Versicherung für 3,5-Tonner

  • Hallo zusammen !


    Demnächst steht ein neuer gebrauchter Firmentansporter auf der Einkaufsliste, und das ist ja immer ein guter Anlaß mal seine KFZ-Versicherung zu überprüfen und ggf. zu wechseln. Nicht alle Versicherungen versichern ja LKW/Transporter, und ich könnte mir auch vorstellen, daß (wie bei den PKW) die Beiträge evtl sehr unterschiedlich ausfallen könnten.


    Mal mein Beispiel: mein 2,8-Tonner VW LT 28 kostet mich nächstes Jahr, bei 40% Beitagssatz, Teilkasko mit 150€ SB, 377€ halbjährlich. Der nächste Transporter soll ein 3,5-Tonner Crafter werden, ich hab keine Ahnung ob der mehr kostet als ein 2,8-Tonner...


    Ich habe, mangels Vergleichswerten, keine Ahnung ob ich mit meiner Versicherung gut dran bin, oder evtl. zu viel bezahle. Ich würde mich freuen wenn Ihr, falls Ihr weniger bezahlt, mal erzählen würdet wieviel Ihr bei welcher Versicherung bezahlen würdet.


    Danke + Gruß,


    Ralf

  • Es gibt Versicherungsvergleiche. Je nach km, gewerbl. Nutzung etc sind DEVK recht günstig, HDI, Huk24. Muß man durchrechnen, auch Differenzen bei Zulassungsort


    Bei TK kein Rabatt, so kann es sinnvoll sein, die Vollkasko zu nehmen wie ich sie habe mit 35%, das ist billiger als die TK


    HP pauschal. TK ohne SB. VK mit 300 € SB oder 650 muß ich mal nachgucken, jedenfalls f. PKW Zulassung (LKW bei Steuer billiger, bei Vers teurer ?) zahle ich beim T 4 115 € quartalsmäßig & bei auch 35% HP


    Crafter oder Sprinter sind baugleich, Nachfolger der LT Serie. Dürfte evtl. billiger sein. Ziffer 2 ist 0604 zur Berechnung lt. KFZ Schein & Ziffer 3 mußt Du gucken

  • Mußt aufpassen, das du bei der Nutzungsart gewerblichen Güterverkehr ausschließt. Weil das macht den Braten fett.
    Ansonsten mal probeweise paar von den Vergleichsportalen im Net bemühen.
    Wie der Vorredner schon sagte, Zulassung als LKW-PKW gegenrechnen. Bei den neuen, downgesizten Motoren (der neue Crafter hat bloß noch 2 Liter Hubraum) kann sich durchaus auch "PKW" lohnen.


    Und bei "neu" ist ohnehin Vollkasko Pflicht...

    Never stop a running System

  • Wie mir der Mensch bei meiner Versicherung heute versicherte, habe ich (bzw. die Versicherung) keine Wahl als was (PKW oder LKW) ich das Fahrzeug versichern kann, sondern dieses ist durch den Eintrag im Kfz-Schein festgelegt.


    Da steht drin: 'LKW, Kasten, geschlossen'. Bei einem T4/T5 oder dergleichen könnte man noch Glück haben und das Ding gilt als PKW, bei einem Sprinter/Crafter sehe ich da keine Chance...

  • Zitat von "lorbas"

    Bei einem T4/T5 oder dergleichen könnte man noch Glück haben und das Ding gilt als PKW, bei einem Sprinter/Crafter sehe ich da keine Chance...

    Es gibt durchaus Sprinter in langer & hoher Ausführung, die als PKW laufen und einen (nahezu) geschlossenen Kasten haben.
    Dazu braucht es nur ein Fenster in der Tür und eines zur "Fahrerkabine", sowie die Möglichkeit eine zusätzliche Sitzbank im Kasten einzubauen.
    Mit Hängerkupplung war dies die einzige Möglichkeit das Sonntagsfahrverbot zu unterlaufen :wink:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Ja is klar, das der Versicherungsmann gerne was mit mehr Beiträgen hätte...
    Wie ts schon sagte, es gibt da schon Möglichkeiten, den FZ-Schein-Eintrag zu ändern.
    Einfach mal bei der Zulassungsstelle nachfragen; Dekra & Co. sowie das Autohaus weiß auch eventuell, was zu tun wäre.
    Das ist von Bundesland zum nächsten oft verschieden, manchmal schon zwischen den Landkreisen.
    Früher gab es sogar mal die Möglichkeit, den 4,6-Tonner Sprinter als PKW zuzulassen, und somit über 2t Nutzlast mit 160 durch die Gegend zu schießen. Gibts aber wohl nach einigen Gerichtsprozessen, besonders in Bayern, nichtmehr.
    Ich hab meine Versicherungen übrigens alle bei einer Gesellschaft; bei so 10-15 Verträgen ist die Rabattierung im Ganzen schon ganz ordentlich...

    Never stop a running System

  • Kurze Anmerkungen:


    - Sonntagsfahrverbot gilt für nur Fahrzeuge > 7,5t Gesamtgewicht
    - gewerblicher Güterkraftverkehr liegt vor, wenn Ihr ein Auto (inkl Hänger) > 3,5 t bewegt, um damit Geld zu verdienen.
    - wenn der Wagen(inkl Hänger) > 3,5 Tonnen , gilt er als LKW und muss Tempolimit 80 einhalten und Digitacho benutzen. Außer bei Fahrten mit eigenem Material innerhalb von 50 km um den Firmensitz. Hier darf bis 7,5t auf die Aufzeichnung von Lenkzeiten verzichtet werden.
    - wer nur eigenes Material fährt, braucht in Fahrzeugen (inkl. Hänger) <3,5 t Lenkzeiten nicht aufzuzeichnen.



    Grüße
    B.

  • Tips:
    -Ein Versicherungsmakler (der Möglichst viele Gesellschaften im Portfolio hat) findet die günstigste Versicherung für deinen konkreten Fall. Meiner schickt mir sogar automatisch neue Unterlagen, wenn sich was ändert bzw. ein Wechsel lohnt.
    -Es gibt Versicherungen, die ordentlich Rabatt geben, wenn ein 3,5to (Sprinterklasse), elektonisch bei 120km/h begrenz wird.
    (Auch diese Option kann der Makler, wenn gewünscht, bei der Auswahl berücksichtigen)

    ...Holz ist braun!