...armes Sachsen-Anhalt....!!

  • Liebe Gemeinde,
    aus aktuellem Anlaß wurde mir auf dem Umweltamt erklärt das die TA-Lärm nicht für Sachsen-Anhalt gilt. Hier existiert nur eine Musterschriftverordnung und seit 1995 wird die Durchsetzung der TA-Lärm verschoben.
    Wer kennt in ähnlichen Fällen die Gesetzeslage. Was wird in anderen Bundesländern vor Gericht herangezogen.
    Oder gibt es eine andere Verordnung die greift wenn TA-Lärm nicht Gesetz ist.
    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Ich habe schon erlebt, daß die TA Lärm in Sachsen-Anhalt angewendet wurde, einfach weil es so praktisch ist. Es gibt wohl kein Landesimmissionsschutzgesetz, was für einige Verwirrung sorgen kann aber nicht muß.


    Meiner Einschätzung nach gilt das BImSchG.

  • Ich hake da auch noch mal ein:


    Worum geht es? Bitte konkret den Fall erläutern, dann können Kollegen auch von Erfahrungen berichten.


    Die TA Lärm wird auf jeden Fall im BImSchG verwendet.
    Geht es eventuell um eine andere Anwendung? Es wird z.B. auch oft darüber gestritten, ob man die TA Lärm nicht auch bei Freizeitlärm oder Landwirtschaft einsetzen sollte. Teilweise könnte das sinnvoll sein. Von Verkehrslärm wage ich gar nicht zu sprechen...


    Ergänzung: Lärm aus gewerblich betriebenen Discotheken gilt im Allgemeinen als Gewerbelärm und unterliegt somit dem BImSchG. Ob bei Freizeitlärm die TA Lärm angewendet wird, klärt normalerweise die entsprechende Landes-Freizeitlärmrichtlinie, wenn es denn eine gibt. Meines Wissens ist es nicht nur in Sachsen-Anhalt so, daß die TA Lärm hierbei nicht per se angewendet wird.

  • Zitat

    Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland, die dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche dient. Bedeutung hat die TA Lärm für Genehmigungsverfahren von Gewerbe- und Industrieanlagen sowie zur nachträglichen Anordnung bei bereits bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie ist nicht anzuwenden bei Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm oder Sportlärm.

    ...bedeutet für mich, daß das überall innerhalb der Staatsgrenzen der Bundesrepublik Deutschland gilt.

    Zitat

    Die TA Lärm wurde als sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erlassen und hat ihre rechtliche Grundlage im § 48 BImSchG.

    ...bedeutet fürmich, daß sich jede/s Gemeinde / Stadt / Bundesland dran halten zu hat.
    Quelle: Wikipedia (link)


    desweiteren:

    Code
    (Auszug) Die Bundesregierung erlässt (...) allgemeine Verwaltungsvorschriften, insbesondere über
    	1. 	Immissionswerte, die zu dem in § 1 genannten Zweck nicht überschritten werden dürfen,
    	2. 	Emissionswerte, deren Überschreiten nach dem Stand der Technik vermeidbar ist,
    	3. 	das Verfahren zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen,
    	4. 	die von der zuständigen Behörde zu treffenden Maßnahmen bei Anlagen, für die Regelungen in einer Rechtsverordnung nach § 7 Abs. 2 oder 3 vorgesehen werden können, unter Berücksichtigung insbesondere der dort genannten Voraussetzungen,
    	5. 	äquivalente Parameter oder äquivalente technische Maßnahmen zu Emissionswerten.
    (...)
    (1b) Abweichend von Absatz 1a
    	1. 	können in der Verwaltungsvorschrift weniger strenge Emissionswerte festgelegt werden, wenn (...)

    ...heißt für mich, daß Gemeinden / Städte / Kommunen, etc. die vorgegebenen Richtwerte weniger streng handhaben können, falls dies begründbar ist im Sinne von §48 - (1b) 1 & 2 BImSchG, jedoch nicht aussetzen können.
    Quelle: dejure.org (link)



    Gruß


    sec


    Nachtrag: Dies ist keine Rechtbelehrung oder rechtliche Hilfe, sondern das Zusammentragen eigenen Wissens über Vorschriften, die mit den jeweiligen Verlinkungen (extern) selber herausgefunden hätten werden können.

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • Sec, ich vermute, es geht um Freizeitlärm und nicht genehmigungspflichtige Anlagen. Ob die TA Lärm dabei angewendet wird wird auf Länderebene geklärt oder auch nicht.
    Das BImSchG gilt für Gewerbelärm. Dazu zählen Musikveranstaltungen im Normalfall nicht. Ausnahme z.B.: Discotheken, die werden meist als Gewerbe angesehen. Für diese gilt also auch in Sachsen-Anhalt das BImSchG und somit wird die TA Lärm angewendet.


