteilung sind die öffentlichen Interessen und die privaten Interessen (Ruhebedürfnis der betroffenen Personen) gegeneinander abzuwägen.


    Bei Musikveranstaltungen, die abends nach 22.00 Uhr fortgesetzt werden, ist § 9 des LImschG (Schutz der Nachtruhe) ebenfalls zu beachten. Auch von den Anforderungen des § 9 können jedoch generelle oder einzelfallbezogene Ausnahmen unter Abwägung der verschiedenen Interessen erteilt werden.


    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Jeremy: es gibt ganz viele Leute, die ganz viel Geld geben könnten. Wenn aber, wie bei der Funkfrequenznummer keiner den Arsch hoch bekommt, um z.b. in einen der drei Verbände einzutreten, oder im Rahmen seiner Möglichkeiten etwas dazu beizutragen, ist es natürlich hinterher bequemer, auf eben diese Verbände zu schimpfen. das nächste was dann hier zu lesen ist, klingt wieder so:"Jemand müsste mal", "die Verbände solten mal", "man müsste mal". Ist ja viel bequemer, gelle???


    @all:
    Es reicht eben nicht, eine Veranstaltung anzuzeigen oder genehmigen zu lassen (Gaststätten- und/oder Gewerberecht, Baurecht). Sondern richtigerweise muss eben genau diese Ausnahme vom LImschG geantragt werden. Das ist kein Hexenwerk, vergessen aber die meisten. Vor allem aber ist es unerlässlich, sich über die anzuwendenden Rechtsquellen zu informieren. Auch das vergessen die meisten und wundern sich dann über Besuch der Polizei.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Tacho!


    Soweit mir bekannt muss die Polizei bei "Anzeige" einer Belästigung durch z.B. Lärm (Musik) dem nachgehen. Es ist dabei unerheblich ob und wie sich jemand belästigt fühlt. Da Lärm sehr subjektiv wahrgenommen wird, ist ein Messen auch nicht maßgeblich, denn der Anwohner fühlt sich dennoch belästigt und das ist entscheidend.


    Letztendlich kann es mir als Beschaller egal sein, ob die VA bis 2:00h geht, der Lautstärkepegel durch eine Amtsperson erheblich begrenzt wird oder doch schon um 23:00h beendet wird. Solange ich mich an die rechtlichen Beschränkungen in Bezug auf den Lärmschutz gehalten habe kann mir niemand was und wenn die Amtsgewalt eben meint, dass nun Schluß ist, dann ist eben Schluß. Dann bin ich eben früher zuhause und freu mich. Letztendlich ist es des Veranstalters Bier und wenn dieser seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, dann kann ich nur mit den Schultern zucken.
    Die andere Seite der Medaille ist, dass eben wie schon erwähnt VA's wegbrechen (könnten). Doch ist das wirklich so? Ich behaupte mal nein, denn wie ebenfalls erwähnt kann ja die nette Nachbargemeinde ein höheres Interesse an kulturellen VA's haben.


    Ich mache mir also über solche "ungerechtfertigten Polizeieinsätze" überhaupt keine Gedanken mehr. Wenn die meinen, dass das so sein muss, dann muss das so sein.
    Anders würde es aussehen, wenn die Polizei aus irgendwelchen Gründen Material beschlagnahmen würde oder selbstständig eingreifen würde, also z.B. den Stecker ziehen würde.


    Was mich viel mehr wundert oder auch ärgert, ist die Tatsache, dass man gerade im Urlaub sich zum Teil bewusst Oasen des Lärmes aussucht, um Party nonstop zu haben. Da kann es dann nicht laut genug sein, bzw. der Gast, welcher die Ruhe sorgt, kann dagegen nichts machen, wenn aus dem Partykeller noch Musik in nicht unerhelblicher Lautstärke ans Ohr des Ruhesuchenden gelangt.
    Es gibt sehr viele Hotelanlage, in welchen das genau so abläuft und da schreitet eben niemand ein.


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Zitat von "Mechwerkandi"

    Die Polizeibeamten, bzw. ihr Handeln sind letzlich auch nur ein Produkt dieser verrotteten Gesellschaft.
    Was erwartest du?



    Das mit der verrotteten Gesellschaft scheint eine fixe Idee zu sein
    Ich zitiere aus "Erlebnisurlaub im Schwarzwald":

    Zitat

    Vielleicht liegt das auch daran, das man über die Erfahrung die zunehmende Anzahl an verkommenen Subjekten, die diese bis in den Kern verrottete Gesellschaft produziert hat, im Vorfeld einfach aussortiert.
    Erschwerend kommt hinzu, das es (z


    Ich habe den Eindruck, das Du hier nur Schwarz/Weiss malst und immer die Anderen Schuld sind.
    Damit macht man es sich aber zu einach, sorry.


    Wenn es Regelungen gibt, dann muß man die einhalten, und wenn eine Genehmigung für lautes Musikspielen fehlt, dann kann es Ärger geben.
    Wenn in einem bescheid drinsteht, das man bis 02 00 mit 99dbleq lärmen darf, dann hat man wenig Diskussionen.
    Denn auch ein Polizist weiß, das er dann mächtig einen auf das Dach bekommt, wenn da wer mit Schadenersatz anrückt.
    Und so Schadenersatzforderungen an Kommune oder Staat können eine Karriere echt richtig behindern.

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