Zulassung Firmenauto Einzelunternehmer

  • Ich möchte morgen mein neues, gebrauchtes Firmenauto auf mich ummelden.
    Mein letztes hatte ich auf meine Privatadresse angemeldet und mein Steuerberater hatte ein bisschen
    gemeckert, aber gemeint, dass es kein Problem wäre.


    Reicht die Gewerbeanmeldung um den Wagen auf die Firmenadresse anzumelden?


    Danke schonmal, Thomas

  • Gewerbeanmeldung reicht.
    Da steht ja der Firmensitz drinne.
    Bei GbR brauchs meist eine Vollmacht der anderen Partner.


    Naja die üblichen Papiere wie Ausweis, KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2, Abmeldebescheinigung, eventuell alte Nummernschilder, TÜV und AU, Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), Einzugsermächtigung für's FA und bissel Geld brauchs auchnoch..... :)

    Never stop a running System

  • Steuerlich ist das auch nicht so einfach. Das Firmenauto gehts ins Privatvermögen oder umgekehrt ? "Das Firmenauto auf mich ummelden heißt für mich dann. Anlageabgänge aus PKW Konto 0320 versteuern vom Firmenbesitz in privat übergehend, Buchungen mit Verlusten oder Gewinnen aus Anlageabgängen. Gewinn versteuern, evtl. gezogene Vorsteuer zurückzahlen.


    Reziprok noch schwieriger, zuvor gekauftes Privatvermögen in die Fa. einzufügen bedarf der Zustimmung des Finanzamts, dh. etwaiges Hobby etc oder privat genutztes Auto dann nachträglich womöglich mit Vorsteuer zu ziehen bei älteren "Geräten" ist schon schwierig durchzusetzen, das Problem hatte ich auch.


    Dann evtl Fragen nach Mittelherkunft, also kein Witz, das hiesige FA wollte dies von mir ebenfalls wissen, weil ich privat gekauftes Equipment nachträglich in die Fa. eingebracht habe


    Fahrtenbuch oder 1% Regelung etc

  • Nunja das war nicht die Frage und interessiert die Zulassungsstelle nich.


    Aber sicher das schwierigere Problem an der Geschichte. Aber dafür bezahlt man ja seinen Steuerberater.
    In dem Fall müßte man vermutlich das Fahrzeug an seine eigene Firma "verkaufen".
    So schlimm ist das nicht, wenn mal auf der Rechnung die Privatadresse steht. Ich muß meinen Kompagnon aber immermal ermahnen, wenn er was kauft oder bestellt. Besonders bei Sachen; welche nicht auf den ersten Blick dem ausgeübten Gewerbe zugeordnet werden können.
    Streß gibts ohnehin erst, wenn eine Prüfung ansteht. Meistens wird dann bei Kleinigkeiten (eigene Erfahrung) dann zwischen FA und StB ein Vergleich ausgehandelt.
    Relevant ist ohnehin eher die Zeit; bei welcher man Rechnungen rückwirkend einreichen kann.

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  • Sorry, Jungs, so ich wie ich das lese, hat der Kollege ein gebrauchtes Auto für seine Firma gekauft.
    Von Verkauf an sich selbst o.ä. schreibt er nichts

    Zitat

    morgen mein neues, gebrauchtes Firmenauto auf "mich" ummelden

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  • Dann wieder die Frage der Bewertung, für das Finanzamt aus Anlagezugängen a. d. Privatvermögen an die Fa.; bloß nicht zu niedrig bewerten, man kann zwar das Niedestwertprinzip anwenden


    Vorsteuern zu ziehen aus priv angeschafftem Gerät sollte in einem engen Zeitrahmen stattfinden, um in das Firmenvermögen zu fließen, aber da hat der STB ja sicherlich Tips