    Grundsätzlich gilt ohne eine besondere Regelung für Freizeitlärm: Er darf nicht störend sein. Diese allgemeine Regelung ist natürlich schwierig für Veranstalter, weil sie subjektiv ausgelegt werden kann. Die Anwendung der TA Lärm würde in vielen Fällen eine Veranstaltung erst sinnvoll ermöglichen, auch weil dort besondere Ereignisse definiert sind, zu denen die Lärmemission deutlich höher sein darf als allgemein.


    FYI: Auch in Hamburg existiert keine Freizeitlärmrichtlinie, trotzdem wird in Genehmigungen für Veranstaltungen oft auf die TA Lärm verwiesen und durch Ingenieurbüros auch danach gemessen. Gerade bereite ich eine Veranstaltung vor, bei der wir an die TA Lärm angelehnt zum Lärmschutz von Anwohnern begleitend messen.


    Aber trotz aller Spekulation wissen wir immer noch nicht, worum es eigentlich geht. Andy?

  • Formal könnte es Satzungen oder Verordnungen der Stadt geben, die Werte für Freizeitveranstaltungen (München) festlegen - sonst gilt auch das, was sich das Gericht zur Beurteilung der Sache heranzieht. Pauschal und subsidiär gibts noch § 117 OWiG - wer stört, begeht möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit. Aus § 906 BGB und § 1004 BGB resultiert evt. ein Unterlassungsanspruch. Bei der TA Lärm wären aber vermutlich die meisten Behörden nicht in der Lage, die zulässigen Spitzenwerte zu berücksichtigen.


  • Sorry war tagelang im off - zumindest was online angeht.


    .....TA-Lärm ist ein vom Bund geschaffenes Regelwerk. Es ist in manchen Fragen allgemein gehalten. Die Länder hätten die Aufgaben daraus ein Landesgesetz zu schaffen. Hessen ist mir als Umsetzung bekannt. In Sachsen-Anhalt liegt die Gesetzesanfrage seit 1995 brach. Hier passiert auf Länderebene nichts. Aber um vor Gericht einen konkreten Gesetzesbezug zu haben benötigt der Kläger und selbst der Vorsitzende, der eine richterliche Entscheidung zu treffen hat, ein Landesgesetz welches genauere Spezifikationen beinhaltet. Und dabei geht es nicht um private Kläger sondern selbst das Umweltamt der Stadt hat Probleme den Richter entsprechend zu überzeugen. Doch dazu fehlt es an eindeutiger Landesgesetzeslage. Deshalb wird die TA-Lärm als Hintergrund in der Beauflagung verwendet und sich dann noch an der Freizeitlärm-Richtlinie orientiert. Trotzdem ist die Frage ob es in anderen Bundesländer (Hessen nicht) eine andere Anwendung im Sinne von TA-Lärm gibt.


    Grüße der Andy
    Es geht hier um eine Open-Air VA.

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Die Genehmigung habe ich nicht in den Händen gehalten. Mir wurde mitgeteilt das das Umweltamt eine Höchstgrenze festgelegt hat. Und diese Höchstgrenze lag genau 10db über den Höchstwerten von TA-Lärm. Diese Differenz führte dann zu den (freundlichen) Gesprächen zwischen dem Umweltamt und mir. Natürlich stellte sich dann die Frage wie das andere Bundesländer, Gemeinden oder Städte handhaben.


    Aber was Tomy soll denn in der Schankgenehmigung drin stehen. Gibt es da genehmigungsrelevante Aussagen zu Pegel und Zeitfenster?


    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Hi,


    ich hatte kürzlich ein längeres, gutes und angenehmes Gespräch mit einem Mitarbeiter eines Landratsamtes in Süddeutschland. Er hat erzählt, dass sie, nach einem Vorfall im Nachbarlandkreis, versuchen die DIN15905-5 bei allen Veranstaltungen anzuwenden. Dazu gab's auch Infos für die (Dorf-)Bürgermeister etc.
    Er hat mir erklärt, dass sie die 15950-5 oft als Bedingung in die Schankgenehmigung eintragen, da es wohl viele Veranstaltungen gibt, die sonst keine weiter Genehmigung brauchen. Da geht es wohl hauptsächlich um Gastronomie (Biergarten o.ä.).


    Tomy

    SIM II Operator and Dante Level I-II-III (alles sogar zweimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
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